Anträge

Bebauungsplan Schaibleshalden (Hagelloch)

Antrag:

Der Aufstellungsbeschluss wird vertagt.

Die Verwaltung wird gebeten, einen alternativen Vorentwurf vorzulegen, in dem die Dichte der Bebauung auf 120 EW/ha gesteigert wird. Wenn dafür einzelne Gebäude höher sein müssten als II+D, soll in vertretbarem Maß höher geplant werden.

Der angestrebte Anteil an gefördertem Wohnungsbau wird auf 50% erhöht. Bestehende Rückkaufansprüche werden zunächst im “Freien Segment“ untergebracht (andere Hälfte). Sollte dieses Segment nicht ausreichen, wird die Quotierung von 50% entsprechend reduziert. (Regelung wie im bisherigen Baulandbeschluss)

Zukünftige Bebauungspläne für Baugebiete in Ortsteilen sollen so weitergeplant werden, dass die Dichte in der Regel über 120 EW/ha liegt und der Anteil an gefördertem Wohnungsbau bei 50% liegt. Der Baulandbeschluss wird neu diskutiert.

Begründung:
Wir fordern eine dichtere Bebauung als vorgesehen, die aber immer noch sehr locker wäre im Vergleich zu Bauprojekten in der Kernstadt. So könnte man den gesamtstädtischen Flächenverbrauch reduzieren. Außerdem halten wir es für dringend geboten, einen höheren Anteil an (geförderten) Mietwohnungen vorzusehen. Die Mietpreise in Tübingen steigen weiter in schwindelerregende Höhen und wenngleich wir dem Problem mit Bauen allein nicht beikommen
werden, müssen wir, wenn wir schon bauen, zumindest möglichst viele geförderte Mietwohnungen bauen. Es wäre auch denkbar, einzelne Reihenhäuser als Mietimmobilien zu planen.
Die Rechte der Rückkäufer müssten natürlich zuerst bedient werden.

Zwar wird, was die Dichte und den Anteil an gefördertem Wohnraum angeht, schon lange mit den hier in Hagelloch vorgesehenen Zahlen gearbeitet. Zu Recht geht man in Hagelloch daher davon aus, dass das Bebauungsplanverfahren jetzt zügig voranschreitet. Die letzten Beschlüsse im Gemeinderat zu diesen Kennzahlen sind aber eben auch schon sehr lange her und die Klima- und die Wohnungskrise haben sich weiter massiv verschärft. Deshalb tun wir uns mit der vorgelegten Planung sehr schwer.

Der Baulandbeschluss muss unserer Ansicht nach generell aktualisiert werden. Unter anderem sollten zukünftige Wohnbauvorhaben in der Stadt Tübingen immer mit 50% geförderten Mietwohnungen geplant werden. Nicht nur für Hagelloch, sondern auch in Bezug auf die anderen Teilorte (Hirschau, Kilchberg, Weilheim) müssen die bisherigen Planungen für die Baugebiete hinterfragt werden.

Eine Erhöhung der Dichte auf 120 EW/ha würde ca. 11 zusätzlichen Wohneinheiten entsprechen.

Abseits theoretisch möglicher Bewohnerzahlen pro Hektar müssen städtebauliche und Aspekte der Siedlungsentwicklung mitbedacht werden. Auch wenn der Prozess zu diesem Bebauungsplan Jahre gedauert hat, muss bedacht werden, dass diese Häuser für viele Generationen, für viele Jahrzehnte errichtet werden. Dieses Neubaugebiet bedient im vorliegenden Entwurf in erster Linie konventionelle und eher unflexible Wohnformen. Rechnerisch kann die Zahl von 100 EW/ha zwar erreicht werden. Praktisch aber mit dieser Einzelhausstruktur nicht unbedingt dauerhaft, wie man beim Blick auf viele ähnliche Wohngebiete erkennen kann. Im benachbarten WHO z.B. wohnen derzeit viel weniger Menschen als das Potenzial. Vor 50 Jahren, in der Aufsiedlung, waren es junge Familien. Heute leben in vielen zu groß gewordenen Wohnungen und Häusern Ein- und Zwei-Personen-Haushalte.

