Haushaltsanträge 2015: Anträge für einen Haushalt der sozialen Verbesserungen

Keine Kürzung bei Personalstellen:
Die Vorgaben in der Berichtsvorlage 808/2014 sind nicht umsetzbar.

Kitapersonal:
Wir fordern das Einhalten der Gemeinderatsbeschlüsse: Deshalb muss der Sperrvermerk der  6,29  Personalstellen weg. Die 13,4  Personalstellen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (3.Tranche) werden nicht ausgesetzt. Begründung: Die Verkürzung der Schließzeiten ist ohne die zusätzlichen 6 Personalstellen nicht zu leisten.  Kein Einstellungsstopp für  die 13,4 Personalstellen (Beschlussvorlage 63a/2013).  Die  gesetzlich geänderten Personalanhaltszahlen vom Nov. 2010 sollten seit zwei Jahren schon vollständig umgesetzt sein.  Für den Prozess der qualitativen Weiterentwicklung war für die städtischen und freien Träger in der Vorlage 63a/2013 ein stufenweiser Ausbau des Personalschlüssels vorgesehen.  1. Tranche  2013/14 = 7 Stellen, 2. Tranche  2014/15 =13,5 Stellen 3. Tranche  2015/16= 13,4. Diese Mindestanforderungen  können  nicht ausgesetzt werden, da die Stellen dringend notwendig sind.

Keine Erzieherinnenstelle darf gestrichen werden auch nicht im Kinderhaus Österberg (da müssen noch Gespräch geführt werden, bevor es dort zum Stellenabbau kommt).  Leitungsfreistellungen dürfen nicht gekürzt werden.  Verfügungszeiten müssen endlich wieder erhöht werden und nicht verschlechtert (Workshop-Ergebnis). Die Mindeststandards nach den KVJS  Vorgaben sind nicht ausreichend um den Bildungsauftrag  U3 und Ü3 umzusetzen. Wir werden keiner „schwarze Null“ zustimmen, die auf dem Rücken der Beschäftigten, der  Kinder und der Eltern durchgesetzt wird. Siehe Schreiben der ver.di Betriebsgruppen Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung der städt. ErzieherInnen  zur Vorlage 808/2014,  die Aussagen des Dachverbands kleiner freier Träger in der Fraktion, sowie  die zahlreichen Leserbriefe gegen die vorgesehen Kürzungen.  Das Schreiben der Leitungen aller kommunalen Kinderhäuser kennen wir leider noch nicht (lt. Mailantwort von OB Palmer vom 30.1. bekommen wir eine Kopie in der 6. Woche)

Schaffung von mindestens 5 Ausbildungsstellen für ErzieherInnen in Form der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) für die städtischen Kindertageseinrichtungen ohne(!) Anrechnung auf den Personalschlüssel. Begründung: es fehlen ausgebildete ErzieherInnen.  Personalgewinnung und Personalbindung ist dringend erforderlich. Wir gehen davon aus, dass diese Ausbildung in Ba-Wü 2015/2016 weiterhin möglich ist.

 

Schulkindbetreuung:
Es müssen mindestens zwei weitere Springerstellen JETZT geschaffen werden.  Begründung:  Die Berichtsvorlage 249b/2014  täuscht den Gemeinderat über die tatsächlich notwendigen Personalstellen für gute qualitätsvolle Arbeit, die in Workshops zusammen mit Erzieherinnen und ErziehungswissenschaftlerInnen geplant wurde. Dies wird jetzt alles wieder über den Haufen geworfen! Im „Minus 10% Projekt“ wurden 2010 1,4 AK gestrichen, deshalb ist die Grundlage des notwendigen Personals schon falsch.  Die notwendigen Stellen sind: 8,87 + 3,2 Springerstellen + 1,4 Stellen! 

Investitionen in Kinder rechnen sich mittel- und langfristig und bringen einen gesellschaftlichen Nutzen von 3-4 Euro für jeden investierten Euro.

