Grundsteuer aus der Betriebskosten-Verordnung

Die Linke-Fraktion beantragt eine Resolution oder einen Apell des Tübinger Gemeinderats an die Bundesregierung:

Der Gemeinderat möge die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auffordern die Grundsteuer aus § 2 der Betriebskosten-Verordnung zu streichen.

Begründung:

Die Grundsteuer B ist eine der Betriebskostenarten, die auf die Mieter umgelegt werden kann und auch wird. Die Grundsteuererhöhung wird praktisch alle Mieterhaushalte betreffen. Dies trifft insbesondere Familien mit Kindern, die mehr Wohnraum benötigen.
Die Nebenkosten Miete Netto und Betriebskosten dürfen nicht weiter steigen. Die anstehende Grundsteuerreform in Tübingen wird zu einem starken Anstieg der Grundsteuer führen, was die Forderung umso dringlicher erscheinen lässt, dass die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umgelegt werden darf. Der Gemeinderat müsste eine Senkung (!) des Hebesatzes beschließen, damit die Grundsteuerreform für die Mieter:innen zukünftig kostenneutral bleibt.

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