Hagelloch ist kein einsames abgelegenes Dorf auf der Schwäbischen Alb, es ist nicht mehr geprägt von Landwirtschaft und Bauernhöfen, sondern von vielfältigen direkten Beziehungen zu Tübingen, mit den Vorzügen des Schönbuchs, dem Wohnen im Grünen und der unmittelbaren Nähe zur Stadt.
Im Ortskern ist der dörfliche Charakter optisch erhalten. Die Nahversorgung hat sich zur Einzelhandelsagglomeration der Weststadt verlagert, die im Regionalplan festgehalten ist und in der Fortschreibung des Regionalplans 2023 vergrößert wurde. Von den Wohnpreisen und der Einwohnerstruktur ist es faktisch ein abgesetzter Stadtteil Tübingens, der deshalb wie Lustnau oder
Derendingen betrachtet und daher etwas dichter entwickelt werden kann. Wir plädieren dafür, an einzelnen Stellen mehr als II+D Geschosse vorzusehen, zum Beispiel im tiefer liegenden Bereich in der Kurve der Kreisstraße. Unterschiedlich Gebäudehöhen wirken auch gegen die vielerorts triste Monotonie von Neubaugebieten. Im Ortskern selbst gibt es viele Gebäude, die eine größere Geschossigkeit aufweisen.

Für Die Fraktion: Jürgen Eichenbrenner
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder
Für die Klimaliste: Jana Krämer

Änderungsanträge zum Klimaschutzprogramm (KSP)

Die Linke-Fraktion beantragt die umseitig aufgeführten Änderungen.

Begründung:
Der größte CO2-Emittent in der Stadt Tübingen ist das Land mit seinen Einrichtungen. Da auch das Land Teil der öffentlichen Verwaltung ist, sollte es in allen Kapiteln, wo es einen Beitrag leisten muss, als separater Beteiligter genannt und in die Pflicht genommen werden, wie es in manchen Kapiteln des KSP auch schon der Fall ist.

Den Satz über den ticketlosen ÖPNV sollte man aus der Einleitung von M2 streichen, weil in Maßnahme II. des Kapitels M2 geschrieben wird, dass genau die Frage der Klimaschutzwirkung des ticketlosen ÖPNV noch evaluiert werden soll.

Darüber hinaus hat letztes Jahr ein Gutachten zum Klimaschutzprogramm deutlich gemacht, dass wir das Ziel nur mit deutlich erhöhten Anstrengungen erreichen werden bzw. ihm möglichst nahe kommen werden. Die Entscheidung, dass das Ziel jetzt nur noch symbolisch erhalten werden soll, darf nicht dazu führen, dass wir nicht versuchen, möglichst nahe dran zu kommen. Daher sollten die Empfehlungen aus dem Ergänzungs-Szenario des Gutachtens möglichst ins KSP übernommen werden. Die Ausweitung der Parkraum­be­wirt­schaftung auf die Teilorte und die Anhebung der Bewohner­park­ausweis­gebühren ist ein Beispiel für die Empfehlung, möglichst bald möglichst viele kostengünstige Maßnahmen (sogenannte Low-Hanging-Fruits) umzusetzen.

Wir halten den von uns zur Änderung vorgeschlagenen Satz der Präambel für einen der wichtigsten in der Neuauflage des KSP. Die vorgeschlagene Formulierung „Zielerreichung/verneinte“ ist ein bisschen kompliziert. Hier sollte eine eindeutigere Formulierung stehen.