 

Schulen:

Vier HausmeisterInnen / HaustechnikerInnen- Stellen werden dringend gebraucht, eine Konzeption wurde in einer Arbeitsgruppe des  Städtetag Ba-Wü zusammen mit den Fachleuten, auch aus Tübingen erarbeitet. Jetzt soll die Konzeption von einer fachfremden Kraft für den Planungsausschuss erstellt werden. Diese Verzögerung akzeptieren wir nicht.  Wir brauchen die 2 Stellen zusätzlich JETZT! Nicht mit Sperrvermerk bis eine Konzeption(die von Fachleuten bereits erarbeitet wurde) erstellt ist.

Auszubildende: Übernahme aller Auszubildenden mindestens 1 Jahr mit Vollbeschäftigung und Gehaltseingruppierung entsprechend der Tätigkeit. Begründung:  Die Zeit nach der Ausbildung ist für junge Menschen wichtig, um Zukunft gestalten zu können – ohne Abhängigkeit vom Elternhaus.

Bessere Schulsozialarbeit an den Gymnasium:
An den Gymnasien werden 1 Vollzeitstelle pro 700 Schüler*innen, mindestens jedoch 1 Vollzeitstelle pro Schule geschaffen. Dies dient dazu, präventive und aufsuchende Arbeit in der neuen Schullandschaft des Gymnasiums zu ermöglichen.

Kommunaler Servicebetrieb (KST):
3 Stellen fordern wir im  Kommunalen  Servicebetrieb (KST).

Begründung: In der Stellenplan- Vorlage 801/2014 sind Stellenhüllen, die nicht besetzt werden seit der Umsetzung  des Kürzungsprogramms „ Minus 10 % Projekt“ 2009. Das Minus-10 Prozent  Kürzungsprogramm der damaligen Ratsmehrheit war für die KST am heftigsten: Insgesamt acht Stellen: Eine Stellenstreichung Bauaufseher, 2 Vorarbeiter, 1 Reinigungskraft, 1 Facharbeiter, 1 Fachkraft für Wartung der Bedürfnisanstalten, 2  Arbeiter in der Kolonne sowie die  KW Vermerke bei 6 Stellen von Friedhofsarbeiter, über  Platzwartin  im SV03 Stadion, bis Reinigungskräfte für die Infrastruktur! Dieser Stellenabbau bei den Stadtbaubetrieben, der heute Kommunaler Servicebetrieb heißt, ist sozial nicht vertretbar.
Keine weitere Arbeitsverdichtung auf dem Rücken der Beschäftigten! Keine Fremdvergaben bzw. Privatisierungen.  Die Stadt muss Vorbild sein für Tariflöhne und nicht dafür,  Beschäftigte in Niedriglohn zu schicken. Die Stadt braucht nicht nur  Weißkittelarbeitsplätze – siehe Grünflächen am Anlagensee und anderswo!

Personalstelle für Flüchtlinge und Integration:
Wir beantragen eine 50%  Fachkraftstelle  spätestens zum 1.6. zur Koordination der Flüchtlingsarbeit mit folgenden Aufgaben: Koordination der Ehrenamtlichen im Bereich der Flüchtlingsarbeit der Stadt Tübingen, Vernetzung mit den in der Arbeit tätigen Fachdiensten, Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen HelferInnen  in der Flüchtlingsarbeit. Begründung: der Flüchtlingsgipfel im Dezember 2014 hat gezeigt, dass ein hohes Potenzial von ehrenamtlichem  Engagement besteht. Es ist jedoch wichtig, diese schwierige und wichtige Arbeit professionell anzuleiten und zu koordinieren. Dies ist mit der Stellensituation im Fachbereich Integration nicht zu bewältigen.

10 000€ Regelförderung auf 3 Jahre begrenzt für den Caritas Schwarzwald-Gäu (HH Stelle 1.0550.7000.000) für die Bereitstellung und weitere Akquise von ehrenamtlichen Dolmetschern. Begründung: der Caritasverband Schwarzwald-Gäu stellt seit Jahren einen gut ausgebildeten ehrenamtlichen  (mit Aufwandsentschädigung) arbeitenden Dolmetscherpool zur Verfügung. Die Sicherstellung kann nur durch die Förderung der Stadt gewährleistet werden. Die steigenden Flüchtlingszahlen und das Ziel, AsylbewerberInnen nach 3 Monaten in den Arbeitsmarkt zu integrieren, benötigt an verschiedenen Stellen Dolmetschertätigkeiten. Die Caritas stellt dieses professionelle Angebot für alle Fachdienste und Ämter der Stadt Tübingen kostenlos zur Verfügung.

