Anträge

Kampagne – Klimaschutz jetzt!

Vorlage 507/2026
Tübingen, 02.03.2026

Interfraktioneller Antrag: Kampagne – Klimaschutz jetzt!

Aufklärung für eine breitere Öffentlichkeit über das Tübinger Klimaschutz- programm und Werbung für eine aktive Beteiligung der Stadtbevölkerung bei der weiteren Umsetzung

Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Verabschiedung der Fortschreibung des KSP in Zusammenarbeit mit den Fraktionen, den swt, den Tübinger Umwelt- und Naturschutzorganisationen und weiteren Akteur:innen eine oder mehrere große Veranstaltung/en zu organisieren, in der/denen

  • gut aufbereitete (verständliche) Informationen über den aktuellen Stand der drei großen Bereiche des KSP und die Vorstellungen über Inhalt und Tempo der weiteren Entwicklung bei Strom, Wärme und Mobilität hin zur Klimaneutralität und über die Inhalte des Querschnittsbereichs vermittelt werden,
  • z.B. im Worldcafé-Format und/oder in Workshops unter den Teilnehmenden Ideen über eine bessere Einbeziehung der Bevölkerung ausgetauscht werden mit folgenden Zielen bzw. Schwerpunkten:
    • genauere Kenntnis der Bürger:innen über klimafreundliche Alternativen bei Strom- und Wärmeversorgung für den individuellen Bedarf
    • Möglichkeiten der Unterstützung (ideell und finanziell) insbesondere der Wärmewende
    • Möglichkeiten der Vernetzung zur Bildung von Genossenschaften oder anderen Formen gemeinschaftlichen Betriebs von Wärmeerzeugungsanlagen o.ä.
    • der Bildung quartiersbezogener Initiativen zu umweltfreundlicherer Erzeugung und/oder Beschaffung täglicher Bedarfe im Bereich Lebensmittel etc.
    • Möglichkeiten individueller Beiträge zur Klimawandelanpassung

Je nach den Erfahrungen mit diesem Format könnten danach entsprechende Veranstaltungen auf der Ebene der Stadtteile durchgeführt werden.

Begründung:
In einer Zeit, in der die Bedeutung des Klimaschutzes in der öffentlichen Debatte angesichts globaler Multikrisen zunehmend in den Hintergrund tritt, während zugleich die Dringlichkeit konkreter Maßnahmen weiter wächst, stehen Kommunen vor besonderen Herausforderungen. Haushaltskrisen treffen auf ein gestiegenes Bewusstsein für die Komplexität und die Kosten der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende auf dem Weg zur kommunalen Klimaneutralität.

Daher ist es im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms umso wichtiger, die Tübinger Bevölkerung besser als bisher „mitzunehmen“. Dies soll auf lokaler Ebene durch die im Antrag beschriebenen Kick-off-Veranstaltungen geschehen. Darüber hinaus gilt es, Initiativen zu unterstützen, die eine breitere Verankerung von Klimaschutzaktivitäten fördern und Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich selbst oder in Gruppen konkret einzubringen. Dabei müssen auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den diversen Akteuren in diesem Feld ausgelotet und verbessert werden.

Für die Fraktion AL/Grüne: Pauline-Sophie Dittmann
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Klimaliste: Matthias Feurer
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder

Bericht des FAB Nachhaltige Stadtentwicklung

Vorlage 505/2026
Tübingen, 02.03.2026

Interfraktioneller Antrag: Bericht des FAB Nachhaltige Stadtentwicklung

Die vor drei Jahren gegründete FAB Nachhaltige Stadtentwicklung berichtet im 2. Quartal 2026 im Planungsausschuss über ihre seitherigen Arbeitsschwerpunkte.
Ein Thema soll dabei Planungen bzw. aktuelle Handlungsansätze zu Art und Umfang der Tübinger Strategien und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung betreffen, ebenso deren Finanzierung und aktuelle Fördermittel zur Umsetzung.

Für die Fraktion AL/Grüne: Franca Leutloff
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack und Nathalie Denoix
Für die Fraktion Klimaliste: Matthias Feurer
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder

Fortschreibung des Klimaschutzprogramms: Öffentlichkeitsarbeit

Vorlage 510/2026
Tübingen, 02.03.2026

Interfraktioneller Begleitantrag zur Fortschreibung des Klimaschutzprogramms: Öffentlichkeitsarbeit

1. Darstellung des Programms auf der städtischen Homepage
Wir beantragen eine übersichtliche und klar strukturierte Darstellung des Klimaschutzprogramms auf der städtischen Homepage, d.h. nicht wie jetzt als zusammenhängendes PDF-Dokument, sondern in einzelnen Tabs, mit denen man sich durch Anklicken durch die einzelnen Kapitel des Programms navigieren kann.
Sollte dies aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sein, beantragen wir dringend, das neue PDF-Dokument in sich navigierbar zu gestaltet. Also ein barrierearmes pdf- Dokument in dem man sich von Kapitel zu Kapitel klicken kann..

