
Am 16.4. meldete das Schwäbische Tagblatt den Fall einer Coronavirus-Infektion in einer Flüchtlingsunterkunft in einem Tübinger Vorort (19.4.20, Schwäbisches Tagblatt: Wohin, wenn es nur ein Bad gibt?). In der Konsequenz wurde die ganze Unterkunft unter mindestens 14-tägige Quarantäne gestellt. Eine vergleichbare Situation herrschte bereits im März in einer kommunalen Unterkunft in Mössingen.
Aus der Sicht der Fraktion der Linken im Kreistag war es nur eine Frage der Zeit, bis so eine Situation eintritt. Wir halten dies aber für vermeidbar.
Wir fordern deswegen, dass das Landratsamt – und je nach Zuständigkeit auch die Kommunen – die Unterbringung von Geflüchteten während der Einschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie so organisieren, dass es nicht nötig ist, ganze Unterkünfte unter Quarantäne zu stellen, wenn bei einer Person eine Infektion festgestellt wird. Denn das wäre/ist nicht nur eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber der normalen Bevölkerung, sondern es setzt die Bewohner*innen dieser Unterkünfte unter den gegebenen Bedingungen einer erhöhten Infektionsgefahr aus.
Wir fordern als Sofortmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften:
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