Gerlinde Strasdeit (Linke) zur Abstimmung über die Resolution zum Schindhaubasistunnel am 24. Juli 2023 im Tübinger Gemeinderat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Aktivistinnen und Aktivisten aus der Klimabewegung.
Wir haben diese Resolution in unserer Fraktion ausführlich beraten, auch mit unseren Ortsbeirätinnen und mit Mitgliedern. Die Meinungen zu einem Stopp der Schindhautunnel-Planungen gehen auch bei uns auseinander und voraussichtlich werden wir nachher nicht einheitlich abstimmen.
Wir Linken teilen alle das Argument, dass man die Klimaziele nicht erfolgreich umsetzen wird, wenn wir immer neue Straßen und Tunnel bauen – statt eine Verkehrswende zu organisieren weg vom PKW-Verkehr. Deshalb unser voller Respekt für alle diejenigen, die eine Verkehrswende nicht nur in Sonntagsreden fordern, sondern auch bei konkreten Bauprojekten wie dem Schindhautunnel einklagen. Wir sagen aber auch: Wer die Mehrheit der Gesellschaft für diese Ziele gewinnen will, darf nicht bei den Ärmeren in der Gesellschaft die Kosten abladen und dazuhin noch den meisten Dreck des motorisierten Verkehrs. Mehr erfahren
Pressemitteilung vom 21. Juli 2023: Heidelberg und Konstanz machen es vor: Opfer von Berufsverboten müssen rehabilitiert werden!
Nachdem der Heidelberger Gemeinderat bereits am 23. März mit einem Beschluss an die Landesregierung appelliert hat, den Forderungen der Opfer von Berufsverboten endlich nachzukommen, hat der Konstanzer Gemeinderat am 18. Juli jetzt einen ähnlichen Appell beschlossen. Die Tübinger Linke hat im Gemeinderat die Initiative für eine ähnliche Resolution ergriffen, die am Montag behandelt werden soll.
Die Tübinger Linke fordert gemeinsam mit SPD und der FRAKTION den Tübinger Gemeinderat dazu auf, sich einem Aufruf anzuschließen, der bereits 2021 von einer Vielzahl von Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht worden ist. Darin wird gefordert, den Radikalenerlass generell offiziell aufzuheben, alle Betroffenen vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen und die Folgen der Berufsverbote, sowie deren Auswirkungen auf die demokratische Kultur, wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Gerlinde Strasdeit von der Gemeinderats-Fraktion der Tübinger Linken sagt: „Mit einer um 50 Jahre verspäteten Entschuldigung ist es nicht getan. Das Land muss auch finanziell ‚wiedergutmachen‘, was mit Geld eigentlich gar nicht zu entschädigen ist: Die Verhinderung von Lebensträumen und beruflicher Selbstbestimmung sowie die Stigmatisierung von Menschen als vermeintliche Verfassungsfeinde.“
1972 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz die „Grundsätze zur Frage verfassungsfeindlicher Kräfte im Öffentlichen Dienst“ beschlossen. In der Folgezeit wurden etwa 11.000 Berufsverbots- und 2.200 Disziplinarverfahren eingeleitet und offiziell 1.256 Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt sowie 265 Beamte entlassen. Auch für mehr als 30 Betroffene, die in Tübingen studiert, gelebt und gearbeitet haben, hatte der Erlass schwerwiegende Folgen. Eine Anschwärzung aus dem Kollegium an der Schule oder die Teilnahme an einer Demo mit DKP-Beteiligung konnte schon genügen, um im Sinne des besonders scharfen sogenannten „Schiess-Erlasses“ vom 2. Oktober 1973 als vermeintlicher Verfassungsfeind vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen zu werden. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach in einem Interview davon, dass die Berufsverbote in Baden-Württemberg „mit besonderer Härte“ praktiziert worden sind. „Für die Praxis der Landesregierung spielt diese richtige Einschätzung aber offensichtlich keine Rolle“, kritisiert Wilhelm Bayer von der Tübinger Linken.
Antrag
Das Landesweite Jugendticket wird zukünftig auch für diejenigen bezuschusst, die ihren Ausbildungsort außerhalb Tübingens haben.
Begründung:
Analog zum Deutschlandticket, dass für alle Menschen mit Erstwohnsitz in Tübingen bezuschusst wird, soll die Regelung für das landesweite Jugendticket auf alle berechtigten Jugendlichen bzw. Auszubildenden ausgeweitet werden, die in Tübingen ihren Erstwohnsitz haben.