Begründung: Die Zustimmung zum Klimaschutz und dem Tübinger Klimaschutzprogramm in der Bevölkerung schwindet. Kaum jemand liest das Klimaschutzprogramm. Wer sich für das Programm interessiert und auf die städtische Homepage geht, findet sehr viele Informationen, die geradezu „erschlagend“ wirken. Wir sind der Überzeugung, dass eine andere Darstellungsweise bzw. Zugangsmöglichkeit zum Programm dazu führen kann, dass zumindest einzelne Kapitel von Interessierten in der Stadtbevölkerung gelesen werden. Dies wiederum kann zum Weiterleiten von Informationen und zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führen.

2. Kurzfassungen KSP und „Vermarktung“ über Social Media
Wir beantragen eine Kurzfassungen des Programms in digitaler Form, insbesondere mit einer Zusammenfassung der Präambel und den wichtigsten Eckpunkten. Diese Kurzfassung können als Material für die „Vermarktung“ des KSP auf den städtischen Social-Media-Kanälen genutzt werden. Außerdem können sie als Basis für Flyer in Printform genutzt werden. Wir beantragen diese Printfassungen in geringer Auflage für bestimmte Kampagnen drucken zu lassen. Diese Flyer-Kurzversion soll dann auch auf der städtischen Homepage zugänglich sein.

Begründung: Wie auch bei der Darstellung des gesamten KSP auf der Homepage geht es uns vor allem darum, die Akzeptanz für das Programm zu steigern. Dafür ist eine gute Information der Stadtgesellschaft unerlässlich. Das Veröffentlichen auf Social-Media, das Auslegen der städtischen Flyer bei Veranstaltungen und das Einstellen der Kurzversion auf die Homepage, können wichtige Bausteine darstellen.

3. Programm in einfacher Sprache
Wir beantragen, dass eine Kurzversion, wie in Punkt 2 dargestellt, auch in einfacher Sprache erscheinen soll. Dieser Flyer soll dann ebenfalls auf die Homepage und in einer geringen Auflage als Printversion erscheinen. Hierzu soll die Verwaltung zunächst eine Kostenschätzung einholen.

Begründung: Das Klimaschutzprogramm auch in einfache Sprache zu übertragen ist ein Baustein, um auch Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen zu informieren und zum Mittragen von Klimaschutzmaßnahmen zu motivieren.

4. „Klimapfad“ mit QR-Codes
Wir beantragen an Stellen in der Stadt, die mit dem KSP in Verbindung stehen (z.B. Radbrücken, Radwege, Radabstellplätze, neu gepflanzte Bäume und Grünanlagen, neue Holzbauten, etc.), QR-Codes zu installieren, die zu kurzen und prägnanten Erklärungen führen, welche Maßnahmen hier im Sinne des Klimaschutzprogramms umgesetzt oder initiiert werden. Hier sollen Synergieeffekte mit den Punkten 2 und 3 genutzt werden, was die Formulierung der Sätze angeht.

Begründung: Viele städtische Klimaschutzmaßnahmen laufen „nebenher“ und bleiben eher unentdeckt. Vorbild soll der Tübinger Geschichtspfad sein, wenngleich eine kleinere Variante angesichts der Haushaltslage durchaus denkbar ist.

5. Öffentlichkeitsarbeit zur Verabschiedung des KSP
Wir beantragen eine intensive städtische Öffentlichkeitsarbeit, sobald die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms vom Gemeinderat verabschiedet wurde:
auf den städtischen Social-Media-Kanälen, als Pressemitteilungen, auf den Großbildflächen an den großen Straßen, in den Stadtbussen der swt etc.

Begründung: Die Stadtgesellschaft muss beim Klimaschutz mitgenommen werden.
Das kann nur gelingen, wenn es eine entsprechende Informationskampagne gibt. Die Anstrengungen der verschiedenen Akteure und deren Wirksamkeit müssen mehr Sichtbarkeit erlangen. Das fördert die Akzeptanz und die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutzmaßnahmen.

Für die Fraktion AL/Grüne: Swantje Uhde-Sailer
Für die SPD-Fraktion: Nathalie Denoix
Für die Fraktion Klimaliste: Matthias Feurer
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder

Förderung der Sharing-Möglichkeiten von privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Vorlage 506/2026
Tübingen, 02.03.2026

