„Fairer Wohnen“: Erbpacht und langfristige Sozialbindung

Vorlage 202/2018 Fairer Wohnen; Baulandbeschluss

1. Ergänzungsantrag: Bei der Vergabe der Grundstücke darf keine Veräußerung von Flächen / Baugrund / bebauten Grundstücken stattfinden. Es soll nur das Instrument des Erbbaurechts bei der Vergabe genutzt werden.

2. Ergänzungsantrag: Die Bindungszeit für den sozial gebundenen Wohnraum soll auf die Laufzeiten der Erbpacht angehoben werden

zum 1. Antrag Begründung: Nur Nachhaltigkeit / Langfristigkeit rechnet sich für eine Kommune. Die Trennung von kommunalen Wohnungsbeständen hat die Konsequenzen in jüngster Zeit aufgezeigt (LBBW).

zum 2 . Antrag Begründung: Nur eine langfristige effektive Sozialbindung / Mietpreisbindung / sozialer Wohnungsbau vermeiden marktgetriebenes Streben nach Spekulationsgewinnen mit Wohnraum. Mit langen Bindungszeiten schafft sich die Kommune einen zeitlichen und – auf lange Sicht gesehen – auch einen finanziellen Gewinn.

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