Ergänzungsantrag zum Antrag 24/2016 – Kosten der Schulessen

Gemeinderat 15.2.2016 – Antrag zum Schulessen

Ergänzungsantrag zum Antrag 24/2016
1. Es soll innovativ auf neuen Wegen die Schaffung eines städtischen Eigenbetriebs geprüft werden. Mit dem Auftrag der Versorgung der gesamten Schullandschaft. Die Integration von Menschen mit Behinderung wird rechtssicher kommunal geregelt und wird umgesetzt. Auftrag ist: An 5 Wochentagen mit Mittagessen, Snacks, Obst und Wasser die Schülerinnen und Schüler zu versorgen.
2. Ziel ist schrittweise ein Kostenloses Schulessen für alle Schüler*innen.
3. Die (Eltern-)Beiträge für das Schulessen dürfen den Betrag von maximal 3,50 € nicht weiter übersteigen. Der städtische Zuschuss soll mindestens 70 Cent betragen, jedoch so angehoben werden, dass essen für maximal 3,50€ ermöglicht wird.
4. In den Ausschreibungskonditionen für das Schulessenwird bei den Grundschulen von einer Bewertungskriterienverteilung von 70% Probeverkostung zu 30% Preis abgesehen und eine Verteilung von 50% Probeverkostung zu 50% Preis eingeführt.

Begründung:

ad 1:Die neuen Voraussetzungen in der Schullandschaft brauchen neue Rahmenbedingungen.
Der seit einigen Jahren hohe Betriebskostenzuschuss der Stadt bei der Mensa Uhlandstrasse ist nicht akzeptabel. Ob er gänzlich abgebaut werden kann ist bisher nicht absehbar. Evtl. gibt es keinen Caterer der auf cook & chill festgelegt wird und ein gesundes, schmackhaft und preisgünstiges Schulessen liefern soll –so die Ausschreibung. Außerdem benachteiligt diese privilegierte Situation andere Schulen wiederum. Während andere Schulen bestrebt sind den Mittagessenpreis für die Schülerinnen und Schüler günstiger zu machen. Z.B. bei der GSS wird das seit Jahren mit Kocheltern noch gehalten. Die französischen Schule strebt ein ähnliches Modell mit Kocheltern an. Neue Arbeitsplätze in Tübingen schaffen, gleichzeitig die Integration von Menschen mit Behinderung umsetzen, das wäre innovativ und belebend in Tübingen.
ad 2: Wir sind der Meinung, Mittagessen gehört in der Ganztagesgrundschule und Gemeinschaftsschulen pädagogisch zur Schule dazu und muss deshalb kostenlos sein.
Dann fiele auch ein großer Verwaltungsaufwand weg. Kein Kind ist vom Schulessen ausgeschlossen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind den Betrag zu zahlen. Selbst die Tübinger Bonuskarte garantiert nicht dafür, dass jedes Kind am gemeinsamen Essen in der Schule teilnehmen kann.
ad 3:Das Schulessen ist (besonders für Grundschulkinder) ein täglicher Kostenaufwand und darf sich nicht als „Versteckte Bildungskosten“ in Geldbeutel niederschlagen. Ohne ein gutes Essen ist pädagogische Arbeit erschwert, es muss also garantiert werden, dass alle am Schulessen teilnehmen können. Dieses Verfahren wird vorgeschlagen, weil es die Vergabekriterien durch eine (schon zuvor) gesetzte Kostenobergrenze nicht konterkariert.
ad 4:Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen ist das Essen an Grundschulen verpflichtend. Wenn ein in gleichen Maßen günstiges und hochwertiges Essen sichergestellt werden soll, muss sich dies auch in den Bewertungskriterien widerspiegeln, daher schlagen wir eine Verteilung von 50/50 statt70/30 vor. So fließt neben der Sicherstellung der Qualität auch der Preis stärker in die Bewertungskriterien ein.

Felix Schreiber, Gerlinde Strasdeit

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