Pressemitteilung der Tübinger Linken im Kreistag:

Die diskriminierende „Bezahlkarte“ für Geflüchtete wird im Kreis Tübingen bereits seit Anfang Februar eingeführt. Darüber informierte Landrat Joachim Walter mit Schreiben vom 7. Februar in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Kreistag. Das Landratsamt wolle die „Bezahlkarte“ zunächst bei Personen einführen, die dem Landkreis neu zugewiesen werden und danach bei allen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies seien derzeit im Landkreis 435 erwachsene Personen und deren Angehörigen. Bei der Frage nach den Kosten und dem Verwaltungsaufwand wurde lediglich ausgeführt, dass „kein zusätzliches Personal eingestellt“ werden müsse und dass ansonsten das Land alle Kosten trage.

Andreas Linder, Kreisrat„Diese Darstellung erscheint uns sehr rosig“ sagt Andreas Linder von der Fraktion Die Linke im Kreistag. „Die nach Einführung zu erwartenden Detail-Abläufe lassen vermuten, dass sich der Staat zum Zweck der Diskriminierung einen sehr hohen Personal-, Zeit- und Kostenaufwand leisten wird.“ So dürften nach einführenden Terminen mit jedem einzelnen Leistungsberechtigten unzählige Detailfragen aufkommen, die von den Beschäftigten der zuständigen Abteilung zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben zu bewältigen seien.

„Wir Linke kritisieren, dass die Bezahlkarte ohne konkrete vorherige Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen quasi heimlich eingeführt werden soll, obwohl in Baden-Württemberg noch nicht mal ein Erlass existiert und obwohl gemäß Bundesgesetz keine Verpflichtung zur Einführung der „Bezahlkarte“ besteht“, so Linder weiter. Die Linke kritisiert auch, dass sich der Landrat weiterhin auf die Position zurückziehe, dass der Kreistag laut Landkreisordnung keine Entscheidungsbefugnis zu diesem Thema habe. „Das bedeutet aber doch nicht, dass sich der Kreistag überhaupt nicht mit so einem Thema befassen darf.“

Bereits seit Jahresbeginn gibt es im Landkreis Verschärfungen bei den Sozialleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn ein Geflüchteter, der ein Beschäftigungsverhältnis verlor, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung („obligatorische Anschlussversicherung“). Das Landratsamt übernimmt jedoch die Krankenversicherungskosten ab 1.1.2025 nicht mehr. In der Antwort auf die Anfrage teilte Landrat Walter zwar mit, dass er am 3. Januar ein Schreiben an das Landes-Justizministerium gerichtet habe mit der Bitte, dass das Land die Krankenversicherungskosten in solchen Fällen weiter übernimmt. Eine Abhilfe gab es bisher jedoch nicht. Die Betroffenen verschulden sich aus diesem Grund innerhalb kurzer Zeit. Dies scheint von der Verwaltung billigend in Kauf genommen zu werden. Einige der Betroffenen haben deswegen Widerspruch gegen die Nichtübernahme der Krankenversicherungskosten eingereicht.

Hinweis:
Das Landratsamt Tübingen möchte die Betroffenen mit diesem Infoblatt über die Einführung der Bezahlkarte informieren.