Stellungnahme unseres Stadtrats Tom Besenfelder zum „Bauturbo“, im Gemeinderat am 18.12.2025

Es handelt sich beim Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus um ein grundsätzlich sinnvolles Gesetz der Bundesregierung. Da der Tübinger Gemeinderat regelmäßig Resolutionen an den Bund richtet und auch der Oberbürgermeister sich mit Forderungen nicht zurückhält, sind wir verpflichtet, wenn mal sinnvolle Gesetze kommen, diese schnell umzusetzen. Die Verwaltung hat heute gute Vorschläge vorgelegt, wie die Umsetzung, v. a. im Innenbereich zur Nachverdichtung und zur Befreiung von überholten Vorschriften genutzt werden kann.
Unserer Ansicht nach muss die Befreiung von Regelungen aber mit sozialem Wohnungsbau verbunden sein. Das macht das Gesetz auch bundesweit problematisch, weil CDU und SPD aus dem ursprünglichen Entwurf des neuen Paragraphen 246e BauGB die Mindestzahl an Wohneinheiten pro Gebäude gestrichen haben, und weil das Gesetz in seiner Wirksamkeit auf alle Kommunen, nicht nur auf die mit angespanntem Wohnungsmarkt, erweitert wurde, womit es zum Flächenfraßparagraphen wurde – es kann jetzt auch für die Errichtung lockerer Einfamilienhausgebiete an ökologisch kritischen Orten verwendet werden. Aber bei uns in Tübingen werden wir das gut anwenden und damit keine Außenentwicklung betreiben.
Wir sind gespannt, was kommen wird, und merken an, dass, damit das Gesetz allen Schichten der Gesellschaft zugute kommt, die Mieten, die in den dann entstehenden Gebäuden kommen, begrenzt werden müssen.