Stadtseniorenrat u. AG Tübinger Stadtteiltreff:
Eine  50 %  Stelle für die Koordination der Stadtteiltreffs. Begründung: Schon bei der Studie 2009 von Weeber & Partner „Älter werden in Tübingen“ wurde dies vorgeschlagen aber bisher leider nicht umgesetzt. Die konsequente Nichtumsetzung ist für die vielen engagierten ehrenamtlichen BürgerInnen nicht wertschätzend! Wir wollen keine teuren Studien, deren Ergebnisse in der Schublade verschwinden.  Auch die mindestens 90.000 € teure Studie Sozialkonzeption, ebenfalls von Weeber&Partner,  beinhaltet die Förderung von Stadtteiltreffs. Hinzu kommen die neuen Aufgaben der Flüchtlingsarbeit, die sicherlich auch, zum Teil, in den Stadtteiltreffs von statten gehen werden. Ehrenamt alleine kann die Aufgabenvielfalt nicht bewältigen. Seit 2009 sind 5 Stadtteil-Treffs entstanden. Um die Treffs zu sozialen Stadtteilzentren auszubauen, benötigen die Ehrenamtlichen hauptamtliche Unterstützung.

Inklusion:
wir beantragen 3.000,– € für die Assistenz der behinderten Sozialarbeiterin im Büro Aktiv. Begründung: Die vom Integrationsamt bewilligten Assistenzkosten sind bei weitem nicht ausreichend  um die behinderungsbedingten Unterstützung der Sozialarbeiterstelle auszugleichen. Deshalb muss hier mit einer Mini-Job-Stelle nachgebessert werden.

 

 

Topf für Teilhabe: 18.000 Euro

Wir unterstützen den Antrag vom Forum & Fachstelle Inklusion, einen Topf mit 18.000 € für Teilhabe an kulturellen und Bildungsangeboten für Menschen mit Behinderung mit geringem Einkommen einzurichten. Taschengeld, Grundsicherung oder SGBII-Förderung sind sehr gering bemessen, gleichzeitig hat der Personenkreis noch zusätzliche Ausgaben (extra Fahrtkosten, zusätzliche Assistenz etc.), die kulturelle Beteiligung deutlich erschweren.  Der Topf soll für alle städtisch geförderten Bildungs- und Kulturträger in Tübingen zur Verfügung stehen.

 

Volkshochschule:
wir beantragen eine Zuschusserhöhung von 35.000 Euro für die Erhöhung der Honorare der KursleiterInnen um einen Euro. Die Honorare sind seit fast 5 Jahren nicht erhöht worden und mit ca. 20 €/45Min durchschnittlich deutlich niedriger, als die Empfehlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von 25 € bzw. 28 €. Deshalb wird es auch immer schwerer, qualifizierte DozentInnen zu finden.

 

Wohnen

 

Neuauflage des Mietspiegels einsparen: 140 000 €. Wir fordern, den  Mietspiegel nicht zu erneuern. Verwendung des Betrags stattdessen für soziale Wohnungsprojekte.

Vorbemerkung:  Der Wohnraumbericht 2014 wurde wegen Überlastung im Planungsausschuss nicht behandelt.  Das wäre vor der Haushaltsberatung 2015 sinnvoll gewesen. Wir wollen die Kosten für einen qualifiz. Mietspiegel einsparen. Begründung: Aufgrund des noch nicht geänderten Bundesgesetzes werden nur die in den letzten 4 Jahren erhöhten Mieten zur Berechnung der Mietspiegelwerte herangezogen.  Deshalb ist es nachweislich ein Mieterhöhungsspiegel.  Der Mieterverein Stuttgart und der Deutsche  Mieterbund,  wie auch die LINKE fordern deshalb dringend eine Gesetzesänderung, um alle Bestandsmieten mit aufzunehmen. Inzwischen fordert das auch die grün/rote Landesregierung  für alle Mieten in den letzten 10 Jahren. Solange das Bundesgesetz nicht geändert wird und nicht alle Mieten mit in den Mietspiegel aufgenommen werden, bleibt es ein Mieterhöhungsspiegel. Und Tübingen ist, wie wir wissen, auf Platz 6 der hohen Mietpreise.

