Bezahlkarte

Bezahlkarte ist Rechtspopulismus

Andreas Linder, Kreisrat
Andreas Linder, Kreisrat

Die „Bezahlkarte“ ist das lokalpolitische Sinnbild einer Flüchtlingspolitik, die in die völlig falsche Richtung läuft. Statt eine Politik zu betreiben, die die Ursachen von Flucht (Kriege, Ausbeutung, Umweltzerstörung…) und damit auch die Zahl der Flüchtlinge tatsächlich reduzieren kann, überbietet sich die Politik in Anti-Flüchtlings-Rhetorik, Grenzabschottung, verschärften Asylgesetzen und „Abschieben im großen Stil“. Was früher mal Rechtspopulismus war, ist jetzt Mainstream. Je mehr den Schwächsten dieser Welt die Solidarität entzogen wird und je mehr die eigene Verantwortung weggeschoben wird, desto mehr klatscht das eigene Wahlvolk. Soll das eine „Brandmauer“ sein?

Jetzt soll vor Ort die „Bezahlkarte“ eingeführt werden. Diese braucht es angeblich zur „Bekämpfung der illegalen Migration“ und des „Schlepperwesens“. Die Betroffenen sollen gegängelt werden, damit andere von der Flucht abgeschreckt werden. Wer glaubt das wirklich? Sicher ist aber, dass die Menschen aus der Verwaltung und der Flüchtlingshilfe, die mit den Geflüchteten im Alltag zu tun haben, einen umfangreichen, lästigen und komplett unnötigen Aufwand haben werden.

Wird die Umsetzung halbwegs vernünftig und „diskriminierungsarm“ erfolgen? Wird der Kreistag etwas zu entscheiden haben? Wenn es nach der Landesregierung geht, soll das nicht passieren. Aus der Antwort (17/7132) auf eine Anfrage von Dorothea Kliche-Behnke (MdL, SPD) geht hervor, dass die Landesregierung beabsichtigt, die „Bezahlkarte“ „flächendeckend“ und „für alle“ einzuführen. Es soll ein monatlicher Barbetrag von 50 Euro gewährt werden. Die Einführung soll durch die unteren Verwaltungsbehörden erfolgen. Schon beim Antrag von CDU und FWV (die Bezahlkarte soll möglichst schnell eingeführt werden) und zuletzt bei der ersten Sitzung des neuen Kreistags Ende Juli vertrat auch Landrat Walter die Position, dass der Kreistag nichts zu entscheiden habe. Dies gefällt uns als Kreistagsfraktion nicht. Wenn „von oben“ etwas kommt, was der Verwaltung nicht gefällt, gibt es auch Spielräume. Beispiel: Bundesteilhabegesetz. Das BuGrenzabschottungndesgesetz zwingt nicht zur Einführung der „Bezahlkarte“ und lässt zu, dass die Kommunen entscheiden. Das zivilgesellschaftliche Bündnis aus 25 Organisationen hat detaillierte Vorschläge für eine möglichst diskriminierungsarme Umsetzung der „Bezahlkarte“ eingereicht. Sollen diese nicht mal ignoriert werden?

Andreas Linder, Kreisrat

Diskussion um Bezahlkarte

Mittwochspalte im Schwäbischen Tagblatt unserer neu gewählten Gemeinderätin Sara da Piedade Gomes

Sara da Piedade Gomes, Gemeinderätin
Sara da Piedade Gomes, Gemeinderätin

Europa rückt nach rechts. Mikroaggressionen, Vorurteile und Rassismus nehmen zu, befeuert durch rassistische Gesetze. Das Bundesparlament hat der Bezahlkarte für Geflüchtete zugestimmt, nachdem es Geas verabschiedet hat – die größte Einschränkung des Asylrechts seit Jahrzehnten. Auch im Landkreis Tübingen wird über die Bezahlkarte diskutiert.

Die Bezahlkarte könnte bedeuten: keine Überweisungen, limitierte Bargeldabhebungen, Beschränkungen auf bestimmte Postleitzahlen und Ausschluss bestimmter Waren. Dies würde das Leben der Betroffenen drastisch einschränken. Alltägliche Dinge wie der Kauf einer Wasserflasche oder ein Handyvertrag wären nahezu unmöglich. Auch die Bezahlung rechtlicher Unterstützung könnte scheitern. Und warum sollten arme Menschen keine Überweisungen an ihre Familien im Ausland tätigen können?

In Zeiten knapper Haushaltskassen würde dies zudem mehr Steuergelder für sinnlose Verwaltungsaufgaben bedeuten. Diese Karte basiert auf Abschreckungspolitik, die die Anzahl der nach Deutschland fliehenden Menschen reduzieren soll. Es gibt jedoch keinerlei Evidenz dafür, dass Sozialleistungen ausschlaggebend dafür sind, wohin Menschen fliehen. Asylsuchende erhalten etwa 70 Prozent der üblichen Sozialleistungen, deutlich weniger als das Existenzminimum in Deutschland. Menschen mit einer noch prekäreren Lage abschrecken zu wollen, ist unmenschlich.

Die Bezahlkarte ist Symbolpolitik mit verheerenden Konsequenzen. Ich lehne sie ab, denn sie ist rassistischer Populismus! Wenn Politiker*innen eine Bezahlkarte einführen wollen, warum nicht eine Bezahlkarte für Superreiche, um sie daran zu hindern, uns jährlich 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung in Offshore-Konten zu stehlen? Die Ablenkung von den wahren Ursachen sozialer Ungerechtigkeit muss enden. Geflüchtete und Migrant*innen sind nicht für Armut verantwortlich. Die Verursacher sind Kapitalismus, Milliardäre und extreme Ungleichheiten. Es ist Zeit, den Fokus auf die wahren Ursachen zu richten, anstatt die Schwächsten in unserer Gesellschaft weiter zu marginalisieren und zu schikanieren.

Antrag: Leistungen weiterhin aufs Konto

Tübingen, 23.04.2024

An den Kreistag des Landkreises Tübingen

Antrag der Fraktion Die Linke:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Grundleistungen an Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz auch nach der Einführung der Möglichkeit einer „Bezahlkarte“ weiterhin als Geldleistungen ausgezahlt werden.

Begründung:
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Nicht mit Bezahlkarte

Andreas-Linder
Andreas Linder, Linke-Kreisrat

Leider glaubt die CDU, dass sich mit der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete die „illegale Migration“ bekämpfen ließe. Das ist schon politisch armselig genug. Der CDU und den Freien Wählern im Landkreis kann es anscheinend nicht schnell genug damit gehen. Ein entsprechender Antrag bei der Kreisverwaltung wurde gestellt. Die AfD findet das natürlich verlogen, weil sie für sich selbst das Original auf richtige „Remigration“ proklamiert und die CDU „die letzten Jahre die illegale Migration zugelassen“ hat.

Solch dummes und rassistisches Geschwätz ist der Einstieg in einen Wahlkampf auf dem Rücken von Menschen, die vor den Kriegen, dem Terror, dem Unrecht und der Naturzerstörung auf dieser Welt Zuflucht in den Reichtumszonen dieser Welt suchen. Zur Erinnerung: Erstens: Wer einen Asylantrag stellt, nimmt die Genfer Flüchtlingskonvention und die Erklärung der Menschenrechte der UNO in Anspruch. Das ist legal. Zweitens: Schon im Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass das Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativiert werden darf. Diesen Satz verstanden? Drittens: Die Fluchtursachen dieser Welt lassen sich nicht mit einer Bezahlkarte aufhalten.

Andreas Linder, Kreisrat