Interfraktioneller Antrag: Förderung der Sharing-Möglichkeiten von privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung der Sharing- Möglichkeiten von privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu entwickeln und zeitnah umzusetzen.
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Informations- und Beratungsangebot intensivieren:
    Eigentumsparteien von Privatgrundstücken sollen aktiv über technische Optionen, rechtliche Rahmenbedingungen, Vernetzungsmöglichkeiten, Förderprogramme und Geschäftsmodelle von Wallbox-Sharing informiert werden. Interessierte sollen bei der Stadtverwaltung zentrale Informationsangebote und Ansprechpersonen finden. Mit einer laufenden Informationskampagne wird geteilte Ladeinfrastruktur in und um Tübingen sichtbar gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
  2. Rechtliche und organisatorische Unterstützung leisten:
    Wer seine Ladeinfrastruktur mit anderen teilen möchte, soll dabei von der Stadt umfassende Unterstützung erhalten. Dies geschieht neben dem Beratungsangebot durch die Bereitstellung von Mustervereinbarungen und Leitfäden zu Haftung, Abrechnung, Zugangsregelungen und Kostenaufteilung.
    Die Umsetzung von technischen Lösungen zum Laden mit privaten Wallboxen auf Parkflächen im öffentlichen Raum (z.B. über sogenannte “Chargearms”) wird von der Stadtverwaltung unterstützt und ermöglicht. Damit die geteilte Ladeinfrastruktur in und um Tübingen für alle niederschwellig nutzbar ist, kooperiert die Stadt zum Beispiel mit geeigneten Sharing-Plattformen.
  3. Finanzielle Anreize setzen:
    Im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördert die Stadt Bausteine der Ladeinfrastruktur, die gemeinschaftliches und netzdienliches Laden ermöglichen, z.B. Wallboxen, die ausdrücklich mehreren Nutzenden dienen, intelligente Lastmanagement-Systeme oder PV-Kopplung.

Begründung
Das E-Mobilitätskonzept der Stadt Tübingen “Tübingen e-mobil” bescheinigt der privaten Ladeinfrastruktur eine zentrale Bedeutung bei der Mobilitätswende und begrüßt ausdrücklich bürgerliches Engagement zum Teilen privater Ladeinfrastruktur.
Da die längste Verweildauer von E-Autos unter anderem daheim besteht, muss genau hier auch ausreichend Ladeinfrastruktur bereitstehen. Dabei gilt für Pkw wie für Ladepunkte gleichermaßen: Nicht jeder Haushalt benötigt einen eigenen, der im Durchschnitt über weite Teile des Tages ungenutzt bleibt. Durch Sharing-Angebote von privaten Wallboxen werden die verfügbare Ladeinfrastruktur erhöht und der Hochlauf der Elektromobilität unterstützt, während zugleich auf vielen Ebenen Ressourcen effizient eingesetzt oder sogar eingespart werden. Energieinfrastruktur und Netze werden entlastet, Lösungen im Bestand effizienter genutzt und Netzwerke in Nachbarschaft und Quartier initiiert bzw. gestärkt.

Für die Fraktion AL/Grüne: Benedikt Döllmann
Für die SPD-Fraktion: Gerhard Neth
Für die Fraktion Klimaliste: Matthias Feurer
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder

Beschränkung des Dauerbetriebs der Spitzen‑ und Reserveheizzentrale Mühlbachäcker

Vorlage 504/2026
Tübingen, den 22.02.2026

Betreff: Beschränkung des Dauerbetriebs der Spitzen‑ und Reserveheizzentrale Mühlbachäcker auf höchstens zwei Jahre bis zur Inbetriebnahme der Großwärmepumpe am Klärwerk

Antrag
Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Stadtwerke Tübingen betreiben die Spitzen‑ und Reserveheizzentrale Mühlbachäcker nach Fertigstellung höchstens für einen Zeitraum von zwei Jahren im Dauerbetrieb mit mehreren tausend Stunden Laufzeit pro Jahr. Der Dauerbetrieb endet mit der Inbetriebnahme der Großwärmepumpe am Klärwerk, die spätestens im Jahr 2029 erfolgen soll.
    Entsprechend der Aussage der Stadtwerke Tübingen soll das Gasheizwerk nach der Inbetriebnahme der Großwärmepumpe am Klärwerk im Jahr 2029 ausschließlich als Spitzen- und Reserveheizzentrale betrieben werden mit “wenigen hundert Betriebsstunden pro Jahr”.
  2. Sollte eine hiervon abweichende Nutzung von den Stadtwerken in Betracht gezogen werden, ist der Gemeinderat so frühzeitig zu informieren, so dass er darüber beraten und entscheiden kann.
  3. Die Stadtwerke Tübingen berichten dem Gemeinderat regelmäßig über den Betrieb und die Betriebsstunden der Spitzen- und Reserveheizzentrale Mühlbachäcker, sowie über Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Wärmeerzeugung. Dies betrifft auch den geplanten Betrieb der bisher fossil betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen mit klimaneutralen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff.

Begründung:
Der Bau der Spitzen‑ und Reserveheizzentrale Mühlbachäcker befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium: Die Gebäude‑ und Technikplanung ist abgeschlossen, das Baugesuch sollte mittlerweile bereits genehmigt worden sein und der Baubeginn ist höchst wahrscheinlich schon erfolgt, während die Inbetriebnahme für September 2027 geplant ist. Da der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere die noch nicht fertiggestellte Großwärmepumpe am Klärwerk – nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit voranschreitet, soll das Heizwerk zunächst als temporäre Lösung zusätzliche Versorgungspotenziale schaffen, um den Bedarf im Quartier Mühlbachäcker zu decken.

