Kreistag

Rede zum Haushalt 2026 im Kreistag

Maggie Paal, Kreisrätin
Maggie Paal, Kreisrätin

Sehr geehrter Herr Landrat Bednarz, geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Klingelingeling, nicht nur Weihnachten, auch der Haushalt 2026 steht vor der Tür. In finanziell schwierigen Zeiten sind Haushalte schwere Geburten. Genau so können wir uns den Haushalt 2026 vorstellen. Wie ein schwere Geburt-.In allen vorherigen Haushaltsreden wurden die großen Schmerzen hinsichtlich des neuen Haushalts betont, wie sehr es weh tut manche Anträge ablehnen zu müssen.

Doch im Vorfeld wurde der Haushalt gehegt und gepflegt. Zum ersten Mal wurde eine Haushaltsbegleitkommission eingesetzt, um die Geburt des Haushalts zu begleiten. Und die meisten Fraktionen gratulieren dem Neugeborenen mit „Selbstgestricktem“: Die FWV Fraktion und die CDU verschenken eine abgeschnittene Krawatte als Zeichen für eine gekürzte Kreisumlage. Bündnis 90/ Die Grünen haben einen Fanschal mit Aufschrift „Schöner Sparen mit den Grünen“ gestrickt. Die Sehr Gute Fraktion verschenkt einen selbstbestrickten Plastikbaum.

Die SPD hat gar kein Geschenk für den neugeborenen Haushalt dabei. Man könnte fast sagen da gibt es keine Nachwuchsförderung, sondern nur eine Gabe für den frischgebackenes Vater, den neuen Landrat Hendrik Bednarz. Und vermutlich wird das Regierungspräsidium uns dann wohl nachträglich zur schweren, aber ausgeglichenen Geburt beglückwünschen.

Es sind Zeiten, in denen wir uns auch mit diesem Haushalt, abwenden von gesellschaftlichen Zielen wie Chancengleichheit und Nachteilsausgleich für arme Menschen. Der Staat investiert in Rüstung und Aufrüstung. Es gibt Kanonen statt Butter und Stollen. Für einzelne Unternehmen wie Rheinmetall stiegen die Zahlen 2024 stark: Umsatz 9,75 Mrd. € (+36 %), operatives Ergebnis 1,48 Mrd. € (+61 %).

Die Gewinne der Rüstungsbranche profitieren stark von erhöhten Militärausgaben, auch durch Sondervermögen des Bundes. Wo bleibt das schnelle Sondervermögen für die Kommunen und die Menschen? Für Rüstung wird das Geld direkt aus dem Fenster geballert, für die Kommunen dauert es Monate, bis ein einziger Euro fließt.

Landrat Bednarz hat in seiner Haushaltsrede die Linie des Förderns, aber auch des Forderns betont. Fördern und Fordern kennen wir schon aus der Agenda 2010, damals Hartz 4 genannt. Es hat sich also in 20 Jahren nichts am Mindsetting geändert, nur dass es heute Bürgergeld heisst.

Doch die eigentliche Frage ist ja, was wird gefördert und von wem wird gefordert?

Wir als Staat fördern immer noch eine nie dagewesene Konzentration von großen Vermögen in der Hand ganz weniger. Und wir fördern durch lasche Gesetze Steuerflucht von denen, die sich das Steuerzahlen eigentlich leisten können. Es gilt das Matthäus-Prinzip: „Denn wer da hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat“.

Die kommunalen Spitzenverbände beschweren sich seit Jahren, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise Aufgaben und Ausgaben haben, die vom Bund oder der Landesregierung beschlossen werden und nicht vollständig gegenfinanziert sind. Doch auch in dem neuen Brandbrief der Oberbürgermeister der Landeshauptstädte steht wieder nichts von der Verbesserung der Einnahmen durch Beteiligung finanzstarker Akteure unserer Gesellschaft. Schade, schon wieder die Chance verpasst die Segel in die richtige Richtung zu setzen.
Warum fordern der Landkreistag und der Städtetag nicht endlich die gerechte Besteuerung von großen Vermögen und das Schließen unseren Steuerschlupflöcher.

Wir fördern damit die Konzentration von Reichtum und fordern von den Armen, den Gürtel enger zu schnallen.

Obwohl auch die Armut von politischen Entscheidungen oder auch Nicht- Entscheidungen gefördert wird.
Strukturelle Probleme wie zu hohe Mieten werden nicht gelöst, und dann jammern wir das jeder zweite Haushalt Anspruch auf Wohngeld oder Aufstockung des Lohns hat.

