1. Kooperationsvereinbarung mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen

Wir beantragen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Landkreises Tübingen mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen für Leistungsbeziehende des Jobcenters und des Kreissozialamtes. Inhalt dieser Vereinbarung soll die Übernahme der Kosten einer Mitgliedschaft beim Mieterbund für Leistungsbeziehende mit Mietrechtsproblemen sein. Daraus entsteht zusätzlicher, auch fachlicher Beratungsbedarf. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft können sie dann die vollen Beratungsleistungen des Mieterbundes in Anspruch nehmen.

Begründung:
Leistungsbezieher geraten durch Mietrechtsprobleme wie Mieterhöhungen und Kündigungen oft in zusätzliche Schwierigkeiten und sind dann auf eine rechtliche Beratung und eventuell auch Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen angewiesen.
Ohne die Unterstützung im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Mieterbund drohen ihnen oft höhere, eventuell vermeidbare Mietzahlungen und auch Verlust der Wohnung bis hin zur Obdachlosigkeit.

2. „Fachtag Bezahlbarer Wohnraum“

Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Fachtag für bezahlbaren Wohnraum“ zu planen und durchzuführen. Dort sollen Vertreter der Kommunen, der kommunalen sowie genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, erfolgreicher Wohnungsinitiativen im Landkreis, des Mieterbundes, des Kreistags und des Landkreises in einen Dialog gehen über wirksame Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu aktivieren. In der Folge können dann konkrete Vorschläge erarbeitet werden, mit welchen Handlungsoptionen Kommunen und Landkreis bezahlbaren Wohnraum schaffen oder zu seiner Entstehung beitragen können.
Für den Fachtag sollen 5000.- im Haushalt bereitgestellt werden.

Begründung:
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist längst nicht mehr nur ein Thema, welches in Großstädten und Ballungszentren Bedeutung hat.Hohe Mieten führen auch zu einer Erhöhung der Sozialkosten im Landkreis und in den Kommunen.
Der Landkreis ist als Sozialleistungsträger nach SGB ll, SGB Xll und dem Wohngeldgesetz unmittelbar betroffen. Einen erheblichen Teil des kommunal finanzierten Sozialbudgets binden Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege.
Kreisweit betroffen sind alle Haushalte, die Transferleistungen beziehen. Nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben Schwierigkeiten, sich angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Langfristig sorgt ein verstärktes Engagement im Bereich bezahlbarer Wohnraum für eine Entlastung des Haushalts des Landkreises.

3. Kreisweites Sozialticket

Für Berechtigte der Kreisbonuscard wird das Deutschlandticket ab Januar 2026 als Kreissozialticket zum Preis von 30 Euro und als Kreissozialticket Jugend für 19 Euro angeboten.

Begründung:
Mit diesen Sätzen folgt der Kreis der in der Stadt Tübingen beabsichtigten Regelung. Ein kreisweites Sozialticket ist ein Angebot, das auch Menschen in den Kreisgemeinden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in die Politik der Verkehrswende einbezieht und ihre Teilhabe sichert – sozial und ökologisch. Das Ziel einer sozial gerechten Mobilitätspolitik darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht aufgegeben werden. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende.

Menschen mit geringem Einkommen sollten die Möglichkeit erhalten, das Deutschlandticket in Form eines Sozialtickets preisgünstig zu erwerben. Die Mobilitätskosten, konkret die Kosten des Deutschlandtickets von derzeit 58 Euro und 63 Euro ab Januar 2026, sind durch die Regelbedarfe nicht abgedeckt. Deshalb gibt es bereits seit Jahren in vielen Städten und Landkreisen ein vergünstigtes Sozialticket im ÖPNV, so etwa in Tübingen und Rottenburg. In der Stadt Tübingen wird ein Sozialticket auf Grundlage der Kreisbonuscard aktuell für 29 Euro für Erwachsene und für 15 Euro als D-Ticket Jugend BW angeboten. Ab Januar 2026 sollen die Sätze auf 30 Euro beziehungsweise 19 Euro steigen.

Die Berechtigten in Stadt und Landkreis sollten auch finanziell gleichgestellt und deren Ausgaben für Mobilität deshalb angeglichen werden.

