Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Grundleistungen an Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz auch nach der Einführung der Möglichkeit einer „Bezahlkarte“ weiterhin als Geldleistungen ausgezahlt werden.
Leider glaubt die CDU, dass sich mit der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete die „illegale Migration“ bekämpfen ließe. Das ist schon politisch armselig genug. Der CDU und den Freien Wählern im Landkreis kann es anscheinend nicht schnell genug damit gehen. Ein entsprechender Antrag bei der Kreisverwaltung wurde gestellt. Die AfD findet das natürlich verlogen, weil sie für sich selbst das Original auf richtige „Remigration“ proklamiert und die CDU „die letzten Jahre die illegale Migration zugelassen“ hat.
Solch dummes und rassistisches Geschwätz ist der Einstieg in einen Wahlkampf auf dem Rücken von Menschen, die vor den Kriegen, dem Terror, dem Unrecht und der Naturzerstörung auf dieser Welt Zuflucht in den Reichtumszonen dieser Welt suchen. Zur Erinnerung: Erstens: Wer einen Asylantrag stellt, nimmt die Genfer Flüchtlingskonvention und die Erklärung der Menschenrechte der UNO in Anspruch. Das ist legal. Zweitens: Schon im Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass das Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativiert werden darf. Diesen Satz verstanden? Drittens: Die Fluchtursachen dieser Welt lassen sich nicht mit einer Bezahlkarte aufhalten.