Klimaschutzprogramm

Änderungsanträge zum Klimaschutzprogramm (KSP)

Die Linke-Fraktion beantragt die umseitig aufgeführten Änderungen.

Begründung:
Der größte CO2-Emittent in der Stadt Tübingen ist das Land mit seinen Einrichtungen. Da auch das Land Teil der öffentlichen Verwaltung ist, sollte es in allen Kapiteln, wo es einen Beitrag leisten muss, als separater Beteiligter genannt und in die Pflicht genommen werden, wie es in manchen Kapiteln des KSP auch schon der Fall ist.

Den Satz über den ticketlosen ÖPNV sollte man aus der Einleitung von M2 streichen, weil in Maßnahme II. des Kapitels M2 geschrieben wird, dass genau die Frage der Klimaschutzwirkung des ticketlosen ÖPNV noch evaluiert werden soll.

Darüber hinaus hat letztes Jahr ein Gutachten zum Klimaschutzprogramm deutlich gemacht, dass wir das Ziel nur mit deutlich erhöhten Anstrengungen erreichen werden bzw. ihm möglichst nahe kommen werden. Die Entscheidung, dass das Ziel jetzt nur noch symbolisch erhalten werden soll, darf nicht dazu führen, dass wir nicht versuchen, möglichst nahe dran zu kommen. Daher sollten die Empfehlungen aus dem Ergänzungs-Szenario des Gutachtens möglichst ins KSP übernommen werden. Die Ausweitung der Parkraum­be­wirt­schaftung auf die Teilorte und die Anhebung der Bewohner­park­ausweis­gebühren ist ein Beispiel für die Empfehlung, möglichst bald möglichst viele kostengünstige Maßnahmen (sogenannte Low-Hanging-Fruits) umzusetzen.

Wir halten den von uns zur Änderung vorgeschlagenen Satz der Präambel für einen der wichtigsten in der Neuauflage des KSP. Die vorgeschlagene Formulierung „Zielerreichung/verneinte“ ist ein bisschen kompliziert. Hier sollte eine eindeutigere Formulierung stehen.

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