Erbpacht statt Verkauf

Gemeinderat 22.3.2018
Vorlage 9/2018
Verkauf eines Baugrundstücks in der Maria-von-Linden-Straße zur Erstellung eines Büro- und Logistikgebäudes mit mindestens 15-jährigem Mietvertrag mit der Fa. CureVac AG.

Antrag:
Anwendung von Erbpacht.

Begründung:
Alternativ zum Verkauf des Grundstücks an die Georg Reisch GmbH & Co KG bzw. an eine noch zu gründende Objektgesellschaft der Fa. Reisch möchten wir die Anwendung der Erbpacht mit Erbpachtzins anwenden. Die Stadt hat dann weiterhin Baugrundstücke zur Verfügung. Öffentliche Grundstücke sollten nur in Erbpacht vergeben werden. Das Erbbaurecht ist ein Instrument zur Bekämpfung von Bodenspekulation.

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