Die Sozialausgaben können aus unserer Sicht als Tübinger Linke genau an dieser Stelle eingedämmt werden, nicht nur durch Kürzung der Sozialleistungen. Nehmen wir mal das Thema Mieten.
Gerade auch weil die Kosten der Unterkunft steigen sind wir der Auffassung, dass das Thema Mietpreise und Schutz von Mieterinnen und Mietern in den Blick genommen werden muss. Wenn sich Schwierigkeiten im Mietverhältnis abzeichnen, sei es eine zu hohe Nebenkostenabrechnung, Mietwucher oder auch eine falsche Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird brauchen Mieterinnen und Mieter eine Rechtsberatung. Sind diese auf Sozialleistungen angewiesen, haben sie kein Geld dafür und sitzen dadurch am kürzeren Hebel. Wir sind der Meinung, dass niemand aus finanziellen Gründen auf eine angemessene Rechtsberatung verzichten soll und beantragen für diesen Fall die Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft im Mieterbund.

Wegen der Auswirkungen auf die Sozialausgaben beantragen wir die Durchführung eines Fachtags, um die Ursachen der Mietenexplosion anzuschauen und mit den betroffenen Sozialverbänden, Gewerkschaften Maßnahmen entwickeln, um gegen hohe Mieten gegenzusteuern. Die Mieten sind ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung unserer Sozialausgaben. Deswegen sagen wir Linke: Löhne hoch und Mieten senken statt Bürgergeld kürzen und Geflüchtete raus!

Wir halten auch dieses Jahr die internationale Solidarität hoch und stellen einen Antrag, der die Situation von Geflüchteten und die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Blick nimmt. Durch eine gesetzliche verpflichtende Krankenversicherung dürfen doch keine Schuldenberge entstehen! Dem wollen wir durch unseren Antrag abhelfen.

Wir sagen auch dieses Jahr: Der Landkreis muss weiter in der Lage sein, als unterste Verwaltungsbehörde seine Aufgaben des sozialen Ausgleichs wahrzunehmen und insbesondere das Leben von Familien mit Kindern und armen Menschen entlasten. Zur Stärkung von Familien befürworten wir die Weiterführung und Finanzierung der Stellen im Bereich der Sprachkitas.

Wir beantragen erneut die Einführung eines Kreissozialtickets für berechtigte der Kreisbonuscard und die Senkung der Eigenanteile bei Schülerfahrten. Bei diesen beiden Themen bleiben wir uns treu, trotz knapper Kassen und weil Schüler:innen und arme Menschen beim Thema Mobilität benachteiligt sind.

Die Anzahl der Anspruchsberechtigten für eine Kreisbonuscard liegt bei 5963 Erwachsenen, hinzukommen noch 4049 Juniorkarten. Das sind insgesamt 10012 Kreisbonuskarten im Landkreis und eine sehr hohe Zahl. Deswegen vertreten wir als Linke den Grundsatz: ran an die echten Ursachen von Armut und nicht Bekämpfung der Symptome und damit der Menschen.

Uns liegt für nächstes Jahr ein unter Spannung stehender, aber machbarer Haushalt vor. Das ist für uns auch ein Ergebnis solider Verwaltungsarbeit. Deswegen geht unser Dank und unsere Anerkennung als Tübinger Linke auch dieses Jahr wieder an alle Beschäftigten des Landkreises, die täglich hervorragende Arbeit leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und den fairen, freundlichen und konstruktiven Umgang im letzten Jahr! Ich wünsche uns allen kollegiale Beratungen und natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich unseren sehr guten Anträgen anschließen!

Margrit Paal, Tübinger Linke

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2026

1. Kooperationsvereinbarung mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen

Wir beantragen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Landkreises Tübingen mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen für Leistungsbeziehende des Jobcenters und des Kreissozialamtes. Inhalt dieser Vereinbarung soll die Übernahme der Kosten einer Mitgliedschaft beim Mieterbund für Leistungsbeziehende mit Mietrechtsproblemen sein. Daraus entsteht zusätzlicher, auch fachlicher Beratungsbedarf. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft können sie dann die vollen Beratungsleistungen des Mieterbundes in Anspruch nehmen.

