Resolution: Grundsteuer nicht mehr auf Mieter:innen umlegen

Die Linke-Fraktion beantragt eine Resolution des Tübinger Gemeinderats an die Bundesregierung:

Der Gemeinderat möge die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auffordern die Grundsteuer aus § 2 der Betriebskosten-Verordnung zu streichen.

Gemeinderatsabstimmung 10.6.2021: Für die Resolution an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag stimmten 26 Stadträt:innen aus AL/Grüne, SPD, FRAKTION, Linke inkl. OB Palmer bei 10 Gegenstimmen Tübinger Liste, CDU, FDP.

Begründung:

Die Grundsteuer B ist eine der Betriebskostenarten, die auf die Mieter umgelegt werden kann und auch wird. Die Grundsteuererhöhung wird praktisch alle Mieterhaushalte betreffen. Dies trifft insbesondere Familien mit Kindern, die mehr Wohnraum benötigen. Die Nebenkosten Miete Netto und Betriebskosten dürfen nicht weiter steigen.
Die anstehende Grundsteuerreform in Baden-Württemberg wird auch in Tübingen zu einem starken Anstieg der Grundsteuer führen, was die Forderung umso dringlicher erscheinen lässt, dass die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umgelegt werden darf. Der Gemeinderat müsste eine Senkung des Hebesatzes beschließen, damit die Grundsteuerreform für die Mieter:innen zukünftig kostenneutral bleibt.

Ich möchte hinzufügen: die Erhöhung der Grundsteuer, die jetzt im Haushalt 2021 um 100 Punkte von 560 auf 660 erhöht wurde belastet auch kleine Gewerbetreibende und Eigentümer:innen die ihr Wohneigentum selbst nutzen, zum Beispiel zur Absicherung der Altersversorgung. Deshalb hat die Linke gegen die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt.

Für die Fraktion:
Gerlinde Strasdeit

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