 

Sozialer Wohnungsbau:

 

wir beantragen bei allen Wohnbauprojekten der GWG, der städt. Grundstücksgesellschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft eine 30% Quote für sozialen Wohnungsbau mit 25 jähriger  Zweckbindung.

  • Bei allen Wohnbauprojekten privater Träger legt die Stadt in einem städtebaulichen Vertrag fest, dass  30%  als Sozialwohnungen gebaut werden.
  • Wir fordern die Stärkung des gemeinnützigen Charakters der kommunalen Wohnungsgesellschaft GWG!
  • Seit dem Haushalt 2013 hat die GWG eine Million zusätzlich zur Verfügung für sozialen Wohnungsbau, d.h. 5 Millionen Investitionsmöglichkeit  on top auf die bisher geplanten Sozialwohnungen!
  • Dringender Erhalt gemischter Wohnviertel, keine Ghettobildung.
  • Nach Sanierungen der Wohnungen fordern wir eine Begrenzung der Mieterhöhungen entsprechend der Energieeinsparung und bei Neuvermietungen darf nur eine Mietsteigerung in Höhe der Inflation umgesetzt werden.
  • Im Wennfelder Garten (GSW + GWG) hatte Herr von Winning zugesagt, eine  längere Zweckbindung zu prüfen, die in den städtebaulichen Eckpunkten nur mit 15 Jahren benannt war.  Wir haben dazu nichts mehr gehört.
  • Wir fordern Mieterbeiräte in den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende durch die Stadt, denn es werden nur 15% der Studierenden durch das Studentenwerk mit Wohnraum versorgt.

Wir fordern dazu ein „Querdenken“ aller Möglichkeiten, z.B. im BfA Gelände Wohnraum zu nutzen für Projekte mit Flüchtlingen und Studierenden. Hier gibt es Beispiele in Augsburg Hotel Cosmopolitan und Lübeck /  Bremen WG Projekte.

Wir möchten, dass die Stadt alle Möglichkeiten zur Unterstützung und Förderung für  NON-PROFIT – Projekte wahrnimmt, z.B. Mietshäusersyndikat.

 

Beim Wohnungsleerstand fordern wir: Maßnahmen gegen Zweckentfremdung & Leerstand von Wohnraum.  Die neuen rechtlichen Möglichkeiten anwenden.

TIMA Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zum Thema Beziehungsgewalt:
1 665€ zur  Unterstützung  der zwei  TIMA  Präventionsprojekte  „Herzklopfen-Beziehungen ohne Gewalt“ und „Sprich mit mir –Peer-Unterstützung bei häuslicher Gewalt“.  Die Projekte wurden von Frau Sartingen im Ausschuss vorgestellt.

Pfunzkerle:  + 9.530 €  für das Gewalt-Sensibilisierungs-Training. Begründung: eine gute Weiterentwicklung des bisherigen Konzeptes gegen Gewaltanwendung.

Letztes Kita-Jahr gebührenfrei:
2015 sollte Tübingen in Vorfinanzierung für ein gebührenfreies Kiga Jahr gehen. Begründung: Entlastung der Familien. Eine  Anschubfinanzierung  durch die Kommune, später Übernahme der Kosten vom Land, wie von Koalitionsparteien versprochen. Die IHK fordert inzwischen zwei verbindliche Kiga Jahre vor der Einschulung.

Ludwig-Krapf-Schule:
Sofortiger Beginn mit Planung und Sanierung der Ludwig-Krapf-Schule und Einstellung einer Planungsrate von 100.000€. Begründung: Chaos und zusätzliche Kosten im Kindergarten- und Kita-Bereich in Derendingen können so verhindert werden. Und wenn dann der 10. Schülerzug tatsächlich kommt, ist die LKS schon bestens vorbereitet. Denn dass der 10. Zug kommt steht wohl außer Frage.