Das Klimaschutzprogramm „Tübingen klimaneutral 2030“ verlangt jedoch die Beendigung der Nutzung fossiler Energieträger und die Umstellung der Wärmenetze auf 100 % erneuerbare Energien, sodass ein langfristiger Dauerbetrieb eines fossilen Kraftwerks diesen Zielsetzungen widerspricht. Nach eigener Aussage der Stadtwerke Tübingen soll die Anlage nach der Inbetriebnahme der Großwärmepumpe am Klärwerk im Jahr 2029 ausschließlich als Spitzen- und Reserveheizzentrale betrieben werden. Perspektivisch soll dies dann auch mit grünem Wasserstoff geschehen, so dass ein klimaneutraler Betrieb möglich ist.
Die beantragte Regelung dient der Klarstellung und Absicherung der vorgesehenen Nutzung und stellt sicher, dass Gemeinderat und Öffentlichkeit frühzeitig informiert werden, falls von der angekündigten Betriebsweise doch abgewichen werden sollte.

Tübingen, den 22.02.2026
Für die Fraktion Klimaliste: Matthias Feurer
Für die Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger
Für die Fraktion Die Linke: Tom Besenfelder
Für die Fraktion DIE FRAKTION: Stefan Klepp
Für die Fraktion AL/Grüne: Benedikt Döllmann

Anträge zum Haushalt 2026

Wir beantragen:

  • Erhöhung der Gewerbesteuer auf 435 Punkte
  • 5 Mio. Reduzierung der pauschalen Personalkostenkürzungen im Haushaltsjahr 2026
  • Keine Kürzung der Regelförderung für move on-Menschenrechte Tübingen e.V.

Begründung:
Wir lehnen die massiven Kürzungen im Haushalt 2026 ab. Insbesondere, dass 16 Mio. beim Personal gekürzt werden sollen, können wir nicht akzeptieren.
Durch die Verbesserungen bei der Einkommens- und Umsatzsteuer und der Kreisumlage und den FAG-Mitteln sowie durch eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes (von ca. 14% auf ca. 15%) wäre es möglich, die Kürzungen bei den Beschäftigten, den öffentlichen Leistungen und den Zuschüssen an freie Träger im Sozial- und Kulturbereich in der geplanten Höhe zu vermeiden.

Aktuell sieht es so aus, als wäre der Verein move.on der einzige Verein, bei dem eine existenzgefährdende Kürzung durchgedrückt werden soll. Wir beantragen daher die Rücknahme dieser Kürzung.

Gerlinde Strasdeit, Tom Besenfelder, Gitta Rosenkranz, Frederico Elwing

Bebauungsplan Schaibleshalden (Hagelloch)

Antrag:

Der Aufstellungsbeschluss wird vertagt.

Die Verwaltung wird gebeten, einen alternativen Vorentwurf vorzulegen, in dem die Dichte der Bebauung auf 120 EW/ha gesteigert wird. Wenn dafür einzelne Gebäude höher sein müssten als II+D, soll in vertretbarem Maß höher geplant werden.

Der angestrebte Anteil an gefördertem Wohnungsbau wird auf 50% erhöht. Bestehende Rückkaufansprüche werden zunächst im “Freien Segment“ untergebracht (andere Hälfte). Sollte dieses Segment nicht ausreichen, wird die Quotierung von 50% entsprechend reduziert. (Regelung wie im bisherigen Baulandbeschluss)

Zukünftige Bebauungspläne für Baugebiete in Ortsteilen sollen so weitergeplant werden, dass die Dichte in der Regel über 120 EW/ha liegt und der Anteil an gefördertem Wohnungsbau bei 50% liegt. Der Baulandbeschluss wird neu diskutiert.

Begründung:
Wir fordern eine dichtere Bebauung als vorgesehen, die aber immer noch sehr locker wäre im Vergleich zu Bauprojekten in der Kernstadt. So könnte man den gesamtstädtischen Flächenverbrauch reduzieren. Außerdem halten wir es für dringend geboten, einen höheren Anteil an (geförderten) Mietwohnungen vorzusehen. Die Mietpreise in Tübingen steigen weiter in schwindelerregende Höhen und wenngleich wir dem Problem mit Bauen allein nicht beikommen
werden, müssen wir, wenn wir schon bauen, zumindest möglichst viele geförderte Mietwohnungen bauen. Es wäre auch denkbar, einzelne Reihenhäuser als Mietimmobilien zu planen.
Die Rechte der Rückkäufer müssten natürlich zuerst bedient werden.

Zwar wird, was die Dichte und den Anteil an gefördertem Wohnraum angeht, schon lange mit den hier in Hagelloch vorgesehenen Zahlen gearbeitet. Zu Recht geht man in Hagelloch daher davon aus, dass das Bebauungsplanverfahren jetzt zügig voranschreitet. Die letzten Beschlüsse im Gemeinderat zu diesen Kennzahlen sind aber eben auch schon sehr lange her und die Klima- und die Wohnungskrise haben sich weiter massiv verschärft. Deshalb tun wir uns mit der vorgelegten Planung sehr schwer.

Der Baulandbeschluss muss unserer Ansicht nach generell aktualisiert werden. Unter anderem sollten zukünftige Wohnbauvorhaben in der Stadt Tübingen immer mit 50% geförderten Mietwohnungen geplant werden. Nicht nur für Hagelloch, sondern auch in Bezug auf die anderen Teilorte (Hirschau, Kilchberg, Weilheim) müssen die bisherigen Planungen für die Baugebiete hinterfragt werden.

