Sichere Häfen

Sichere Häfen

Die Fraktion Die Linke im Kreistag beantragt:

Der Landkreis Tübingen erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, z.B. von zivilen Seenotrettungsbooten, direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Baden-Württemberg hergestellt. Der Landkreis stellt hierfür geeignete Aufnahmeplätze bereit.

Der Landkreis Tübingen tritt dem Bündnis „Sichere Häfen“ bei und unterstützt weitere von der Organisation Seebrücke1 vorgeschlagene Maßnahmen.2

Der Landkreis Tübingen setzt sich darüber hinaus gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein.

Begründung: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat in den vergangenen Wochen mehrfach signalisiert, dass Deutschland im Rahmen eines Verteilungsmechanismus der Europäischen Union bereit ist, 25 Prozent der aus Seenot geretteten Flüchtlinge aufzunehmen. Im Abkommen von Malta zwischen den EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Malta wurde so ein temporärer und freiwilliger Mechanismus vereinbart. Ziel ist es, in Zukunft zu verhindern, dass es Schiffen, die Flüchtlinge aus Seenot gerettet haben, tage- und wochenlang nicht erlaubt wird, einen sicheren Hafen anzusteuern.

115 Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland (aktueller Stand) haben sich dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ angeschlossen.3 Die Stadt Rottenburg hat sich durch Gemeinderatsbeschluss am 22.1.2019 zum „Sicheren Hafen“ erklärt, die Stadt Tübingen durch Gemeinderatsbeschluss am 2.5.2019. Über die symbolische Erklärung der Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen hinaus ist jetzt geboten, auf kommunaler Ebene konkrete Maßnahmen auch auf der Ebene des Landkreises zu ergreifen. Durch den stetigen Rückgang der Asylerstantragszahlen seit 2017 muss der Landkreis Tübingen monatlich nur noch eine geringe Zahl neu ankommender Asylsuchender unterbringen. Die Kapazität für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen sollte also grundsätzlich vorhanden sein.

2 Die Initiative Seebrücke regt darüber hinaus weitere Maßnahmen von Kommunen, Landkreisen, Landesregierungen und Bundesregierung an. Siehe hier: Sichere Häfen – Forderungen der Seebrücke (PDF). Wir regen an, dass der Landkreis entsprechende politische Initiativen und praktische Maßnahmen unterstützt.

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