Begründung:
Leistungsbezieher geraten durch Mietrechtsprobleme wie Mieterhöhungen und Kündigungen oft in zusätzliche Schwierigkeiten und sind dann auf eine rechtliche Beratung und eventuell auch Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen angewiesen.
Ohne die Unterstützung im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Mieterbund drohen ihnen oft höhere, eventuell vermeidbare Mietzahlungen und auch Verlust der Wohnung bis hin zur Obdachlosigkeit.

2. „Fachtag Bezahlbarer Wohnraum“

Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Fachtag für bezahlbaren Wohnraum“ zu planen und durchzuführen. Dort sollen Vertreter der Kommunen, der kommunalen sowie genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, erfolgreicher Wohnungsinitiativen im Landkreis, des Mieterbundes, des Kreistags und des Landkreises in einen Dialog gehen über wirksame Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu aktivieren. In der Folge können dann konkrete Vorschläge erarbeitet werden, mit welchen Handlungsoptionen Kommunen und Landkreis bezahlbaren Wohnraum schaffen oder zu seiner Entstehung beitragen können.
Für den Fachtag sollen 5000.- im Haushalt bereitgestellt werden.

Begründung:
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist längst nicht mehr nur ein Thema, welches in Großstädten und Ballungszentren Bedeutung hat.Hohe Mieten führen auch zu einer Erhöhung der Sozialkosten im Landkreis und in den Kommunen.
Der Landkreis ist als Sozialleistungsträger nach SGB ll, SGB Xll und dem Wohngeldgesetz unmittelbar betroffen. Einen erheblichen Teil des kommunal finanzierten Sozialbudgets binden Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege.
Kreisweit betroffen sind alle Haushalte, die Transferleistungen beziehen. Nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben Schwierigkeiten, sich angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Langfristig sorgt ein verstärktes Engagement im Bereich bezahlbarer Wohnraum für eine Entlastung des Haushalts des Landkreises.

3. Kreisweites Sozialticket

Für Berechtigte der Kreisbonuscard wird das Deutschlandticket ab Januar 2026 als Kreissozialticket zum Preis von 30 Euro und als Kreissozialticket Jugend für 19 Euro angeboten.

Begründung:
Mit diesen Sätzen folgt der Kreis der in der Stadt Tübingen beabsichtigten Regelung. Ein kreisweites Sozialticket ist ein Angebot, das auch Menschen in den Kreisgemeinden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in die Politik der Verkehrswende einbezieht und ihre Teilhabe sichert – sozial und ökologisch. Das Ziel einer sozial gerechten Mobilitätspolitik darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht aufgegeben werden. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende.

Menschen mit geringem Einkommen sollten die Möglichkeit erhalten, das Deutschlandticket in Form eines Sozialtickets preisgünstig zu erwerben. Die Mobilitätskosten, konkret die Kosten des Deutschlandtickets von derzeit 58 Euro und 63 Euro ab Januar 2026, sind durch die Regelbedarfe nicht abgedeckt. Deshalb gibt es bereits seit Jahren in vielen Städten und Landkreisen ein vergünstigtes Sozialticket im ÖPNV, so etwa in Tübingen und Rottenburg. In der Stadt Tübingen wird ein Sozialticket auf Grundlage der Kreisbonuscard aktuell für 29 Euro für Erwachsene und für 15 Euro als D-Ticket Jugend BW angeboten. Ab Januar 2026 sollen die Sätze auf 30 Euro beziehungsweise 19 Euro steigen.

Die Berechtigten in Stadt und Landkreis sollten auch finanziell gleichgestellt und deren Ausgaben für Mobilität deshalb angeglichen werden.

4. Eigenanteil Schülertickets

Der Eigenanteil für die NALDO-Schülertickets in den Städten und Gemeinden des Landkreises – sei es als Schülermonatskarte oder als D- Ticket Jugend BW – soll auf monatlich höchstens 25 Euro begrenzt werden. Das entspricht einem bereits 2019 vom Kreistag beschlossenen Ziel.

