Regionalstadtbahn: Ja, aber nicht so!

Plakat.inddIm folgenden dokumentieren wie, die Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag zur Regionalstadtbahn Innenstadtstrecke, sowie den dazugehörigen Ergänzungsantrag, der Gemeinderatsfraktion der LINKEN Tübingen.

Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag zur Regionalstadtbahn Innenstadtstrecke
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Position heißt Regionalstadtbahn – Ja.
Jetzt kommt es zuallererst darauf an, das Modul 1 umzusetzen, den Ausbau und die Elektrifizierung der bestehenden Strecken. Das darf nicht durch falschen und voreiligen Übereifer bei der Innenstadtführung gefährdet werden. Darauf hat OB Boris Palmer dankenswerter Weise hingewiesen.

Ich verweise dabei nochmal auf den einstimmigen Beschluss in der Regionalversammlung vom 14 April, in der festgestellt wurde, Zitat,
„dass das Modul 1 den ersten wichtige Meilenstein darstellt. Ich stelle fest, dass diese Finanzierung von Modul 1 als die derzeit wichtigste Voraussetzung für das Gesamtprojekt bislang nicht unter Dach und Fach ist. Und niemand sollte so fahrlässig sein und so tun als wäre es anders. Die Landkreise kommen ihren Planungsverpflichtungen nach. Die 60 % vom Bund sind bislang nicht sicher, weil eine Fortführung des GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetzes (GVFG) offen ist, und das Land bislang nicht bereit ist, das Risiko für ausfallende Bundesmittel zu übernehmen.
Ministerpräsident Kretschmann hat am 22. April beim kommunalpolitischen Gespräch in Reutlingen deutlich gemacht, dass er mit dem Thema derzeit nicht belästigt werden will. Das Land wird in der gleichen Resolution der Regionalversammlung aufgefordert – über seinen Anteil von 20 % hinaus – für den Fall des Ausfalls von Bundesmitteln – verbindlich !! zuzusichern dass eine Nachfolgeregelung auf Landesebene geschaffen wird. Sprich: ins Risiko zu gehen, was die Landkreise und Kommunen nicht können.
Mein Eindruck ist, den Verfassern des interfraktionellen Antrags geht es nicht um die Stadtbahn, auch nicht um die Bürgerbeteiligung sondern um einen vorauseilenden Wahlkampftrick, nämlich zu vertuschen, dass es Bundesfinanzminister Schäuble (CDU), Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) und Finanzminister Schmid (SPD) es sind, die das Stadtbahnprojekt derzeit prominent blockieren. Wir nehmen die Signale des Landrates und des OB ernst, die beide laut und deutlich verlangen, dass es da endlich einen Ruck tun muss.
Wir stimmen dem interfraktionellen Antrag aus zwei Gründen nicht zu:
1. Wie Boris Palmer sind wir der Auffassung, dass die Einleitung der Innenstadtplanung mit der Stufe 2 zum jetzigen! Zeitpunkt kontraproduktiv ist und zudem der beantragte Umfang (HOAI Stufe 1 und 2) der Planung keine Voraussetzung für die Bürgerbeteiligung ist.
Aber zwischen 300.000 Euro (Beschlussvorlage 50/2015 Vorschlag Palmer) und 1,3 Millionen im Antrag stehen immerhin eine Million Differenz. Nach heutigem Stand gefährdet dieser Schritt sogar das Modul 1. Bevor die Innenstadtstrecke mit solchen Planungssummen dran ist – da stimmen wir Boris Palmer zu, – müssen die GVFG_Mittel des Bundes für Modul 1 und 2 gesichert sein. Sonst lügen Sie sich was in die Tasche.
2. Wir wollen, dass bei einer Bürgerbeteiligung in einem frühen Stadium auch Alternativen zur Innenstadtplanung über die Neckarbrücke und durch die Mühlstraße angeboten werden. Eine Vorgabe, die nur eine einzige Variante zur Debatte stellt, macht eine Bürgerbeteiligung zur Farce.
Deshalb unser Ergänzungsantrag 50b/2015.

Beschlussvorlage 50/2015
Regionalstadtbahn Innenstadtstrecke Tübingen
Ergänzungsantrag:
Ergebnisoffen: alternative Streckenführungen prüfen: z.B. Westbahnhof /
Hagellocher Weg und Anbindung Lustnau
Begründung: Bei einer Vorplanung verlangen wir auch ergebnissoffen die Prüfung von Alternativen zur Streckenführung über die Neckarbrücke und durch die Mühlstraße. Es kann nicht sein, dass im Bürgerentscheid lediglich die Innenstadtstrecke Neckarbrücke, Mühlstr., Lustnauer Tor, Neue Aula, Innenstadtkliniken, Breiter Weg, Klinken Schnarrenberg, Unfallklinik, Botanischer Garten, Beethovenweg, Kunsthalle, Waldhäuser-Ost, Forchenweg, Rotdornweg abgefragt wird.
Wir weisen nochmals darauf hin: Die Finanzierung für Modul 1 hat absoluten Vorrang. Solange Land und Bund ihre Anteile beim Modul 1 nicht abschließend zugesichert haben, – und solange nicht einmal der Ausbau und die Elektrifizierung der bestehenden Strecken gesichert ist, soll jetzt die Stadt in Vorleistungen gehen. Das sehen wir umgekehrt. Die Landesregierung sichert das Risiko für den Bundesanteil nicht ab. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag sehen wir den Bund seit der Bahnreform 1994 in der Pflicht, den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs besser finanziell auszustatten und nicht alles den Kommunen aufzubrummen. Für die Fraktion: Gerlinde Strasdeit

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