Schutzschirm – Erklärung des Kreistages Tübingen
In der Kreistagssitzung am 27. Mai wurde der Resolutionsantrag der Tübinger Linken mit der Forderung nach einem Schutzschirm für Kommunen mit großer Mehrheit angenommen (mit den Stimmen aus Grüne, FWV, CDU, SPD, Linke, Partei)
Der Kreistag Tübingen unterstützt die gemeinsame Forderung von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg, die Landesregierung möge einen Schutzschirm für Kommunen und Landkreise aufstellen. Die zugesagte Soforthilfe des Landes kann nur ein erster Schritt sein, damit die Kommunen und Landkreise ihre gesetzlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur wahrnehmen können. Da die Krise arme Bevölkerungsschichten wesentlich stärker trifft als Reiche, ist es wichtig, Kommunen und Landkreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Jugend-, Alten- und Eingliederungshilfe zu stärken und in diesen Bereichen Material und Personal aufzustocken. Beschäftigte in Risikobereichen müssen für ihre Mehrbelastung finanziell aufgewertet werden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Hartz-IV-Beziehende und Obdachlose müssen spezielle Hilfsprogramme entwickelt werden. Darüber hinaus kommt Kommunen und Landkreisen als größten öffentlichen Auftraggebern nach der Corona-Krise eine entscheidende Rolle beim Neustart von Wirtschaft und Gesellschaft mit öffentlichen Konjunkturprogrammen zu. Dabei sollen regionale Wirtschaft und Handwerk zum wichtigen Träger des Wiederaufbaus werden und so die Binnenkonjunktur stärken. Insgesamt setzt sich der Kreistag Tübingen für eine dauerhafte finanzielle und rechtliche Stärkung der Landkreise und Kommunen ein. Sie sind das Fundament für unsere Demokratie.
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