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Antrag zur Abmilderung des Mietenwahnsinns in Tübingen

Tübingen, den 06.06.2025

  1. Um Zweckentfremdung durch Leerstand besser verfolgen zu können und um die Meldung von Leerstand zu erleichtern, wird ein Leerstandskataster mit Meldemöglichkeit ähnlich wie in Freiburg eingerichtet bzw.,  falls ein vergleichbares Leerstandsmanagement schon besteht, werden die Informationen ähnlich wie in Freiburg öffentlich zugänglich gemacht.
  2. Um die Meldung von überhöhten Mieten zu erleichtern, wird der landesweit vorbildliche Mietspiegelrechner der Stadt so umgestaltet, dass Nutzer*innen, wenn sie möchten, ihre aktuelle Nettokaltmiete angeben können. Wenn dann am Ende eine Miete angezeigt wird, die deutlich niedriger ist (so, dass möglicherweise eine überhöhte Miete vorliegt), sollen die Nutzer*innen sich mit wenigen Klicks direkt im Mietspiegelrechner an die Mietrechtsberatung der Stadt wenden können.
  3. In der Zweckentfremdungsverbotssatzung wird in § 3 Abs. 1 der Punkt: „ 4. wenn der Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird“ eingefügt.
  4. Die Stadtverwaltung berichtet bis Ende des Jahres über folgende Punkte:
  • Die Arbeit der Mietrechtsberatung im ersten Jahr
  • Warum in den letzten Jahren kein Wohnraumbericht mehr erstellt wurde und ob geplant ist, wieder einen vorzulegen
  • Ob geplant ist, den Baulandbeschluss in seiner jetzigen Form aufrechtzuerhalten oder ob eine neuerliche Abwägung sinnvoll wäre
  • Warum die Summe des in Tübingen ausgezahlten Wohngelds sich von 2022 auf 2024 mehr als verdoppelt hat
Tom Besenfelder, Gemeinderat
Tom Besenfelder, Gemeinderat

Die Linke-Fraktion stellt fest, dass Tübingen im Landesvergleich viele Instrumente bereits nutzt, um als Kommune die Mieten zu senken und Menschen mit zu hohen Mieten zu helfen.

Die Bundesregierung sitzt beim Problem der viel zu hohen Mieten am längsten Hebel und müsste dringend etwas gegen den Mietenwahnsinn in Deutschland tun.

Aber auch in Tübingen, wo wir immer noch mit die höchsten Mietpreise in ganz Baden-Württemberg haben, können wir noch mehr tun. Dass Menschen 30-50% ihres Einkommens für die Miete ausgeben, ist nicht akzeptabel. Insbesondere bräuchte es mehr Personal, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das ist wegen der Haushaltslage kurzfristig nicht machbar, muss aber mittelfristig eine hohe Priorität bleiben. Die Verfolgung von überhöhten Mieten ist eine Pflichtaufgabe.

Die oben aufgeführten Punkte haben sich in anderen Städten bereits als zusätzliche Instrumente zur Schaffung / Bewahrung von Wohnraum bzw. zur Unterstützung von Mieter*innen bewährt. In Tübingen wären sie unserer Meinung nach eine sinnvolle Ergänzung. Eine Erleichterung der Meldung überhöhter Mieten hälfe auch dabei, einen Überblick über die Mietsituation in der Stadt zu behalten.

Link zum Leerstandkataster Freiburg: https://www.freiburg.de/pb/1379970.html

Für die Linke-Fraktion

Tom Besenfelder

 

Ehrenbürgerschaften von Schmitthenner, Müller, Kiesinger und Eschenburg aberkennen

Sara da Piedade Gomes, Stadträtin
Sara da Piedade Gomes, Stadträtin

Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn
Linke-Fraktion

Interfraktioneller Antrag:

● Paul Schmitthenner (1884–1972), Architekt in Kilchberg
● Gebhard Müller (1900–1990), Politiker (CDU), MdL (Württemberg-Hohenzollern, Baden-Württemberg), Ministerpräsident (Württemberg-Hohenzollern und Baden-Württemberg), Präsident des Bundesverfassungsgerichts
● Kurt Georg Kiesinger (1904–1988), Bundeskanzler und Ministerpräsident
● Theodor Eschenburg (1904–1999), Politikwissenschaftler
werden die Ehrenbürgerschaft der Stadt Tübingen aberkannt.

Begründung:
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Für die Würde unserer Städte

Interfraktioneller Antrag Tübingen, 13.1.2025

Beitritt zum Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“

Die Stadt Tübingen wird Mitglied beim Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, einem seit 2008 bestehenden Zusammenschluss von knapp 70 Städten und Kreisen aus acht Bundesländern.