Gesundheit und Familien:
Unterstützung der Tübinger Hebammen:
Finanzielle Unterstützung der in Tübingen freiberuflich tätigen Hebammen durch die Stadt Tübingen durch Bezuschussung von 100€ pro Geburt im Geburtshaus oder bei der Hausgeburt. Begründung: Durch rasant steigende Beiträge zur Berufshaftpflicht ist die Existenz der Hebammen gefährdet. Diese Arbeit ist ein wichtiger Bereich in der ganzheitlichen Medizin und ein unersetzlicher Erfahrungsschatz für Frauen. Insbesondere die geburtshilflich arbeitenden Hebammen tragen ein hohes finanzielles Risiko. Im Mai 2014 fand dazu eine großartige Demonstration in Tübingen statt. Nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention hat laut Europäischem Gerichtshof jede Frau das Recht auf Wahlfreiheit in der Geburtshilfe. Ca. 150 Geburten sind das jährlich in Tübingen. Der Tübinger Gemeinderat kann ein Zeichen setzen und in die Gesundheit von Kindern und ihre Familien investieren. Zur Information:  Heikel ist auch die Situation der freiberuflichen Hebammen, die keine Geburtshilfe, sondern hauptsächlich Wochenbettbetreuung anbieten. Sie zahlen zwar einen geringeren Versicherungsbeitrag, haben aber bei den Gebührenverhandlungen in den letzten Jahren kaum Erhöhungen erhalten. Durch den niedrigen Verdienst ist die Versicherung nicht zu erwirtschaften und viele geben ihre Tätigkeit auf (Beispiel: ein Wochenbettbesuch wird seit Mitte 2014 mit 7Cent mehr vergütet als bisher, die Versicherung wurde aber um 70.-€/ Jahr teurer für die Kolleginnen.) Das bedeutet 1000 Wochenbettbesuche mehr im Jahr, um den Erhöhungsbetrag zu erwirtschaften. Diese Begleitung in der Familiengründungsphase muss erhalten bleiben! Tübingen braucht die Hebammen!

Gesundheit und Sport:
Ein Hallenbad im Sommer muss offen bleiben.

Die Öffnungszeiten 2015 sind:  das Uhlandbad schließt  für die Öffentlichkeit am 23.5., für das Schulschwimmen ist geöffnet bis 22.6., für die Öffentlichkeit erst wieder nutzbar am 22.8. ( Erfolg der vielen Unterschriften und Zustimmung im Gemeinderat  für den Haushalt 2014 ). Das Hallenbad Nord schließt am 29.7. und öffnet am 20.9.
Unsere Begründung für ein offenes Hallenbad in der Freibadsaison:
der Sommer 2014 war sehr kühl.  In der Zeit ab 24.5. bis 29.7. war das Schwimmen im Hallenbad Nord nur eingeschränkt möglich wegen starkem Andrang, da es draußen kühl war und das Uhlandbad schon geschlossen war. Die Pause ist zu lang. Die Freibadsaison ersetzt nicht ein Hallenbad. Das Freibad kann nicht von allen Menschen genutzt werden. Oft auch nicht von SeniorInnen, die z.B. aufgrund rheumatischer Erkrankungen auf Warmwasser und Warmwassergymnastik angewiesen sind. 50 ÄrztInnen und 100 UnterzeichnerInnen haben im Dez. 2013 für eine längere Öffnungszeit im Uhlandbad unterschrieben, weitere 280 Unterschriften im Frühjahr 2013 waren dafür, dass während der Freibadsaison mindestens  ein Hallenbad geöffnet sein soll.

 

Sport:
Dringende Sportplatzsanierung beim TV Derendingen – deshalb  Planungsrate von 50 000€  einstellen – Siehe Schreiben auch vom Vorstand Stadtverband für Sport Tübingen.

 

In Musikschule dringend investieren und sanieren:

Der Pavillon u. Unterrichtsräume  im 2. Stock des Hauptgebäudes sind durch Wasserschaden stark beschädigt. Das Raumklima ist weder für die Beschäftigten noch für die SchülerInnen gesundheitsförderlich. Fenster sind teilweise nicht mehr zu öffnen. Diese Sanierungen sind nicht mehr länger rauszuschieben. Der Aussage von OB Palmer „Bisher gehe ich davon aus, das hält bis 2019“ widersprechen wir hiermit!

 

Der T.A.T. – Tübinger Arbeitslosen-Treff braucht  1.472 € mehr Zuschuss wg. bevorstehendem Umzug.