Tübinger Schüler:innen, Azubis oder Studierende, deren Ausbildungsort außerhalb Tübingens liegt, bekommen bisher den Zuschuss nicht. Bei der Preisgestaltung des Deutschlandtickets war ein Argument gegen einen niedrigeren Preis, dass ein größerer Preisabstand verhindert, dass viele Jugendlichen vom Landesweiten Jugendticket zum Deutschland-Ticket wechseln, was deutlich höhere städtische Zuschüsse zur Folge hätte. Durch die Ausweitung des Zuschusses wird für Jugendliche, deren Ausbildungsort außerhalb Tübingens liegt, der Preisabstand von 3,60€ auf 12€ erhöht. Dadurch spart die Stadt pro Jugendlichen, der kein Deutschlandticket erwirbt 15€.
Bezugnehmend auf die Vorlage 270/2019 (Kaufoption für die Fa. Bosch) beantragen wir:
Die Baufelder 20 und 24 im Technologiepark werden für Wohnbebauung umgewidmet
Der Bebauungsplan wird, falls notwendig, entsprechend angepasst.
Die Fläche in städtischer Regie bebaut, auch um sicherzustellen, dass alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Der Wohnraum wird durchmischt für verschiedene Bedarfsgruppen gebaut: von kleineren Einheiten für Singles bis zu großen Wohnungen für Familien oder WG‘s. Ein hoher Anteil wird barrierefrei erstellt.
Um Entlastung beim hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, wird ausschließlich für diesen Sektor gebaut. Der Mietpreis wird dauerhaft auf 75% der marktüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum, z.Z. 12 € pro m², gedeckelt.
Der geschaffene Wohnraum soll nach sozialen Kriterien vergeben werden.
Voraussetzung für die Vergabe ist, dass Interessenten die Anspruchsbedingungen für Sozialwohnungen erfüllen. Mehr erfahren
Der Gemeinderat Tübingen beschließt folgende Resolution:
Im vergangen Jahr jährte sich zum 50. Mal der sogenannte „Radikalenerlass“. Er wurde 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Titel „Grundsätze zur Frage verfassungsfeindlicher Kräfte im Öffentlichen Dienst“ beschlossen. In der Folgezeit wurden etwa 11.000 Berufsverbots- und 2.200 Disziplinarverfahren eingeleitet und offiziell 1.256 Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt sowie 265 Beamte entlassen. Auch für mehr als 30 Betroffene, die in Tübingen studiert, gelebt und gearbeitet haben, hatte der Erlass schwerwiegende Folgen.
Einige der Tübinger Betroffenen haben bis heute aktiv an der Gestaltung der kommunalen Demokratie mitgewirkt und jahrelang in Ortsbeiräten, im Tübinger Gemeinderat und Kreistag mitgearbeitet.
In Baden-Württemberg wurde der Beschluss „mit besonderer Härte“ (Ministerpräsident Kretschmann), mittels des sogenannten „Schiess-Erlasses“ vom 2.Oktober 1973 praktiziert. Der nach dem damaligen Innenminister Karl Schiess benannte Erlass jährt sich in diesem Jahr zum 50.Mal.
Schon 2021 hat eine Vielzahl von Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur gemeinsam einen Aufruf unterzeichnet: den Radikalenerlass generell offiziell aufzuheben, alle Betroffenen vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen und die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Der Gemeinderat der Stadt Tübingen schließt sich dem ausdrücklich an und fordert die baden-württembergische Landesregierung und den Landtag auf, den Forderungen der Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung sowie Aufarbeitung und Entschuldigung nachzukommen. Mehr erfahren
Moritz Siebert kommentierte die Debatte über einen Knoten für die Clara-Zetkin-Straße.
Der Streit über einen Knoten für die Clara-Zetkin-Straße geht in die zweite Runde. Unzutreffenddabei ist die Behauptung im „Übrigens“ von Herrn Siebert. Es gab auf der Veranstaltung im März keine Beschimpfungen gegen die Geschichtskommission. Die Kritik an der Knotenvergabe wurde engagiert, aber gesittet vorgetragen. Das belegt ein Mitschnitt auf dem YouTube-Kanal der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Kommission saß mit zwei Vertretern auf dem Podium der Stiftung und der Gemeinderatslinken und hatte mehr Redezeit als der von den Gastgebern benannte Historiker und Zetkin-Spezialist aus Berlin.
Man kann Clara Zetkin unterschiedlich sehen. Aber sie war weder an Verbrechen in der Sowjetunion beteiligt, noch unterstützte sie in der Kommunistischen Internationale den Stalinismus. Die Geschichtskommission hat eine wissenschaftlich und politisch problematische Auswahl getroffen: Dauerknoten für die sozialdemokratische und später kommunistische Frauenrechtlerin Zetkin; der preußische Antidemokrat, Kolonialausbeuter und Kriegsverbrecher Bismarck dagegen bleibt auf ewig als Turm und unantastbares Straßenschild erhalten. Stadtverwaltung und Gemeinderat sollten diesen Knotenwirrwarr beenden.