Gewerbegrundstück der Firma Manz in Lustnau

Beschlussvorlage 49/2022
Gewerbegrundstück Flst.1659 der Firma Manz in der Jopestraße in Lustnau

Wir beantragen die Umsetzung der unter 4. genannten Lösungsvariante der Vorlage 49/2022:

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Teilgrundstücks nicht zu. Da die verlängerte Frist für die Firma Manz zur Nutzung des Grundstücks am 31.12.2022 endet könnte anschließend der Wiederkauf durch die Stadt rechtlich durchgesetzt werden.

Begründung:

Sachlage
Die Firma Manz hat erklärt, dass eine Erweiterung nach betrieblichen Umstrukturierungen am Standort Tübingen vorläufig nicht vorgesehen ist. Zudem wurde dem Unternehmen auch ein Verkauf des Geländes bis zu 10 Jahre nach dem Vertragsabschluss 26.8.19 ohne Zustimmung der Stadt untersagt.

Fakt ist: der Gemeinderat hat einer Verlängerung bis 31.12.2022 zugestimmt.

Jetzt wurde notariell ein Vertrag mit Fa. Murtfeldt vor Weihnachten 2021 geschlossen. Ein Baubeginn bis 30.11. 2022 mit Fertigstellung bis 31.12.2026 ist vertraglich festgehalten. Davor wurden insgesamt drei verschiedene Nutzungskonzepte mit verschiedenen Käufern besprochen, die dann lt. Vorlage aus nicht von der Fa. Manz zu vertretenden Gründen gescheitert sind.

1. Die Stadt Tübingen hat einen hohen Nachfrage-Druck nach Gewerbeflächen. Ein Grundstück in dieser Größe seit 2009 bis 2026 nicht der Nutzung zuzuführen ist vor diesem Hintergrund nicht vertretbar.

2. In der Vorlage wird nur von dem Teilgrundstück mit 8.434 qm von 14.815 qm gesprochen. Es ist nicht klar, was mit dem Restgrundstück von 6.367 qm passiert. Die sinnvolle Verwertung des Grundstücks im Sinne einer nachhaltigen Nutzung sollte sichergestellt werden. Bei einem „scheibchenweisem“ Weiterverkauf verliert der Gemeinderat die Kontrolle.

3. Es ist nicht einzusehen, warum die Differenz zwischen Ankaufspreis 2009 und heutigem Wert (Bodenrichtwert des Grundstücks) einer Firma zu Gute kommen sollte, die seit damals versäumt hat, ihre versprochenen Planungen umzusetzen.

Bei diesem Deal ginge der Stadt insgesamt eine Summe von fast einer Million verloren. Ein Kredit auf dem Kapitalmarkt zur Finanzierung des Rückkaufs würde die Stadt einen Bruchteil dieses Betrags kosten. Wir schulden der Bevölkerung eine Erklärung dafür, dieses Geld nicht der Stadt zuzuführen.

4. Es stellt sich auch die Frage, um welche Firma es sich hier handelt, die bei dem Verkauf auf Tübinger Boden zum Zuge kommt. Ist sie einschlägig nach von der Stadt aufgestellten Kriterien geprüft? Ist sie regional, nachhaltig wirtschaftend und gemeinwohlorientiert? Wir möchten, dass Tübinger Wirtschaftsunternehmen prioritär zum Zuge kommen.

5. Wie einschlägig bekannt, befürworten wir als Linke einen Verkauf von städtischem Boden grundsätzlich nicht. An diesem Beispiel sieht man was Bodenspekulation bedeutet. Dies kann nur beendet werden, indem man den Boden in städtischer Hand behält. Erbpacht wäre eine sinnvolle weitere Option.

Fazit
Die derzeitige Lage auf dem Kapitalmarkt und die Haushaltslage der Stadt erlauben, dass die Stadt das Wiederkaufsrecht nutzt und die Salamitaktik der Fa. Manz beendet.

Was hinterher mit dem Grundstück passiert, liegt dann im Ermessen des Gemeinderats, z.B. es an die Fa. Murtfeldt zu verkaufen. Sorge auf dem Grundstück sitzenzubleiben und einen „Gewerbegrundstück-Leerstand“ zu produzieren, wie es hier seit 2009 von der Firma Manz vorgemacht wird, haben wir nicht.

Für die Linke Fraktion

Gerlinde Strasdeit

siehe auch den Kommentar von unserem Stadtrat Willy Bayer:
Was machen wir mit einer Million?

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