Die neue Ausgabe vom Gläsernen Rathaus ist druckfrisch und wird in den nächsten Wochen in die Briefkästen verteilt. Die aktuelle Ausgabe widmet sich vor allem dem Thema Wohnraum.
Das gemeinsame Heft von Gemeinderats- und Kreistagsfraktion kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
„Die Gewerbesteuern kommen wieder. OB Palmer kontert Linken-Kritik an Manz-Grundstücksverkauf“ titelt das Tagblatt den Artikel, in dem der OB über drei Spalten seine Sicht der Geschichte dieses Grundstückgeschäfts darlegen kann. So viel Raum hatte ich in meiner Mittwochspalte nicht zur Verfügung. Trotz weitschweifiger Darlegung bleiben die Rechtfertigungen des Deals recht dürftig. Mehr erfahren
Beschlussvorlage 49/2022 Gewerbegrundstück Flst.1659 der Firma Manz in der Jopestraße in Lustnau
Wir beantragen die Umsetzung der unter 4. genannten Lösungsvariante der Vorlage 49/2022:
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Teilgrundstücks nicht zu. Da die verlängerte Frist für die Firma Manz zur Nutzung des Grundstücks am 31.12.2022 endet könnte anschließend der Wiederkauf durch die Stadt rechtlich durchgesetzt werden.Mehr erfahren
Sieh mal an! Kaum zu glauben, der Gemeinderat Tübingen verschenkt eine Million! Gerade in den Gemeinderat nachgerückt, hatte ich schon in der ersten Sitzung ein Erlebnis der besonderen Art. Der Sachverhalt, der zur Abstimmung stand: 2009 verkauft die Stadt der Firma Manz zur Betriebserweiterung ein Gelände von 14 815 Quadratmetern zum Preis von 80 Euro pro Quadratmeter. Allerdings unter der Bedingung, dass innerhalb von zehn Jahren gebaut werden muss, ansonsten kann die Stadt das Grundstück zum Verkaufspreis zurück erwerben. Gebaut wird nichts, 2019 wird die Frist noch einmal bis Ende 2022 verlängert. Mehr erfahren
Der Staat ist mächtiger denn je. Regiert wird mit geringer Parlamentsbeteiligung und mit Verordnungen. Die Schuldenbremse ist ausgesetzt, Milliarden werden für die Wirtschaft bereitgestellt. Sogar zum strategischen Einkauf in „systemrelevante“ Unternehmen ist der Staat bereit – nur nicht zur Finanzierung seiner Daseinsvorsorge. Im Landkreis ist das zu spüren: pandemiebedingte Mehrarbeit führt zur Überlastung der Beschäftigten. Die Kontaktnachverfolgung ist personell nicht mehr zu leisten. Dafür kommt die neue Aufgabe, die „einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“ ab 16. März umzusetzen. Bald darf das Gesundheitsamt Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen aussprechen, wenn diese nicht geimpft sind. Doch wie umsetzen, wenn es überall an Personal mangelt? Mehr erfahren