Begründung:
Der hohe Eigenanteil für Schülermonatskarten ist familien- und bildungsfeindlich. Ab Januar 2026 kostet das Deutschland-Ticket Jugend BW 540 Euro (bisher 473 Euro) pro Jahr, was monatlich 45 Euro entspricht. In Tübingen kostet es ab 2026 voraussichtlich 37 Euro pro Monat (bisher 31 Euro) und für Inhaber der Kreis-Bonus-Card 19 Euro.
Das D-Ticket Jugend BW löst das Problem der Schülerbeförderungskosten nicht oder nur teilweise. Es ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende. Viele Beschäftigte in Betrieben des Landkreises und im Landratsamt erhalten das Deutschland-Ticket stark subventioniert und für einen deutlich geringeren Eigenanteil. Dem müssen nun endlich auch die entsprechenden Schritte für die Schüler- und Ausbildungstickets folgen.
Azubis und Schüler:innen im Landkreis müssen derzeit monatlich 43 Euro für ihre Fahrten zur Schule und Ausbildung als Eigenanteil bezahlen. Gemildert wird diese Härte nur durch die Möglichkeit, bei Teilnahme am Listenverfahren diesen Betrag nur 11 mal im Jahr abgebucht zu bekommen, und durch die mögliche Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind. Die Familien- und Bildungsfeindlichkeit bei den Schülerfahrten muss beendet werden, zumindest schrittweise.
Wir Linken sehen die Schülerbeförderung im Landkreis nicht als Sozialgeschenk, sondern als wichtigen Bestandteil des Bildungsauftrages und der Lernmittelfreiheit. Die Preisstruktur und die Kalkulation des Naldo bei den Schülertickets berücksichtigt diesen Aspekt nicht. Wir Linke streben den vollständigen Verzicht auf die Eigenanteile bei Schülertickets an.
Auch wenn der Kreistag die Übernahme der Schülerbeförderungskosten seit Jahren als Aufgabe des Landes sieht, entspricht es dem schon früher formulierten politischen Wunsch der Fraktionen, zur Abfederung der hohen Belastungen für Familien einen eigenen Beitrag zu leisten und die Eigenanteile für die Schülertickets auf monatlich 25 Euro zu reduzieren.

5. Landesprogramm Sprach-Kitas

Die im Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen im Landesprogramm Sprach-Kitas (drei Stellen mit jeweils 50% VzÄ) werden bis zu einer adäquaten Neustrukturierung im Rahmen des Programms „SprachFit“, jedenfalls im Haushaltsjahr 2026, fortgeführt.

Begründung:
Die beim Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen haben die Fachkräfte vernetzt, gebildet und fortgebildet. Die Verwaltung begründet die geplante Streichung der Stellen mit dem Argument, dass das Programm Sprach-Kitas als Modellprojekt nach 9 Jahren Laufzeit abgelaufen sei, dass nur 6 Gemeinden im Landkreis am Programm beteiligt seien, und dass für die beteiligten Kommunen eine Fortführung der Maßnahmen aus eigenen Ressourcen leistbar sei. Dies vermag nicht zu überzeugen.
Eine Fortführung aus eigenen Ressourcen kann als unwahrscheinlich angesehen werden, denn eine Einrichtung von vergleichbaren Fachberatungsstellen wären bei den Trägern der Einrichtungen im Rahmen des 2026 beginnenden Programms „SprachFit“ wenn überhaupt nur in der Stadt Tübingen umsetzbar. Andernorts müssten sich jeweils mindestens 15 Träger gemeindeübergreifend zusammenschließen. Dies ist sowohl praktisch als auch haushaltstechnisch ab Januar 2026 nicht realisierbar und würde daher faktisch zum Wegfall der Stellen und der Expertise der bisherigen Stellen führen.
Kurzfristige Einsparungen dieser Art führen jedoch mittel – und langfristig zu einem deutlichen Qualitäts- und Kompetenzverlust. In diesem Bildungsbereich sollten jedoch keine strukturellen Entwicklungslücken entstehen. Es gilt als gesellschaftlicher Konsens, dass die sprachliche Entwicklung eine Schlüsselqualifikation für alle weiteren Bildungsprozesse sowie die gesellschaftliche Teilhabe ist. Wie die beteiligten Träger sehen wir die Investition in sprachliche Bildung dieser Art nicht als „Freiwilligkeitsleistung“, sondern als unabdingbare zukunftsweisende Notwendigkeit.

6. Übernahme der Krankenversicherungskosten

Der Landkreis übernimmt die Kosten für die sog. Obligatorische Anschlussversicherung bei Geflüchteten, solange es keine sozialverträgliche Lösung durch Land oder Bund gibt. Es werden auch rückwirkend die Kosten von 2025 übernommen. Kosten ca. 100.000 Euro.

