Tübingen, den 06.06.2025
- Um Zweckentfremdung durch Leerstand besser verfolgen zu können und um die Meldung von Leerstand zu erleichtern, wird ein Leerstandskataster mit Meldemöglichkeit ähnlich wie in Freiburg eingerichtet bzw., falls ein vergleichbares Leerstandsmanagement schon besteht, werden die Informationen ähnlich wie in Freiburg öffentlich zugänglich gemacht.
- Um die Meldung von überhöhten Mieten zu erleichtern, wird der landesweit vorbildliche Mietspiegelrechner der Stadt so umgestaltet, dass Nutzer*innen, wenn sie möchten, ihre aktuelle Nettokaltmiete angeben können. Wenn dann am Ende eine Miete angezeigt wird, die deutlich niedriger ist (so, dass möglicherweise eine überhöhte Miete vorliegt), sollen die Nutzer*innen sich mit wenigen Klicks direkt im Mietspiegelrechner an die Mietrechtsberatung der Stadt wenden können.
- In der Zweckentfremdungsverbotssatzung wird in § 3 Abs. 1 der Punkt: „ 4. wenn der Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird“ eingefügt.
- Die Stadtverwaltung berichtet bis Ende des Jahres über folgende Punkte:
- Die Arbeit der Mietrechtsberatung im ersten Jahr
- Warum in den letzten Jahren kein Wohnraumbericht mehr erstellt wurde und ob geplant ist, wieder einen vorzulegen
- Ob geplant ist, den Baulandbeschluss in seiner jetzigen Form aufrechtzuerhalten oder ob eine neuerliche Abwägung sinnvoll wäre
- Warum die Summe des in Tübingen ausgezahlten Wohngelds sich von 2022 auf 2024 mehr als verdoppelt hat

Die Linke-Fraktion stellt fest, dass Tübingen im Landesvergleich viele Instrumente bereits nutzt, um als Kommune die Mieten zu senken und Menschen mit zu hohen Mieten zu helfen.
Die Bundesregierung sitzt beim Problem der viel zu hohen Mieten am längsten Hebel und müsste dringend etwas gegen den Mietenwahnsinn in Deutschland tun.
Aber auch in Tübingen, wo wir immer noch mit die höchsten Mietpreise in ganz Baden-Württemberg haben, können wir noch mehr tun. Dass Menschen 30-50% ihres Einkommens für die Miete ausgeben, ist nicht akzeptabel. Insbesondere bräuchte es mehr Personal, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das ist wegen der Haushaltslage kurzfristig nicht machbar, muss aber mittelfristig eine hohe Priorität bleiben. Die Verfolgung von überhöhten Mieten ist eine Pflichtaufgabe.
Die oben aufgeführten Punkte haben sich in anderen Städten bereits als zusätzliche Instrumente zur Schaffung / Bewahrung von Wohnraum bzw. zur Unterstützung von Mieter*innen bewährt. In Tübingen wären sie unserer Meinung nach eine sinnvolle Ergänzung. Eine Erleichterung der Meldung überhöhter Mieten hälfe auch dabei, einen Überblick über die Mietsituation in der Stadt zu behalten.
Link zum Leerstandkataster Freiburg: https://www.freiburg.de/pb/1379970.html
Für die Linke-Fraktion
Tom Besenfelder