Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen für die Einführung des ticketfreien TüBus-Verkehrs zum 1.12.2022, spätestens zum 1.1.2023 zu schaffen und der TüBus GmbH die hierfür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Die entstehenden Kosten werden durch die Nahverkehrsabgabe gedeckt, die von der Landesregierung derzeit vorbereitet wird. Bis die rechtlichen Voraussetzungen für die Nahverkehrsabgabe vorliegen werden die Mittel für den ticketfreien TüBus durch eine entsprechende Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes finanziert.

Begründung:
Angesichts der weltpolitischen Lage, aber auch aus prinzipiellen Erwägungen sind Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes dringender denn je. Die Einführung des ticketfreien TüBus-Verkehrs kann hierfür einen großen Beitrag leisten.
Besonders wichtig als Maßnahme gegen den Klimawandel: Die Maßnahme ist sofort wirksam und kann rasch umgesetzt werden.
Erfahrungen in anderen Städten beweisen, durch den ticketfreien Nahverkehr gelingt es viele Menschen dazu zu bewegen, auf die Fahrt mit dem eigenen Auto zu verzichten und stattdessen den ÖPNV zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Pendler. Am besten wird der ÖPNV gefördert, wenn er finanziell attraktiv ist.
Gleichzeitig werden durch den ticketfreien Nahverkehr die Lasten der Mobilität gerechter verteilt und Menschen mit geringerem Einkommen wird die Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtert. Ein 365 Euro-Ticket ist für diese Gruppe immer noch zu teuer, durch die Einführung des ticketfreien TüBus können die Vorarbeiten dafür eingespart werden.
Weiterer Vorteil: Mit der Einführung des ticketfreien TüBus-Verkehrs entfällt für die Nutzer die Schwelle und der Zeitaufwand für den Kauf der Fahrkarten, was gerade bei älteren oder behinderten Menschen durchaus von Bedeutung ist. Auch für Menschen, welche die Sprache nicht beherrschen, spielt dies eine Rolle.
Für den Betreiber entfallen die Kosten für den Kauf und die Wartung der Fahrkartenautomaten, das Buspersonal wird entlastet und viel bürokratischer Aufwand wird überflüssig.
Die vorläufige Finanzierung über die Gewerbesteuer kann kein Problem darstellen, da die Gewerbesteuer nur von Unternehmen erhoben wird, die ausreichende Erträge erwirtschaften. Der Hebesatz zur Gewerbesteuer liegt in Tübingen im Vergleich mit anderen Städten derzeit sehr niedrig und liegt auch deutlich unter dem der Nachbarstädte. Tübingen bleibt auch mit einem höheren Steuersatz ein attraktiver Standort, Abwanderungen sind nicht zu befürchten.

Für die Linke-Fraktion
Gerlinde Strasdeit