Wer soll das bezahlen…

Margrit Paal,
Kreisrätin der LINKEN

Ob in Berlin, Stuttgart oder im Landkreis Tübingen: Die „Öffentliche Hand“ ist verantwortlich für die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Schulen und Krankenhäusern, Wasser und Energie, Sozialversicherungssystemen, Wohnungen, kulturellen Grundangeboten, Betreuung für Kinder und Ältere und die Sicherung von Mobilität und Teilhabe.

Eine flächendeckende Versorgung in guter Qualität ist auch dann sicherzustellen, wenn sie sich „nicht rechnet“. Der beschlossene Landeshaushalt 2018/2019 wird diesen Aufgaben in weiten Teilen nicht gerecht. Erstmalig wurde ein Etat ohne gemeinsame Empfehlung von Regierung und kommunalen Landesverbänden beschlossen. Nach aktuellem Stand bleibt die Finanzierung einiger Posten offen. Diese müssen gegebenenfalls von den Kommunen und Landkreisen selbst getragen werden.

Laut Gemeinde-, Städte- und Landkreistag fehlen beispielsweise Mittel für die Kindergartenförderung, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, den Öffentlichen Personennahverkehr, die Krankenhausfinanzierung. Trotz des Regierungsschwerpunkts „Digitalisierung“ mangelt es an Finanzzusagen für die Erstellung von Medienentwicklungsplänen an den Schulen und den lange überfälligen Breitbandausbau. So wird aus der digitalen Revolution des Ministerpräsidenten allerhöchstens ein Zwergenaufstand.

Aber wen im ländlichen Raum interessiert schon Breitbandausbau, wenn die Post nur noch alle drei Tage zugestellt wird, Bankgeschäfte vor Ort dank Filialschließungen nicht mehr möglich sind und mangels Einkaufsladen Brot und Zahnbürste im Internet bestellt werden müssen? Statt eines Sparflammen-Haushalts brauchen wir als Gesellschaft einen Investitionshaushalt, der eine gut bewirtschaftete öffentliche Daseinsvorsorge ermöglicht und eine Versorgungssicherheit mit den grundlegenden „Lebensmitteln“ vom Wasser bis zum Hausarzt für alle Menschen gewährleistet.

Bei allen vereinbarten „echten“ Verbesserungen im Koalitionsvertrag wird gerne vergessen, dass außerhalb größerer Städte in der Regel bereits keine Grundversorgung mehr stattfindet. Das Einschränken öffentlicher Güter und der Abbau von Infrastruktur vor Ort kann kein politisches Ziel sein. Gute Versorgung allerdings gibt’s nicht zum Schwarze-Null-Tarif, sondern nur mit einem Landes- und Landkreishaushalt, der diese Investitionen mit berücksichtigt.

Kommentare sind geschlossen.