 

Obere Viehweide: Streichen der Mietzuschüsse von  461 000€ im Jahr 2015, 481.000€ im Jahr 2014 usw. plus Folgekosten. Prüfung eines vorzeitigen Vertragsausstiegs.  2015 ist das 12. Jahr des Vertrages  mit der L-Bank, der bis 2018 geht. Die Stadt zahlt jährlich mindestens 500 000€ aus dem Verwaltungshaushalt für die Mietgarantien.  Wieso spricht jeder von Erfolgsmodell bei derartiger Steuerverschwendung aus unserem Verwaltungshaushalt? Nach wie vor sollte das Ziel sein, dass die L-Bank + TTR selbst das Vermietungsrisiko übernimmt. Die Fixierung auf Biotechnologie sollte auf alle Zukunftstechnologien (z.B. Solar, Biorohstoffe) erweitert werden. Das muss weiterhin oberste Priorität des OB sein.

Info: Unser Antrag auf eine umfassende  Kosten-und Finanzierungsübersicht für den Technologiepark Obere Viehweide wurde von uns am 3.11.2014 gestellt und zugesagt.

 

Den Zuschuss von 12.000€ Standortagentur TÜ –RT-Neckar-Alb GmbH einsparen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

 

Den Zuschuss von 125.000€  an Bio Regio Stern Management GmbH  einsparen und zum  nächst möglichen Zeitpunkt kündigen. Begründung: erwiesene Ineffektivität, Bürokratieabbau.

 

Die WIT GmbH (Wirtschaftsförderungsgesellschaft) auflösen, Einsparung: 600 000€. Begründung:  Doppelstrukturen in Ausschüssen, Gemeinderat u. im Aufsichtsrat der WIT. Fehlende Transparenz für die TübingerInnen. Sinnvoller: Wirtschaftsfachleute und HgV als beratende BürgerInnen in die entsprechenden Ausschüsse berufen.
Im WIT Aufsichtsrat wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. In den Ausschüssen kann dasselbe verhandelt werden – wenn Datenschutz notwendig selbstverständlich  nichtöffentlich. Die Transparenz in der WIT fehlt –  siehe auch Informationsfreiheitsgesetz und entsprechende Gerichtsurteile. Siehe auch die steuerliche Situation Seite 561 Vorlage 800/2014.

 

Fremdvergaben im Reinigungsbereich in die städtische Eigenreinigung zurückführen: Derzeit liegt die Quote der Fremdvergabe bei 50%. Wir beantragen, dass die Stadt Zug um Zug wieder auf eine 100% städtische Gebäudereinigung umstellt.  Begründung:  der kommunale Arbeitgeber Stadt Tübingen sollte beispielhaft sein und sollte sichere tarifgebundene Arbeitsplätze bieten.  Jetzt sind in diesem Bereich unsichere Frauenarbeitsplätze, oft befristete Niedriglohnarbeitsplätze unter 10€, Zwangsteilzeit (Reinigung ist Schwerstarbeit und deshalb oft in Teilzeit angeboten). Das ist nicht länger  hinnehmbar.  Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld wird oft nicht bezahlt. Es bleibt eine zu korrigierende Schandtat,  dass ein Teil der Mitarbeiterinnen aus dem öffentlichen Tarif heraus gekegelt wurden. Das schafft Altersarmut für Frauen.

 

Wir beantragen, dass die Stadt  allen Familien, deren Einkommen in Höhe bis 20 % über dem Hartz-IV-Einkommen liegt,  kostenfrei eine Busjahreskarte zur Verfügung stellt. Siehe  Bericht zur Schwellenarmut  „Gute Chancen für alle Kinder – mit Familien aktiv gegen Kinderarmut.“

 

Absenkung der Schülertickets im städtischen Tübus. Seit 1.1. sind die Kosten auf 28 € gestiegen (trotz der öffentlichen Forderung der Grünen und der SPD nach günstigem ÖPNV bzw. ticketfreiem Nahverkehr werden jedes Jahr die Preise erhöht).  Wir fordern, dass in Tübingen die Schülerfahrkarten mindestens  so preisgünstig sind wie das Semesterticket für Studierende (aktuell kostet das Semesterticket 72,90€, das wären monatlich 12,15 €).  Auch der Jugendgemeinderat fordert günstigeres Busfahren.