Begründung:


Die Kommunen in Deutschland sind strukturell unterfinanziert.
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Gewerbesteuerumlage abschaffen

Interfraktioneller Antrag Tübingen, 13.1.2025

Resolution: Gewerbesteuerumlage abschaffen

Der Tübinger Gemeinderat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

  1. Die Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (§ 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen; „Gewerbesteuerumlage“) abzuschaffen.
  2. Die Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirtschaftssteuer zu ersetzen, die alle selbstständigen Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht umfasst – nicht nur gewerbliche. Zur Bemessungsgrundlage sollten auch Schuldzinsen gehören, um Gewinn- und Steuerverlagerungen effektiv zu verhindern.

Begründung:

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Antrag auf Machbarkeitsstudie

Antrag auf Machbarkeitsstudie für eine Parkfläche / Parkerweiterung auf dem Gelände des ehemaligen ZOB

13. Mai 2024

Wir beantragen eine Machbarkeitsstudie mehrerer Varianten in Auftrag zu geben, um die Möglichkeit eines Stadtparks mit vollständiger Entsiegelung, Begrünung und Bepflanzung der bisher asphaltierten Fläche des früheren ZOB (Europaplatz) darzustellen.

Die Varianten sollten Ideen wie urban forest, Stadtpanorama vom Bahnhof aus, Biodiversität, Aufenthaltserlebnis u.ä. aufzeigen.

 

Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat

Begründung:
Das Areal des ehemaligen ZOB am Europaplatz ist mit seinen 6.000 qm eine städtebaulich enorm wichtige Freifläche. Die von der Stadt initiierte Bürgerbeteiligung hat klar einige wenige Favoriten der Bürgerschaft für die künftige Nutzung ergeben.

Die Umwandlung in eine bepflanzte Grünfläche bzw. eine Erweiterung des Anlagenparks erhielt dabei die meisten Unterstützungsstimmen. Während es für eine mögliche Bebauung des Areals bereits eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 gibt, ist die Option eines Parks bisher nicht entsprechend geprüft worden.

Mit Blick auf die Ende 2024 anstehende Entscheidung über die künftige Entwicklung der Fläche ist daher eine Machbarkeitsstudie für diese bei der Befragung der Bürgerschaft favorisierte Variante unerlässlich, um dem neu gewählten Gemeinderat eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

Sie sollte folgende Aspekte zentral berücksichtigen:

  • Das Potenzial eines grünen Eingangstors zur Innenstadt sollte visualisiert und bewertet werden.
    Die Fläche war vor dem Bau des ZOB in den 1960ern Teil des städtebaulichen Gesamtkonzepts Anlagenpark und wurde bisher nie bebaut (siehe Stadtplan 1957 und historische Aufnahmen).
  • Die Verkleinerung des Anlagenparks: weniger Grünflächen, Baumbestand und Biodiversität im Zuge des ZOB-Neubaus – kann durch eine Parkerweiterung langfristig kompensiert werden.
  • Hinsichtlich der zu erwartenden starken Aufheizung des Gesamtareals Bahnhofsvorplatz / neuer ZOB / Europaplatz in den Sommermonaten und bisher fehlender Schattenflächen sollten die positiven Effekte von entsprechenden Gestaltungs- und Bepflanzungsvarianten eruiert werden, z.B. durch Vergleichsmessungen und Berücksichtigung einschlägiger Studien und Erfahrungen in anderen Städten.

Für die Fraktion

Gerlinde Strasdeit

Gegen die Kennzeichnung der Clara-Zetkin-Straße mit einem „Knoten“

Entgegen dem Antrag der Stadtverwaltung plädiert die Gemeinderatsfraktion der Tübinger Linken gegen die Kennzeichnung der Clara-Zetkin-Straße in Lustnau mit einem sogenannten „Knoten“. Dieser soll auf problematische Aspekte im politischen Wirken einer Person hinweisen, nach der eine Straße benannt ist. Neben zahlreichen Unterstützern des NS-Regimes soll nun auf Antrag der Stadtverwaltung auch die Sozialistin und Feministin Clara Zetkin mit einem solchen Knoten gekennzeichnet werden.

Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat

„Während das Andenken an Bismarck weiterhin ohne Knoten in der Bismarckstraße möglich sein soll, werden mögliche Verfehlungen von Clara Zetkin während der Revolution, die überdies unter Historikern umstritten sind, in den Vordergrund gestellt. Entweder brauchen wir deutlich mehr Knoten auch für andere Personen der Geschichte, oder aber dieser Knoten ist unangemessen und stellt Zetkin in eine Reihe mit Nazis“, ärgert sich Gerlinde Strasdeit von der Gemeinderatsfraktion der Tübinger Linken.

Daher hat die Linke Gemeinderatsfraktion am 19. September einen Antrag an den Gemeinderat formuliert, wonach die Clara-Zetkin-Straße „keine Knoten-Markierung am Straßenschild“ erhalten soll. Für den Fall, dass dieser Antrag erfolglos bleibt, hat die Fraktion einen weiteren Antrag vorbereitet: „Die Bismarckstraße erhält zusätzlich einen Markierungs-Knoten“.

Dieser Antrag endet mit der Begründung „Wenn die Stadt Tübingen einerseits Clara Zetkin mit einem Negativ-Knoten in die Nähe von Nazi-Verbrechen rückt und andererseits Bismarck historisch „freispricht“, wäre das mit zweierlei Maß gemessen und insofern auch ein politischer Skandal.“

Der Antrag im Original:
Zwei Änderungsanträge zur Vorlage 226/2023 vom 05.09.2023 (PDF)

Zuschuss für Landesweites Jugendticket für alle mit Wohnsitz in Tübingen

Vorlage 530/2023 (PDF)
26.06.2023

Antrag
Das Landesweite Jugendticket wird zukünftig auch für diejenigen bezuschusst, die ihren Ausbildungsort außerhalb Tübingens haben.

Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat

Begründung:
Analog zum Deutschlandticket, dass für alle Menschen mit Erstwohnsitz in Tübingen bezuschusst wird, soll die Regelung für das landesweite Jugendticket auf alle berechtigten Jugendlichen bzw. Auszubildenden ausgeweitet werden, die in Tübingen ihren Erstwohnsitz haben.

Tübinger Schüler:innen, Azubis oder Studierende, deren Ausbildungsort außerhalb Tübingens liegt, bekommen bisher den Zuschuss nicht. Bei der Preisgestaltung des Deutschlandtickets war ein Argument gegen einen niedrigeren Preis, dass ein größerer Preisabstand verhindert, dass viele Jugendlichen vom Landesweiten Jugendticket zum Deutschland-Ticket wechseln, was deutlich höhere städtische Zuschüsse zur Folge hätte. Durch die Ausweitung des Zuschusses wird für Jugendliche, deren Ausbildungsort außerhalb Tübingens liegt, der Preisabstand von 3,60€ auf 12€ erhöht. Dadurch spart die Stadt pro Jugendlichen, der kein Deutschlandticket erwirbt 15€.

Für die Fraktion
Gerlinde Strasdeit

Bebauung Bosch-Gelände Technologiepark / Horemer

Vorlage 529/2023 (PDF)

26.06.2023

Bebauung Bosch-Gelände Technologiepark / Horemer

Bezugnehmend auf die Vorlage 270/2019 (Kaufoption für die Fa. Bosch) beantragen wir:

Die Baufelder 20 und 24 im Technologiepark werden für Wohnbebauung umgewidmet

Der Bebauungsplan wird, falls notwendig, entsprechend angepasst.

Die Fläche in städtischer Regie bebaut, auch um sicherzustellen, dass alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können.

Der Wohnraum wird durchmischt für verschiedene Bedarfsgruppen gebaut: von kleineren Einheiten für Singles bis zu großen Wohnungen für Familien oder WG‘s. Ein hoher Anteil wird barrierefrei erstellt.

Um Entlastung beim hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, wird ausschließlich für diesen Sektor gebaut. Der Mietpreis wird dauerhaft auf 75% der marktüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum, z.Z. 12 € pro m², gedeckelt.

Der geschaffene Wohnraum soll nach sozialen Kriterien vergeben werden.