Eine Erhöhung der Dichte auf 120 EW/ha würde ca. 11 zusätzlichen Wohneinheiten entsprechen.

Abseits theoretisch möglicher Bewohnerzahlen pro Hektar müssen städtebauliche und Aspekte der Siedlungsentwicklung mitbedacht werden. Auch wenn der Prozess zu diesem Bebauungsplan Jahre gedauert hat, muss bedacht werden, dass diese Häuser für viele Generationen, für viele Jahrzehnte errichtet werden. Dieses Neubaugebiet bedient im vorliegenden Entwurf in erster Linie konventionelle und eher unflexible Wohnformen. Rechnerisch kann die Zahl von 100 EW/ha zwar erreicht werden. Praktisch aber mit dieser Einzelhausstruktur nicht unbedingt dauerhaft, wie man beim Blick auf viele ähnliche Wohngebiete erkennen kann. Im benachbarten WHO z.B. wohnen derzeit viel weniger Menschen als das Potenzial. Vor 50 Jahren, in der Aufsiedlung, waren es junge Familien. Heute leben in vielen zu groß gewordenen Wohnungen und Häusern Ein- und Zwei-Personen-Haushalte.

Hagelloch ist kein einsames abgelegenes Dorf auf der Schwäbischen Alb, es ist nicht mehr geprägt von Landwirtschaft und Bauernhöfen, sondern von vielfältigen direkten Beziehungen zu Tübingen, mit den Vorzügen des Schönbuchs, dem Wohnen im Grünen und der unmittelbaren Nähe zur Stadt.
Im Ortskern ist der dörfliche Charakter optisch erhalten. Die Nahversorgung hat sich zur Einzelhandelsagglomeration der Weststadt verlagert, die im Regionalplan festgehalten ist und in der Fortschreibung des Regionalplans 2023 vergrößert wurde. Von den Wohnpreisen und der Einwohnerstruktur ist es faktisch ein abgesetzter Stadtteil Tübingens, der deshalb wie Lustnau oder
Derendingen betrachtet und daher etwas dichter entwickelt werden kann. Wir plädieren dafür, an einzelnen Stellen mehr als II+D Geschosse vorzusehen, zum Beispiel im tiefer liegenden Bereich in der Kurve der Kreisstraße. Unterschiedlich Gebäudehöhen wirken auch gegen die vielerorts triste Monotonie von Neubaugebieten. Im Ortskern selbst gibt es viele Gebäude, die eine größere Geschossigkeit aufweisen.

Für Die Fraktion: Jürgen Eichenbrenner
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder
Für die Klimaliste: Jana Krämer

Änderungsanträge zum Klimaschutzprogramm (KSP)

Die Linke-Fraktion beantragt die umseitig aufgeführten Änderungen.

Begründung:
Der größte CO2-Emittent in der Stadt Tübingen ist das Land mit seinen Einrichtungen. Da auch das Land Teil der öffentlichen Verwaltung ist, sollte es in allen Kapiteln, wo es einen Beitrag leisten muss, als separater Beteiligter genannt und in die Pflicht genommen werden, wie es in manchen Kapiteln des KSP auch schon der Fall ist.

Den Satz über den ticketlosen ÖPNV sollte man aus der Einleitung von M2 streichen, weil in Maßnahme II. des Kapitels M2 geschrieben wird, dass genau die Frage der Klimaschutzwirkung des ticketlosen ÖPNV noch evaluiert werden soll.

Darüber hinaus hat letztes Jahr ein Gutachten zum Klimaschutzprogramm deutlich gemacht, dass wir das Ziel nur mit deutlich erhöhten Anstrengungen erreichen werden bzw. ihm möglichst nahe kommen werden. Die Entscheidung, dass das Ziel jetzt nur noch symbolisch erhalten werden soll, darf nicht dazu führen, dass wir nicht versuchen, möglichst nahe dran zu kommen. Daher sollten die Empfehlungen aus dem Ergänzungs-Szenario des Gutachtens möglichst ins KSP übernommen werden. Die Ausweitung der Parkraum­be­wirt­schaftung auf die Teilorte und die Anhebung der Bewohner­park­ausweis­gebühren ist ein Beispiel für die Empfehlung, möglichst bald möglichst viele kostengünstige Maßnahmen (sogenannte Low-Hanging-Fruits) umzusetzen.

Wir halten den von uns zur Änderung vorgeschlagenen Satz der Präambel für einen der wichtigsten in der Neuauflage des KSP. Die vorgeschlagene Formulierung „Zielerreichung/verneinte“ ist ein bisschen kompliziert. Hier sollte eine eindeutigere Formulierung stehen.