 

Wir beantragen die Erweiterung der Kreisbonuscard für Familien und Einzelpersonen, deren Einkommen bis zu 20 % über dem  Hartz- IV Einkommen liegt (auch wenn sie kein Wohngeld beziehen). siehe Ergebnisse des Kinderarmutsberichts zur„ Schwellenarmut“. Begründung: Bis 2010 hatte Tübingen eine Bonuscard nach Einkommensgrenzen, die deutlich über dem Hartz- IV Einkommen lag. Seit dem „von der Leyen-Bildungs-u. Teilhabegesetz“ ist dieser  Personenkreis, der etwas über dem Hartz IV Einkommen liegt und kein Wohngeld bezieht, benachteiligt bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir dürfen nicht zulassen, dass  Familien mit Kindern  und Singles in den unteren und untersten Einkommen gegeneinander ausgespielt werden.

 

20.000€  für den Zirkus Zambaioni. Begründung: Der Zirkus leistet hervorragende Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit Bewegung, Sport, Kultur und Prävention. Dies ist auch vorbildlich inklusiv.  Dazu wird auch noch die Qualifikation als JugendtrainerIn gefördert. Die beantragten Geldbeträge decken insgesamt nur 13% des gesamten Finanzvolumens.

Sozialforum:
wir beantragen die Bezuschussung von 10.000 € zusätzlich entsprechend dem Antrag des Sozialforums. Das Sozialforum leistet wichtige Arbeit im Aufbau und in der Koordination vieler Selbsthilfegruppen,  im Forum & Fachstelle Inklusion, im Club für Behinderte und ihre Freunde und in der Koordination anderer Sozialvereine z.B. beim Prozess vor, während und nach der Sozialkonzeption oder auch bei der Antidiskriminierung, um nur 2 Beispiele zu nennen.

Für die Altenhilfe gGmbH Tübingen fordern wir den Erlass der Zinsbelastungen von 153 570€. Begründung: bei der Rechtsformänderung 2002 in die gGmbH wurde der  AHT die Zinsbelastung als Belastung mit auf den Weg mitgegeben. Die AHT braucht diese finanzielle Entlastung für das überbeanspruchte  Personal. Wir wollen doch keine Akkordpflege, wir wollen mehr Zeit für Zuwendung. Das Anlegen von Windeln, weil es oft keine Zeit für einen Toilettengang gibt, entspricht nicht unseren Vorstellungen von einem würdevollen Umgang mit den pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen. Die leichten Verbesserungen des Pflegestärkungsgesetzes  reichen bei weitem nicht aus.

Tübinger Kinderbetreuungsgebühren sozial gerechter machen: die 10.000er Einkommensschritte durch 1.000er Schritte differenzierter machen. Die jetzige Staffelung ist ungerecht! Diese Korrektur fordern wir seit 8 Jahren und hatten unsere Vorstellungen in einer Tabelle (Herstellung dauerte wenige Minuten) dargelegt. Wir wurden von Herrn Lucke auf eine entsprechende EDV vertröstet. Inzwischen ist diese angeschafft.  Begründung: Bei Bildung (von der Kita bis Ausbildung und Uni) sollte der Geldbeutel der Eltern keine Rolle spielen. Aufgrund der sozial ungerechten Bundes-Steuerpolitik von SPD/Grünen bis CDU/SPD  werden lt. OECD Studie die unteren Einkommen in kaum einem anderen Land mit derart hohen Sozialabgaben und Steuern belastet wie in Deutschland. Der Steuer-und Sozialabgabenanteil der Besserverdienenden sinkt hingegen, z.B. durch das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen und der besseren Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich abzusetzen. Deshalb finanzielle Entlastungen bei den unteren Jahreseinkommen (20.400 bis 30.600 €) und bei den Jahreseinkommen bis 70 000 € und über 70 000€ entsprechend mehr.  Bis 20.400 € sind es 406 Fälle und über 70.000 €  Jahreseinkommen 242 Fälle.

Stadtbücherei: Verbesserungen beim Öffnen der Eingangstür damit sie auch von Menschen mit  Handicaps leicht geöffnet werden kann. 