Voraussetzung für die Vergabe ist, dass Interessenten die Anspruchsbedingungen für Sozialwohnungen erfüllen. Mehr erfahren

Interfraktioneller Antrag zum sog. „Radikalenerlass“ bzw. Berufsverboten

Vorlage 527/2023 (PDF)

19.06.2023

Der Gemeinderat Tübingen beschließt folgende Resolution:
Im vergangen Jahr jährte sich zum 50. Mal der sogenannte „Radikalenerlass“. Er wurde 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Titel „Grundsätze zur Frage verfassungsfeindlicher Kräfte im Öffentlichen Dienst“ beschlossen. In der Folgezeit wurden etwa 11.000 Berufsverbots- und 2.200 Disziplinarverfahren eingeleitet und offiziell 1.256 Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt sowie 265 Beamte entlassen. Auch für mehr als 30 Betroffene, die in Tübingen studiert, gelebt und gearbeitet haben, hatte der Erlass schwerwiegende Folgen.

Einige der Tübinger Betroffenen haben bis heute aktiv an der Gestaltung der kommunalen Demokratie mitgewirkt und jahrelang in Ortsbeiräten, im Tübinger Gemeinderat und Kreistag mitgearbeitet.

In Baden-Württemberg wurde der Beschluss „mit besonderer Härte“ (Ministerpräsident Kretschmann), mittels des sogenannten „Schiess-Erlasses“ vom 2.Oktober 1973 praktiziert. Der nach dem damaligen Innenminister Karl Schiess benannte Erlass jährt sich in diesem Jahr zum 50.Mal.

Schon 2021 hat eine Vielzahl von Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur gemeinsam einen Aufruf unterzeichnet: den Radikalenerlass generell offiziell aufzuheben, alle Betroffenen vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen und die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen schließt sich dem ausdrücklich an und fordert die baden-württembergische Landesregierung und den Landtag auf, den Forderungen der Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung sowie Aufarbeitung und Entschuldigung nachzukommen. Mehr erfahren

Solidarität mit den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst

Vorlage 511/2023

Interfraktioneller Antrag für eine Resolution:
Solidarität mit den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst

Da auch die zweite Tarifverhandlungsrunde im Öffentlichen Dienst ohne Ergebnis blieb, fordern wir OB Palmer dazu auf, sich in den laufenden Verhandlungen (die 3. Verhandlungsrunde findet Ende März statt) beim Kommunalen Arbeitgeberverband dafür einzusetzen, dass sich die Arbeitgeber endlich in Richtung der gewerkschaftlichen Forderungen bewegen.
Wir wissen, dass die Beschäftigten in den Rathäusern, Kitas, beim Wohngeld, bei der Integration, bei der Bauverwaltung oder bei der Müllentsorgung den Laden am Laufen halten, nicht erst seit Corona.
Angesichts der massiven Preissteigerungen ist ein angemessener Inflationsausgleich nötig.

Tübingen, 08.03.23

Für die SPD-Fraktion: Dr. Martin Sökler
Für die Linke-Fraktion: Gerlinde Strasdeit
Für die FRAKTION-PARTEI, DiB, Huhn: David Hildner

Vergabekriterien für Plätze in Kindertageseinrichtungen

Vorlage 503/2023

6. Februar 2023

Interfraktioneller Antrag bezüglich Vorlage 110/2022 – Vergabekriterien für Plätze in Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Nach Abschluss der diesjährigen Anmelderunde findet eine Überprüfung der aktuell gültigen Vergabekriterien (vgl. Vorlage 110/2022 samt Anlage) statt. Bei der anschließenden Vorstellung der Ergebnisse im KUBIS wird vor allem dargestellt, ob bzw. welche Härten aufgrund der neuen Vergabekriterien aufgetreten sind.
2. Die Verwaltung prüft (wohlwollend!) die Möglichkeit, für Eltern, die in kleinen Elterninitiativen mitarbeiten, die ehrenamtlich dort geleisteten Stunden ergänzend zur den Zeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Berufstätigkeit durch die Vergabe von zusätzlichen Punkten anzurechnen und damit die Kriterien aus Vorlage 110 zu ergänzen.