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Antrag zur Abmilderung des Mietenwahnsinns in Tübingen

Tübingen, den 06.06.2025

  1. Um Zweckentfremdung durch Leerstand besser verfolgen zu können und um die Meldung von Leerstand zu erleichtern, wird ein Leerstandskataster mit Meldemöglichkeit ähnlich wie in Freiburg eingerichtet bzw.,  falls ein vergleichbares Leerstandsmanagement schon besteht, werden die Informationen ähnlich wie in Freiburg öffentlich zugänglich gemacht.
  2. Um die Meldung von überhöhten Mieten zu erleichtern, wird der landesweit vorbildliche Mietspiegelrechner der Stadt so umgestaltet, dass Nutzer*innen, wenn sie möchten, ihre aktuelle Nettokaltmiete angeben können. Wenn dann am Ende eine Miete angezeigt wird, die deutlich niedriger ist (so, dass möglicherweise eine überhöhte Miete vorliegt), sollen die Nutzer*innen sich mit wenigen Klicks direkt im Mietspiegelrechner an die Mietrechtsberatung der Stadt wenden können.
  3. In der Zweckentfremdungsverbotssatzung wird in § 3 Abs. 1 der Punkt: „ 4. wenn der Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird“ eingefügt.
  4. Die Stadtverwaltung berichtet bis Ende des Jahres über folgende Punkte:
  • Die Arbeit der Mietrechtsberatung im ersten Jahr
  • Warum in den letzten Jahren kein Wohnraumbericht mehr erstellt wurde und ob geplant ist, wieder einen vorzulegen
  • Ob geplant ist, den Baulandbeschluss in seiner jetzigen Form aufrechtzuerhalten oder ob eine neuerliche Abwägung sinnvoll wäre
  • Warum die Summe des in Tübingen ausgezahlten Wohngelds sich von 2022 auf 2024 mehr als verdoppelt hat
Tom Besenfelder, Gemeinderat
Tom Besenfelder, Gemeinderat

Die Linke-Fraktion stellt fest, dass Tübingen im Landesvergleich viele Instrumente bereits nutzt, um als Kommune die Mieten zu senken und Menschen mit zu hohen Mieten zu helfen.

Die Bundesregierung sitzt beim Problem der viel zu hohen Mieten am längsten Hebel und müsste dringend etwas gegen den Mietenwahnsinn in Deutschland tun.

Aber auch in Tübingen, wo wir immer noch mit die höchsten Mietpreise in ganz Baden-Württemberg haben, können wir noch mehr tun. Dass Menschen 30-50% ihres Einkommens für die Miete ausgeben, ist nicht akzeptabel. Insbesondere bräuchte es mehr Personal, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das ist wegen der Haushaltslage kurzfristig nicht machbar, muss aber mittelfristig eine hohe Priorität bleiben. Die Verfolgung von überhöhten Mieten ist eine Pflichtaufgabe.

Die oben aufgeführten Punkte haben sich in anderen Städten bereits als zusätzliche Instrumente zur Schaffung / Bewahrung von Wohnraum bzw. zur Unterstützung von Mieter*innen bewährt. In Tübingen wären sie unserer Meinung nach eine sinnvolle Ergänzung. Eine Erleichterung der Meldung überhöhter Mieten hälfe auch dabei, einen Überblick über die Mietsituation in der Stadt zu behalten.

Link zum Leerstandkataster Freiburg: https://www.freiburg.de/pb/1379970.html

Für die Linke-Fraktion

Tom Besenfelder

 

Ehrenbürgerschaften von Schmitthenner, Müller, Kiesinger und Eschenburg aberkennen

Sara da Piedade Gomes, Stadträtin
Sara da Piedade Gomes, Stadträtin

Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn
Linke-Fraktion

Interfraktioneller Antrag:

● Paul Schmitthenner (1884–1972), Architekt in Kilchberg
● Gebhard Müller (1900–1990), Politiker (CDU), MdL (Württemberg-Hohenzollern, Baden-Württemberg), Ministerpräsident (Württemberg-Hohenzollern und Baden-Württemberg), Präsident des Bundesverfassungsgerichts
● Kurt Georg Kiesinger (1904–1988), Bundeskanzler und Ministerpräsident
● Theodor Eschenburg (1904–1999), Politikwissenschaftler
werden die Ehrenbürgerschaft der Stadt Tübingen aberkannt.

Begründung:
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Für die Würde unserer Städte

Interfraktioneller Antrag Tübingen, 13.1.2025

Beitritt zum Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“

Die Stadt Tübingen wird Mitglied beim Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, einem seit 2008 bestehenden Zusammenschluss von knapp 70 Städten und Kreisen aus acht Bundesländern.

Begründung:


Die Kommunen in Deutschland sind strukturell unterfinanziert.
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Gewerbesteuerumlage abschaffen

Interfraktioneller Antrag Tübingen, 13.1.2025

Resolution: Gewerbesteuerumlage abschaffen

Der Tübinger Gemeinderat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

  1. Die Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (§ 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen; „Gewerbesteuerumlage“) abzuschaffen.
  2. Die Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirtschaftssteuer zu ersetzen, die alle selbstständigen Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht umfasst – nicht nur gewerbliche. Zur Bemessungsgrundlage sollten auch Schuldzinsen gehören, um Gewinn- und Steuerverlagerungen effektiv zu verhindern.