Begründung:
Zielgerichtete und nachhaltige Integration in Bildung, Arbeitsleben und Gesellschaft sollten beim Umgang mit neuzugewanderten Geflüchteten im Vordergrund stehen. Viele Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung bemühen sich mit Hilfe von Beratungsstellen und Integrationsmanagern frühzeitig um die Integration ins Arbeitsleben, verlieren jedoch häufig ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job aus verschiedenen Gründen. Zum Teil erfolgt dieser sinnvolle Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zunächst über befristete Arbeitsverträge bei Zeitarbeitsfirmen, die dann nicht verlängert werden Zum großen Teil müssen die Jobs aufgegeben werden, weil die Betroffenen nach langer Wartezeit endlich mit einem Integrationskurses beginnen können und diese Chance nicht liegengelassen werden darf. Wer sich durch erste Jobs oder Teilnahme am Integrationskurs um seine eigene Integration kümmert, ist dann wieder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen und wird seit Anfang 2025 in die Verschuldung gedrängt.‘
Warum? Gemäß § 188 Abs. 4 SGB V tritt bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses und Eintritt in die Arbeitslosigkeit die obligatorische Anschlussversicherung ein. Dies gilt auch für Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich Personen, die eine Beschäftigung verlieren oder beenden müssen, bei der GKV „obligatorisch“ freiwillig weiterversichern müssen und dabei Kosten von monatlich ca. 250 € entstehen. Da kein Einkommen mehr vorhanden ist, können diese Kosten allein aus den regulären Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (aktuell z.B. 441 €/Monat für eine alleinstehende Person) unmöglich von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Seit Januar 2025 übernimmt der Landkreis diese im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung anfallenden Kosten in Folge eines „Hinweisschreibens zur Obligatorischen Anschlussversicherung“ des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 26.8.24 (vgl. https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/erlasse-und- anwendungshinweise) im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr. Begründung: Kostensparen im angeblich öffentlichen Interesse.
Dieses Vorgehen hat in der Praxis dazu geführt, dass zahlreiche Betroffene bereits jetzt mit Beträgen von 1.000 bis 2.000 Euro, in Einzelfällen bis 5.000 Euro bei der Krankenversicherung verschuldet sind und dieser Schuldenberg mit jedem Monat größer zu werden droht. Die Betroffenen waren gezwungen, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide des Landratsamts einzulegen und danach am Sozialgericht zu klagen, bisher ohne Ergebnis. Abgesehen davon, dass dies alles zu unnötiger Verschuldung von mittellosen Personen führt und die soziale Integration massiv behindert, beschäftigt diese Praxis in unnötiger Weise das Personal der Verwaltung, von Beratungsstellen und Gerichten. Die dabei anfallenden Belastungen und Kosten dürften nicht im öffentlichen Interesse liegen und sollten auch beachtet und vermieden werden.
Dass der betroffene Personenkreis ein Recht auf Übernahme der Kosten für die obligatorische Anschlussversicherung hat und die seitherige Weigerung der Leistungsbehörden, diese Kosten zu übernehmen, grundsätzlich rechtswidrig ist, wurde inzwischen in einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen eindeutig festgestellt, so zuletzt sogar vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.08.2025, L 7 AY 1344/25 ER-B), siehe hier: https://anwaltskanzlei-adam.de/obligatorische-anschlussversicherung-bei- grundleistungen-nach-den-%C2%A7%C2%A7-3-3a-asylblg/
Das vom Landkreis praktizierte Vorgehen, geltendes Recht wissentlich zu ignorieren und die Betroffenen in jedem Einzelfall zum Beschreiten des Rechtswegs zu nötigen, sollte daher umgehend beendet werden.

Für die Fraktion Tübinger Linke

Maggie Paal

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2022

Linke Kreistagsfraktion: Maggie Paal, Gisela Kehrer-Bleicher, Dr. Emanuel Peter, Bernhard Strasdeit, Andreas Linder

Haushaltsanträge der Linke-Fraktion zum Kreishaushalt 2022

1. Kostenloses Schulessen in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Kirnbachschule Tübingen und Lindenschule Rottenburg (jeweils ca. 80 Personen)
2. Zuschüsse für das Schulessen an der Gewerblichen Schule in Tübingen in Höhe von 1.- Euro pro Mahlzeit
3. Schülerbeförderung: Senkung der Preise für Schülertickets auf 20 Euro
4. Flüchtlingsunterkunft in Weilheim durch eine menschenwürdige Unterkunft ersetzen
5. Die Linke beantragt eine weitere Stelle für eine IT-Fachkraft an den Beruflichen Schulen im Landkreis.

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