4. Eigenanteil Schülertickets

Der Eigenanteil für die NALDO-Schülertickets in den Städten und Gemeinden des Landkreises – sei es als Schülermonatskarte oder als D- Ticket Jugend BW – soll auf monatlich höchstens 25 Euro begrenzt werden. Das entspricht einem bereits 2019 vom Kreistag beschlossenen Ziel.

Begründung:
Der hohe Eigenanteil für Schülermonatskarten ist familien- und bildungsfeindlich. Ab Januar 2026 kostet das Deutschland-Ticket Jugend BW 540 Euro (bisher 473 Euro) pro Jahr, was monatlich 45 Euro entspricht. In Tübingen kostet es ab 2026 voraussichtlich 37 Euro pro Monat (bisher 31 Euro) und für Inhaber der Kreis-Bonus-Card 19 Euro.
Das D-Ticket Jugend BW löst das Problem der Schülerbeförderungskosten nicht oder nur teilweise. Es ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende. Viele Beschäftigte in Betrieben des Landkreises und im Landratsamt erhalten das Deutschland-Ticket stark subventioniert und für einen deutlich geringeren Eigenanteil. Dem müssen nun endlich auch die entsprechenden Schritte für die Schüler- und Ausbildungstickets folgen.
Azubis und Schüler:innen im Landkreis müssen derzeit monatlich 43 Euro für ihre Fahrten zur Schule und Ausbildung als Eigenanteil bezahlen. Gemildert wird diese Härte nur durch die Möglichkeit, bei Teilnahme am Listenverfahren diesen Betrag nur 11 mal im Jahr abgebucht zu bekommen, und durch die mögliche Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind. Die Familien- und Bildungsfeindlichkeit bei den Schülerfahrten muss beendet werden, zumindest schrittweise.
Wir Linken sehen die Schülerbeförderung im Landkreis nicht als Sozialgeschenk, sondern als wichtigen Bestandteil des Bildungsauftrages und der Lernmittelfreiheit. Die Preisstruktur und die Kalkulation des Naldo bei den Schülertickets berücksichtigt diesen Aspekt nicht. Wir Linke streben den vollständigen Verzicht auf die Eigenanteile bei Schülertickets an.
Auch wenn der Kreistag die Übernahme der Schülerbeförderungskosten seit Jahren als Aufgabe des Landes sieht, entspricht es dem schon früher formulierten politischen Wunsch der Fraktionen, zur Abfederung der hohen Belastungen für Familien einen eigenen Beitrag zu leisten und die Eigenanteile für die Schülertickets auf monatlich 25 Euro zu reduzieren.

5. Landesprogramm Sprach-Kitas

Die im Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen im Landesprogramm Sprach-Kitas (drei Stellen mit jeweils 50% VzÄ) werden bis zu einer adäquaten Neustrukturierung im Rahmen des Programms „SprachFit“, jedenfalls im Haushaltsjahr 2026, fortgeführt.

Begründung:
Die beim Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen haben die Fachkräfte vernetzt, gebildet und fortgebildet. Die Verwaltung begründet die geplante Streichung der Stellen mit dem Argument, dass das Programm Sprach-Kitas als Modellprojekt nach 9 Jahren Laufzeit abgelaufen sei, dass nur 6 Gemeinden im Landkreis am Programm beteiligt seien, und dass für die beteiligten Kommunen eine Fortführung der Maßnahmen aus eigenen Ressourcen leistbar sei. Dies vermag nicht zu überzeugen.
Eine Fortführung aus eigenen Ressourcen kann als unwahrscheinlich angesehen werden, denn eine Einrichtung von vergleichbaren Fachberatungsstellen wären bei den Trägern der Einrichtungen im Rahmen des 2026 beginnenden Programms „SprachFit“ wenn überhaupt nur in der Stadt Tübingen umsetzbar. Andernorts müssten sich jeweils mindestens 15 Träger gemeindeübergreifend zusammenschließen. Dies ist sowohl praktisch als auch haushaltstechnisch ab Januar 2026 nicht realisierbar und würde daher faktisch zum Wegfall der Stellen und der Expertise der bisherigen Stellen führen.
Kurzfristige Einsparungen dieser Art führen jedoch mittel – und langfristig zu einem deutlichen Qualitäts- und Kompetenzverlust. In diesem Bildungsbereich sollten jedoch keine strukturellen Entwicklungslücken entstehen. Es gilt als gesellschaftlicher Konsens, dass die sprachliche Entwicklung eine Schlüsselqualifikation für alle weiteren Bildungsprozesse sowie die gesellschaftliche Teilhabe ist. Wie die beteiligten Träger sehen wir die Investition in sprachliche Bildung dieser Art nicht als „Freiwilligkeitsleistung“, sondern als unabdingbare zukunftsweisende Notwendigkeit.