Begründung:
zu 1. Der Zusammenhang zwischen den neuen Vergabekriterien und der geplanten Anpassung der Öffnungszeiten wird sehr unterschiedlich beurteilt. Vom GEB Kitas und aus vielen individuellen Meinungsäußerungen von Eltern, u.a. zuletzt auf der Podiumsdiskussion am 3.2., werden Befürchtungen laut, das neue System der Punktevergabe könne im kommenden Kindergartenjahr zu unverhältnismäßigen Härten führen. Deswegen ist eine zeitnahe Evaluation mit anschließender öffentlicher Diskussion im KUBIS ein geeignetes Mittel, um hier mehr Klarheit zu bekommen und, falls notwendig, die Vergabekriterien nochmals zu verändern.
zu 2. Aus etlichen kleinen Initiativen, u.a. auch Waldkindergärten, die auf die intensive Mitarbeit „ihrer“ Eltern angewiesen sind, haben die Fraktionen Hilferufe erreicht, so auch auf der Podiumsdiskussion am 3.2. Befürchtet wird, dass Eltern aufgrund der neuen Vergabekriterien, bei denen u.a. Geschwisterkinder kaum noch eine Rolle spielen, ihre Mitarbeit einstellen. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt Veränderungen dahingehend, dass Eltern ihre Kinder nur wegen der Nähe ihrer Wohnung in solchen Einrichtungen anmelden, obwohl es gerade in diesen Fällen vor allem auf die Übereinstimmung mit dem pädagogischen Konzept – und der Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit, z.B. im Vorstand – ankommt. – Eine dafür vergebene höhere Punktzahl könnte hier Abhilfe schaffen.

Für die Fraktion AL/Grüne: Rainer Drake
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Tübinger Liste: Christian Wittlinger
Für die CDU-Fraktion: Rudi Hurlebaus
Für die Linke-Fraktion: Gerlinde Strasdeit
Für die FRAKTION: David Hildner
Für die FDP-Fraktion: Dietmar Schöning

Antrag zu Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse

KuBiS (Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales) am 01.12.2022
Beschlussvorlage 312/2022

Antrag zur Vorlage 312, Anlage 1 Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine, Projekte und freie Träger

Gerlinde Strasdeit
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat

Seite 3 Einsatz von Eigenmitteln Mindestanteil von 10% und Erschließung von Drittmitteln: 

Wir beantragen: den Satz „In der Regel gilt bei der städtischen Förderung ein Mindestanteil in Höhe von 10% an Eigenmitteln bei der Gesamtfinanzierung“
ersetzen durch: „Eigenmittel und Drittmittel sollten in einem der Organisation möglichen Rahmen eingeworben werden“.

Seite 3 Abschnitt 4. Förderungsformen: Regelförderung: In dem Abschnitt Regelförderung der derzeit noch bestehenden Förderrichtlinien heißt es: „Verlässlichkeit heißt, dass im Folgejahr i.d.R. 100 Prozent des im laufenden Haushaltsjahr bewilligten Zuschusses gesichert werden, sofern sich die Voraussetzungen der Förderung nicht geändert haben oder im Einzelfall eine Veränderung der Förderpraxis angezeigt ist.“
Diese Formulierung beantragen wir in die Richtlinien weiterhin so aufzunehmen.

Seite 3 : tarifliche oder tarifnahe Vergütung der Beschäftigten:

Bisher werden die Personalkostenzuschüsse – jährlich um 2,5% angepasst. Diese Erhöhung deckt normalerweise nicht die reale tarifliche Erhöhung ab, d.h. die Träger müssen sehen wie sie die erhöhten Personalkosten finanzieren. Gerade in Zeiten der Inflation ist dies nicht mehr realistisch und geht zu Lasten der sozialen Träger, die wichtige Hilfen und Angebote für die Tübinger Bürger:innen vorhalten.
Wir beantragen die angemessene Formulierung: Eine jährliche Dynamisierung der Zuschüsse, die sich an den tatsächlichen Tariferhöhungen orientiert.

Für die Linke Fraktion
Gerlinde Strasdeit