Keine Optionsvergabe zum Verkauf der Baugrundstücke
Antrag zur Beschlussvorlage 270/2019 Optionsvergabe der Baufelder 19, 20 und 24 an die Robert Bosch GmbH bzw. die Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH
Keine Optionsvergabe zum Verkauf der Baugrundstücke. Alternative: Anwendung von Erbpacht;
Begründung: Kein Ausverkauf des wertvollsten Geländes von Tübingen, sondern Anwendung des Erbbaurechts. Dies ist eine Alternative zur Veräußerung von Grund und Boden und gegen Bodenspekulation. Die Stadt bekommt über den Erbpachtzins Einnahmen und ein möglicher Wertzuwachs des Grundstücks verbleibt letztlich bei der Stadt. Die Grundstücke verbleiben im städtischen Eigentum; Der Gemeinderat hat weiterhin die Hand drauf. Wir müssen die Eigentumsfrage am Boden komplett neu stellen.
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