Förderbereich Kultur (Vorlage 804/2014)

HH:1.3400.7000.000  beantragen wir für die Tübinger Bildungsanbieter eine 50% Stelle für 3 Jahre für die Koordination der kulturellen Bildung (Familienbildungsstätte, Stadtbücherei, Stadtmuseum, d.a.i., dt.franz.Kulturinstitut).

HH 1,3400.7000.000 für die Arge Musikvereine beantragen wir 4.200€  mehr als veranschlagt.  Begründung: es wird Jugendarbeit gemacht, seit 20 Jahren hat die Arge keine Erhöhung der dringend notwendigen Bezuschussung erhalten.

HH 1.3400.7000.000.  3.600€ für das Figurentheater Tübingen. Begründung: Erstantrag für die dringend notwendige Miete des ehemaligen  Schwäb. Albvereinsheim  (beim Omnibus Schnaith)

 

Neue Städtepartnerschaft:
unser Vorschlag: eine weitere Städtepartnerschaft anzukurbeln mit der griechischen Stadt Kesariani bei Athen. Begründung: als solidarische Aktion und gegen den chauvinistischen Trend der gegen die griechische Bevölkerung läuft.  Letzte Woche wurde in einer demokratischen Wahl die bisherige Regierung abgewählt. Die Bevölkerung ist unter dem Druck der EU und der bisherigen Regierung verarmt.  Die Superreichen zehn Familien zahlen bis heute nichts an Steuern. 1 Million GriechInnen sind nicht mehr krankenversichert. Dramatischer Anstieg von armen Menschen, die arbeitslos sind, 60% der Jugendlichen sind ohne Arbeit. Die Selbstmordrate hat sich deutlich erhöht. Es ist eine soziale Katastrophe, wenige Flugstunden von uns weg in Europa. Diese Stadt war im 2. Weltkrieg Ort faschistischer Verbrechen. Zu Kesariani besteht schon reger Austausch. Wir erinnern an Rita Haller-Haids‘  solidarische Aktion mit einem Tübinger Feuerwehrauto. Kesariani liegt 7 km östlich der Akropolis, im Norden an Zografos, im Westen an Athen, im Osten an Koropi, im Süden an Vyronas. Die Universität Athen ist überwiegend in Zografos gelegen.

 

Grundsteuerhebesatz B  von 560 Prozent auf 500 zurückfahren. Begründung:  In Reutlingen ist die Grundsteuer 400 Prozentpunkte. SPD und Linke forderten in Reutlingen eine sanfte Erhöhung um 30 Prozentpunkte, dies bekam keine Mehrheit.  Wir fordern eine Absenkung der Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte. Begründung: Die Grundsteuer wird an die Mieter als Nebenkosten durchgereicht. Die Grundsteuer trifft somit vor allem Familien mit Kindern  (größerer Wohnraum) und Leute mit kleinem Geldbeutel. Es bindet die Kaufkraft. Es trifft auch ältere MitbürgerInnen, die ihre Kleinimmobilie als Altersvorsorge nutzen.

Rücknahme der Kürzungen der Sachkostenbudgets: der Lernmittel in den Schulen

Rücknahme der Kürzungen des Sachkostenbudgets bei Flüchtlingen ( 2.500 € von 5000€  für ÖPNV Nutzung )

Und Rücknahme bei Medien für die Stadtbücherei

Anmeldung der Ortschaften zum Haushalt 2015 802/ 2014

Wir sind einverstanden mit den Veranschlagungen im Haushalt 2015 für die Ortschaften

Weilheim, Kilchberg, Bühl, Hirschau, Unterjesingen, Hagelloch.

In Unterjesingen unterstützen wir den Neubau Kinderspielplatz im Bereich Burgunderweg

(20.000 €)

                                                                                                    

Was nichts oder kaum etwas kostet, möchten wir an dieser Stelle wieder anmahnen:

Das Tübinger Gemeinderats-Informationssystem wird aktualisiert und allen GemeinderätInnen zur Verfügung gestellt (alle Unterlagen, wenn geht von 1991 bis heute)

Die Gemeinderatsprotokolle und alle öffentlichen Vorlagen werden ins Internet gestellt.

Auch die Vorberatungen und die Aufsichtsräte tagen öffentlich, wie es das Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. (Wir haben nichts zu verbergen).

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