Begründung:

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Unterstützung des Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty

Vorlage 546/2024
Tübingen, den 14.11.2024

Interfraktioneller Antrag zur Unterstützung des Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty durch die Universitätsstadt Tübingen

Beschlussvorschlag
Die Universitätsstadt Tübingen erklärt sich zur Unterstützerin der Initiative für einen Nichtverbreitungsvertrag für fossile Energien (The Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty) (nachfolgend: “die Initiative”). Die Verwaltung kommuniziert diese Unterstützung gegenüber der Tübinger, der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit sowie der Landes- und Bundesregierung.
Die Stadt Tübingen setzt sich in allen Gremien, in denen Tübingen vertreten ist, für eine Unterstützung der Initiative und ihrer Ziele durch andere Städte, Regionen und Akteure ein.
Über die bisher gefassten Beschlüsse, den mit der Nutzung fossiler Energien verbundenen CO2-Ausstoß durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie, zur Steigerung der Effizienz und zum Ausbau Erneuerbarer Energien so schnell und soweit wie möglich zu senken hinaus, wird die Verwaltung gebeten, bei der Planung von Maßnahmen und insbesondere Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung fossiler Energieträger künftig auch zu berücksichtigen, dass diese nicht dazu führen, dass die Nutzung fossiler Energien in Tübingen oder auch anderen Ortes zeitlich verlängert wird.

Begründung:
Seit Jahren gibt es weltweit und auch in Deutschland lebensbedrohende Veränderungen wie extreme Hitzewellen, Überschwemmungen, langanhaltende Dürren, Eisschmelze an Polen und Gletschern, Auftauen von Permafrostböden und den Anstieg des Meeresspiegels durch die globale Erwärmung. Die Hauptursache für die Klimakrise sind fossile Brennstoffe. Kohle, Öl und Gas sind für fast 80% aller Kohlendioxidemissionen seit der industriellen Revolution verantwortlich.
Immer mehr Menschen, Kommunen, Organisationen und Staaten beginnen zu erkennen, dass ein noch nie dagewesenes Ausmaß an nationaler und internationaler Kooperation erforderlich ist, um die Weiterverbreitung von fossilen Brennstoffen zu verhindern, aus den existierenden Beständen und Infrastrukturen auszusteigen und einen gerechten und friedlichen Übergang zu sichereren und saubereren Energie-Alternativen zu beschleunigen.
So wie die Welt vor fünfzig Jahren einen Vertrag brauchte, um die Bedrohung durch nukleare Massenvernichtungswaffen zu entschärfen, braucht die Welt heute einen Vertrag zur Nichtverbreitung für fossile Energien.

Die Initiative “The Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty” (www.fossilfueltreaty.org) setzt sich, anknüpfend an den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, für drei zusammenhängende Ziele ein, um den Ausstieg aus den fossilen Energien und einen gerechten Übergang zu beschleunigen:

  1. Nichtverbreitung: Verhinderung der Verbreitung von Kohle, Öl und Gas durch Beendigung aller neuen Exploration und Produktion.
  2. Ausstieg aus bestehenden fossilen Brennstoffreserven: gerechter Plan für den Abbau der bestehenden Produktion fossiler Brennstoffe, bei dem die Länder, die über die Kapazitäten und die historische Verantwortung für den Emissionsabbau verfügen, am schnellsten vorankommen und die anderen Länder weltweit unterstützen.
  3. Gerechter Übergang: Schnelle Umsetzung echter Lösungen und ein gerechter Übergang in eine nicht-fossile Zeit für jeden Menschen, jede Gemeinde und jedes Land.