6. Übernahme der Krankenversicherungskosten

Der Landkreis übernimmt die Kosten für die sog. Obligatorische Anschlussversicherung bei Geflüchteten, solange es keine sozialverträgliche Lösung durch Land oder Bund gibt. Es werden auch rückwirkend die Kosten von 2025 übernommen. Kosten ca. 100.000 Euro.

Begründung:
Zielgerichtete und nachhaltige Integration in Bildung, Arbeitsleben und Gesellschaft sollten beim Umgang mit neuzugewanderten Geflüchteten im Vordergrund stehen. Viele Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung bemühen sich mit Hilfe von Beratungsstellen und Integrationsmanagern frühzeitig um die Integration ins Arbeitsleben, verlieren jedoch häufig ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job aus verschiedenen Gründen. Zum Teil erfolgt dieser sinnvolle Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zunächst über befristete Arbeitsverträge bei Zeitarbeitsfirmen, die dann nicht verlängert werden Zum großen Teil müssen die Jobs aufgegeben werden, weil die Betroffenen nach langer Wartezeit endlich mit einem Integrationskurses beginnen können und diese Chance nicht liegengelassen werden darf. Wer sich durch erste Jobs oder Teilnahme am Integrationskurs um seine eigene Integration kümmert, ist dann wieder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen und wird seit Anfang 2025 in die Verschuldung gedrängt.‘
Warum? Gemäß § 188 Abs. 4 SGB V tritt bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses und Eintritt in die Arbeitslosigkeit die obligatorische Anschlussversicherung ein. Dies gilt auch für Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich Personen, die eine Beschäftigung verlieren oder beenden müssen, bei der GKV „obligatorisch“ freiwillig weiterversichern müssen und dabei Kosten von monatlich ca. 250 € entstehen. Da kein Einkommen mehr vorhanden ist, können diese Kosten allein aus den regulären Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (aktuell z.B. 441 €/Monat für eine alleinstehende Person) unmöglich von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Seit Januar 2025 übernimmt der Landkreis diese im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung anfallenden Kosten in Folge eines „Hinweisschreibens zur Obligatorischen Anschlussversicherung“ des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 26.8.24 (vgl. https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/erlasse-und- anwendungshinweise) im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr. Begründung: Kostensparen im angeblich öffentlichen Interesse.
Dieses Vorgehen hat in der Praxis dazu geführt, dass zahlreiche Betroffene bereits jetzt mit Beträgen von 1.000 bis 2.000 Euro, in Einzelfällen bis 5.000 Euro bei der Krankenversicherung verschuldet sind und dieser Schuldenberg mit jedem Monat größer zu werden droht. Die Betroffenen waren gezwungen, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide des Landratsamts einzulegen und danach am Sozialgericht zu klagen, bisher ohne Ergebnis. Abgesehen davon, dass dies alles zu unnötiger Verschuldung von mittellosen Personen führt und die soziale Integration massiv behindert, beschäftigt diese Praxis in unnötiger Weise das Personal der Verwaltung, von Beratungsstellen und Gerichten. Die dabei anfallenden Belastungen und Kosten dürften nicht im öffentlichen Interesse liegen und sollten auch beachtet und vermieden werden.
Dass der betroffene Personenkreis ein Recht auf Übernahme der Kosten für die obligatorische Anschlussversicherung hat und die seitherige Weigerung der Leistungsbehörden, diese Kosten zu übernehmen, grundsätzlich rechtswidrig ist, wurde inzwischen in einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen eindeutig festgestellt, so zuletzt sogar vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.08.2025, L 7 AY 1344/25 ER-B), siehe hier: https://anwaltskanzlei-adam.de/obligatorische-anschlussversicherung-bei- grundleistungen-nach-den-%C2%A7%C2%A7-3-3a-asylblg/
Das vom Landkreis praktizierte Vorgehen, geltendes Recht wissentlich zu ignorieren und die Betroffenen in jedem Einzelfall zum Beschreiten des Rechtswegs zu nötigen, sollte daher umgehend beendet werden.

Für die Fraktion Tübinger Linke

Maggie Paal