Die „Bezahlkarte“ ist das lokalpolitische Sinnbild einer Flüchtlingspolitik, die in die völlig falsche Richtung läuft. Statt eine Politik zu betreiben, die die Ursachen von Flucht (Kriege, Ausbeutung, Umweltzerstörung…) und damit auch die Zahl der Flüchtlinge tatsächlich reduzieren kann, überbietet sich die Politik in Anti-Flüchtlings-Rhetorik, Grenzabschottung, verschärften Asylgesetzen und „Abschieben im großen Stil“. Was früher mal Rechtspopulismus war, ist jetzt Mainstream. Je mehr den Schwächsten dieser Welt die Solidarität entzogen wird und je mehr die eigene Verantwortung weggeschoben wird, desto mehr klatscht das eigene Wahlvolk. Soll das eine „Brandmauer“ sein?
Jetzt soll vor Ort die „Bezahlkarte“ eingeführt werden. Diese braucht es angeblich zur „Bekämpfung der illegalen Migration“ und des „Schlepperwesens“. Die Betroffenen sollen gegängelt werden, damit andere von der Flucht abgeschreckt werden. Wer glaubt das wirklich? Sicher ist aber, dass die Menschen aus der Verwaltung und der Flüchtlingshilfe, die mit den Geflüchteten im Alltag zu tun haben, einen umfangreichen, lästigen und komplett unnötigen Aufwand haben werden.
Wird die Umsetzung halbwegs vernünftig und „diskriminierungsarm“ erfolgen? Wird der Kreistag etwas zu entscheiden haben? Wenn es nach der Landesregierung geht, soll das nicht passieren. Aus der Antwort (17/7132) auf eine Anfrage von Dorothea Kliche-Behnke (MdL, SPD) geht hervor, dass die Landesregierung beabsichtigt, die „Bezahlkarte“ „flächendeckend“ und „für alle“ einzuführen. Es soll ein monatlicher Barbetrag von 50 Euro gewährt werden. Die Einführung soll durch die unteren Verwaltungsbehörden erfolgen. Schon beim Antrag von CDU und FWV (die Bezahlkarte soll möglichst schnell eingeführt werden) und zuletzt bei der ersten Sitzung des neuen Kreistags Ende Juli vertrat auch Landrat Walter die Position, dass der Kreistag nichts zu entscheiden habe. Dies gefällt uns als Kreistagsfraktion nicht. Wenn „von oben“ etwas kommt, was der Verwaltung nicht gefällt, gibt es auch Spielräume. Beispiel: Bundesteilhabegesetz. Das BuGrenzabschottungndesgesetz zwingt nicht zur Einführung der „Bezahlkarte“ und lässt zu, dass die Kommunen entscheiden. Das zivilgesellschaftliche Bündnis aus 25 Organisationen hat detaillierte Vorschläge für eine möglichst diskriminierungsarme Umsetzung der „Bezahlkarte“ eingereicht. Sollen diese nicht mal ignoriert werden?
Andreas Linder, Kreisrat