In seinem wegweisenden Beschluss vom 23. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das “verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG […] dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.”
Laut einem Bericht der Internationalen Energieagentur (Net Zero by 2050 – A Roadmap for the Global Energy Sector) vom 26. Mai 2021, der ersten Studie der IEA zu einem 1,5°C- kompatiblen Energiepfad, besteht “kein Bedarf mehr für Investitionen in die neue Bereitstellung von fossilen Energien” in dem erstellten Net-ZeroSzenario. Weitere Investitionen in den Ausbau der fossilen Energien erhöhen damit angesichts eines für das 1,5°C-Limit begrenzten CO2-Budgets das Risiko, dass, im Sinne des BVerfG-Urteils “zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. ”Finanzinvestor*innen, Versicherungen und andere mit einem Finanzvolumen von etwa 15 Billionen USD haben bereits in großem Stil begonnen, sich aus der Finanzierung fossiler Energien zurückzuziehen (https://gofossilfree.org/divestment/commitments/). Die Umweltminister*innen der G7-Staaten haben sich in ihrer Erklärung vom 21. Mai 2021 dazu verpflichtet, die Finanzierung von Kohlekraftwerken in anderen Ländern bis Ende 2021 auslaufen zu lassen.
Tübingen hat im Juli 2019 beschlossen, dass die Stadt in Bezug auf die energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2030 klimaneutral (Netto-Null) sein soll (Vorlage 214/2019). Im Klimaschutzprogramm der Stadt Tübingen, das am 26.11.2020 vom Tübinger Gemeinderat beschlossen wurde, werden konkrete Maßnahmen benannt, um dieses Ziel zu erreichen.
Ergänzend dazu sind weitere konkrete Schritte diesbezüglich zu identifizieren und umzusetzen (u.a. durch Bevorzugung nicht-fossilbasierter Energienutzung bei allen relevanten Entscheidungen, Nichtausweisung von Infrastruktur zur Nutzung fossiler Energien etc.). Damit könnte Tübingen zu einem Best-Practice Beispiel für einen kommunalen Umstieg in ein nichtfossiles Zeitalter und eine kommunale Klimaneutralität werden.
Tübingens Unterstützung der Initiative wäre ein starkes Signal. Damit würde sich die Universitätsstadt in eine Reihe klimapolitisch progressiver Städte wie Vancouver (als erste Stadt überhaupt), Bonn (als erste deutsche Stadt), Barcelona (als erste europäische Stadt) und Los Angeles (als erste US-amerikanische Stadt) einreihen. Mit Heidelberg hat sich bereits eine andere Universitätsstadt in Baden-Württemberg der Initiative angeschlossen. Darüber hinaus wird die Initiative von mehr als 2700 Organisationen aus der ganzen Welt unterstützt.
In einem von mehr als 100 Nobelpreisträger*innen unterzeichneten Brief fordern diese, die neue Ausweitung der Öl-, Gas- und Kohleförderung im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beenden; aus der bestehenden Öl-, Gas-und Kohleförderung auf faire und gerechte Weise unter Berücksichtigung der Verantwortung der Länder für den Klimawandel und ihrer jeweiligen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auszusteigen, sowie die Umstellung auf 100% Zugang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen und dabei auch abhängige Volkswirtschaften bei der Diversifizierung von fossilen Brennstoffen zu unterstützen.
Die Unterstützung der Initiative für einen Nichtverbreitungsvertrag für fossile Energien durch die Universitätsstadt Tübingen wäre eine konsequente Ergänzung der bisherigen Beschlüsse und Maßnahmen zur Klimapolitik und Klimaneutralität bis zum Jahre 2030.

Für die Klimaliste: Matthias Feurer
Für AL/Grüne: Swantje Uhde-Sailer
Für die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die CDU: Julia Mayer
Für die SPD: Ingeborg Höhne-Mack

Quellen:
Website der “Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty Initiative”: https://fossilfueltreaty.org/

Antrag auf Machbarkeitsstudie

Antrag auf Machbarkeitsstudie für eine Parkfläche / Parkerweiterung auf dem Gelände des ehemaligen ZOB

13. Mai 2024

Wir beantragen eine Machbarkeitsstudie mehrerer Varianten in Auftrag zu geben, um die Möglichkeit eines Stadtparks mit vollständiger Entsiegelung, Begrünung und Bepflanzung der bisher asphaltierten Fläche des früheren ZOB (Europaplatz) darzustellen.

Die Varianten sollten Ideen wie urban forest, Stadtpanorama vom Bahnhof aus, Biodiversität, Aufenthaltserlebnis u.ä. aufzeigen.

 

Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat

Begründung:
Das Areal des ehemaligen ZOB am Europaplatz ist mit seinen 6.000 qm eine städtebaulich enorm wichtige Freifläche. Die von der Stadt initiierte Bürgerbeteiligung hat klar einige wenige Favoriten der Bürgerschaft für die künftige Nutzung ergeben.

Die Umwandlung in eine bepflanzte Grünfläche bzw. eine Erweiterung des Anlagenparks erhielt dabei die meisten Unterstützungsstimmen. Während es für eine mögliche Bebauung des Areals bereits eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 gibt, ist die Option eines Parks bisher nicht entsprechend geprüft worden.

Mit Blick auf die Ende 2024 anstehende Entscheidung über die künftige Entwicklung der Fläche ist daher eine Machbarkeitsstudie für diese bei der Befragung der Bürgerschaft favorisierte Variante unerlässlich, um dem neu gewählten Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

Sie sollte folgende Aspekte zentral berücksichtigen:

  • Das Potenzial eines grünen Eingangstors zur Innenstadt sollte visualisiert und bewertet werden.
    Die Fläche war vor dem Bau des ZOB in den 1960ern Teil des städtebaulichen Gesamtkonzepts Anlagenpark und wurde bisher nie bebaut (siehe Stadtplan 1957 und historische Aufnahmen).
  • Die Verkleinerung des Anlagenparks: weniger Grünflächen, Baumbestand und Biodiversität im Zuge des ZOB-Neubaus – kann durch eine Parkerweiterung langfristig kompensiert werden.
  • Hinsichtlich der zu erwartenden starken Aufheizung des Gesamtareals Bahnhofsvorplatz / neuer ZOB / Europaplatz in den Sommermonaten und bisher fehlender Schattenflächen sollten die positiven Effekte von entsprechenden Gestaltungs- und Bepflanzungsvarianten eruiert werden, z.B. durch Vergleichsmessungen und Berücksichtigung einschlägiger Studien und Erfahrungen in anderen Städten.

Für die Fraktion

Gerlinde Strasdeit