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Antrag zu Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse

KuBiS (Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales) am 01.12.2022
Beschlussvorlage 312/2022

Antrag zur Vorlage 312, Anlage 1 Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine, Projekte und freie Träger

Gerlinde Strasdeit

Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat

Seite 3 Einsatz von Eigenmitteln Mindestanteil von 10% und Erschließung von Drittmitteln: 

Wir beantragen: den Satz „In der Regel gilt bei der städtischen Förderung ein Mindestanteil in Höhe von 10% an Eigenmitteln bei der Gesamtfinanzierung“
ersetzen durch: „Eigenmittel und Drittmittel sollten in einem der Organisation möglichen Rahmen eingeworben werden“.

Seite 3 Abschnitt 4. Förderungsformen: Regelförderung: In dem Abschnitt Regelförderung der derzeit noch bestehenden Förderrichtlinien heißt es: „Verlässlichkeit heißt, dass im Folgejahr i.d.R. 100 Prozent des im laufenden Haushaltsjahr bewilligten Zuschusses gesichert werden, sofern sich die Voraussetzungen der Förderung nicht geändert haben oder im Einzelfall eine Veränderung der Förderpraxis angezeigt ist.“
Diese Formulierung beantragen wir in die Richtlinien weiterhin so aufzunehmen.

Seite 3 : tarifliche oder tarifnahe Vergütung der Beschäftigten:

Bisher werden die Personalkostenzuschüsse – jährlich um 2,5% angepasst. Diese Erhöhung deckt normalerweise nicht die reale tarifliche Erhöhung ab, d.h. die Träger müssen sehen wie sie die erhöhten Personalkosten finanzieren. Gerade in Zeiten der Inflation ist dies nicht mehr realistisch und geht zu Lasten der sozialen Träger, die wichtige Hilfen und Angebote für die Tübinger Bürger:innen vorhalten.
Wir beantragen die angemessene Formulierung: Eine jährliche Dynamisierung der Zuschüsse, die sich an den tatsächlichen Tariferhöhungen orientiert.

Für die Linke Fraktion
Gerlinde Strasdeit