Haushaltsanträge 2018

Anträge der Tübinger Linken zum Haushaltsplan 2018                  

Antrag 1 – Tageselternverein – Kinderbetreuung

Wir unterstützen den Antrag des Tageselternvereins und beantragen

–  eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen um 0.50€ je Kind und Betreuungsstunde

– eine zusätzliche Erhöhung für ungewöhnliche Betreuungszeiten um 2,00€ je Kind und   Betreuungsstunde

– und eine zusätzliche Erhöhung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Anforderungen z.B. Kinder mit Behinderungen um 2.00€ pro Kind und Betreuungsstunde

Antrag 2 – Schülerbeförderung – Senkung der Fahrpreise

Für Schülerinnen und Schüler im Landkreis, die keinen Anspruch auf BuT-Leistungen und die Fünf- Euro-Regelung haben, werden die Eigenanteile bei den Fahrpreisen an das Naldo-Semesterticket für Studierende angeglichen.  Ein entsprechender  Betrag wird in den Haushalt eingestellt.  Wir erneuern unsere Forderung, weil die hohen Schülerfahrpreise unsozial sind und die NALDO-Preisstruktur familienfeindlich ist.

Antrag 3 – Einstieg in ein Kreissozial-/Mobilitätsticket – Aufstockung der Kreisbonuscard

Für Anspruchsberechtigte nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz wird ein Mobilitätsticket eingeführt. Der Eigenanteil soll auf 50% der für Mobilität vorgesehenen Pauschale aus dem jeweiligen Regelsatzbedarf gesetzt werden. Die nicht abgedeckten Kosten sollen vom Landkreis finanziert und in den Haushalt eingestellt werden.

Begründung: Andere Städte und Landkreise bieten Sozialtickets bereits an, um Teilhabe und Mobilität auch für Menschen zu ermöglichen, die von Armut bedroht sind.

Antrag 4 – Freiwilligkeitsleistungen – Dynamisierungspauschale auf 8%

Wir beantragen die Erhöhung der Dynamisierungspauschale auf 8%  zum Ausgleich der in den Folgejahren zu erwartenden Tarif-und Preissteigerungen.

Der zusätzliche Gesamtbetrag beträgt laut Auskunft Verwaltung ca. 100.000,– €

Antrag 5 – Freiwilligkeitsleistungen – Einzelanträge   

Dissensliste: Wir unterstützen die vorliegenden Einzelanträge zu: Lfd-Nr. 05 VHS;  Lfd-Nr. 11 Theater Hammerschmiede; Lfd-Nr. 12 Lindenhof Melchingen;  Lfd-Nr. 13 Zimmertheater;     Lfd-Nr. 54 Wegfall Jagdsteuer.

Zu Lfd-Nr. 34  – Vernetzung Flüchtlingshilfen zu vorberuflichen Kompetenzerfassung bei Arbeitsintegration  stellen wir keinen Antrag – sehen aber noch Beratungsbedarf im SKA.  

Lebenshilfe

Lfd Nr. 63:  Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Erwachsene

Wir unterstützen den beantragten Zuschuss in Höhe von                                        86 500,00€

mit einem Sperrvermerk bis zur Klärung der offenen Fragen

Lfd Nr. 64 Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche

Wir unterstützen den beantragten Zuschuss in Höhe von                                       100 850,00€

mit einem Sperrvermerk bis zur Klärung der offenen Fragen.

Beratungsbedarf im SKA zu offenen Fragen (siehe Stellungnahme von Herr Schöning.  

Wohnungslosenhilfe und Familienunterstützende Dienste

Bei Lfd. 66 (Wohnungslosenhilfe) und Lfd-69 (Familienunterstützende Dienste) folgen wir der der Empfehlung bzw. der aktualisierten Stellungnahme der Verwaltung.

Antrag 6 – Personalentwicklung und Weiterqualifizierungsangebote

Die Tübinger Linke beantragt die gesonderte Ausweisung von Haushaltsmitteln, um Beschäftigten mit einer dualen Ausbildung geeignete Weiterqualifizierungsangebote zum Errei-chen der tariflichen Voraussetzungen der Erfordernis in der Person und um den Aufstieg inner-halb der Verwaltung des Landratsamtes zu ermöglichen. Dieses beinhaltet die Freistellung von der Arbeit und die Übernahme der Qualifizierungskosten für die Verwaltungsprüfungen 1 und 2.

Begründung: Die Besetzung von Stellen, besonders für den gehobenen Verwaltungsdienst, erweist sich erfahrungsgemäß als schwierig, da die Anzahl der AbsolventInnen an den Verwaltungshochschulen nicht ausreicht um den gestiegenen Bedarf in den öffentlichen Diensten zu decken, der z. B. auf Grund des demographischen Wandels besteht. Interne Potenziale können durch den Einsatz von Personalentwicklungsmaßnahmen den zukünftigen Bedarf abdecken.

Antrag 7 – Übertarifliche Arbeitsmarktzulage „für alle“

Die übertarifliche Arbeitsmarktzulage von 20 % zur Personalbindung soll an alle Beschäftigten des Landratsamtes gezahlt werden. Zumindest wollen wir, dass auch für die unteren Entgeltgruppen etwas getan wird.   

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