Ein Polizeieinsatz in den Räumlichkeiten der städtischen Ausländerbehörde im Bürgeramt, wie am 4.2.2020 geschehen, darf sich nicht wiederholen. Die Ausreisepflicht darf nicht in einer städtischen Behörde mit Polizeieinsatz durchgesetzt werden. Dieser Vorgang soll baldmöglichst im Gemeinderat besprochen werden.
Begründung: Die Beschäftigten des Bürgeramts und die Beschäftigten der städtischen Ausländerbehörde, damit meinen wir auch die Leitungsebene, dürfen nicht so etwas wie der verlängerte Arm der Polizeibehörde sein. Das Ausländeramt muss sich auf seine originären Aufgaben beschränken. Dies ist sonst eine Instrumentalisierung der städtischen Beschäftigten und führt dazu, dass eine starke Verunsicherung eintritt. Da geht jemand zur Behörde und wird dort direkt abgeführt von der Polizei und ins Gefängnis gebracht. Keine Verabschiedung, Medikamente mitnehmen, nichts ist mehr möglich. Gleichzeitig wollen wir, dass die betroffenen Menschen verlässlich zum Amt kommen.
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