Klimaschutzoffensive: Verpflichtung zum Energieeffizienzhaus KfW40

Evelyn Ellwart, Linke-Stadträtin

Auch wir wollen den Klimaschutz voranbringen. Er muss aber ein sozial gerechter sein, er muss umsetzbar sein und muss alle mitnehmen. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind untrennbar miteinander verbunden. Wir möchten an diesem Punkt das Augenmerk auf die soziale Komponente legen.

Herr Schott hat im Ausschuss berichtet dass im Beschlussantrag der Punkt 3 das Ergebnis eines Kompromisses sei mit der verwaltungsinternen „Gegenseite“, wie z.B. der GWG, die für die Beibehaltung der Verpflichtung auf KfW 55 spricht.

Wir möchten hier die Position dieser Gegenseite einnehmen.

Vorab zusammengefasst: Diese Maßnahme ist eine sinnvolle Vorgabe für Einfamilienhäuser aber nicht für Mietshäuser.

In Gesprächen mit Fachleuten von Nestbau und der GWG ist uns klar geworden dass es in den meisten Fällen für die Erreichung des KfW-EH40-Standards den Einbau einer Lüftungsanlage braucht, die für die Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung der gut gedämmten Räumlichkeiten sorgt. Dies ist eine wesentliche technische Aufrüstung mit Motoren, mit Pumpen, mit Filtern und erforderlicher Wartung.

Um es salopp zu formulieren: Man baut Häuser die „Maschinen“ sind.

In Ausnahmefällen – je nachdem in welcher Umgebung ein Haus steht und auf welcher Fläche kann es wie im Güterbahnhofsgelände stark reduzierte Wärmeverlustflächen haben. Außerdem spielen Heizungstechnik und Energieversorgung eine Rolle. Wenn diese gut sind, wie zB mit der fernwärme durch die Stadtwerke, kann ein Gebäude auch ohne Lüftungsanlage auf KfW40-Standard kommen. Dies ist beispielsweise beim geplanten Hechinger Eck, das heute auf der Tagesordnung steht, der Fall.

Ohne Lüftungsanlage bleibt es also meistens KfW55-Standard. Dabei wird nicht gerechnet dass es auch einen sehr guten KfW55-Standard gibt – den KfW45, welcher ohne Lüftungsanlage zu erreichen ist.

Im Dossier der enev (Institut für Energie-Effiziente Architektur) vom 27.2.2020 „Lüftungsanlagen: Fluch oder Segen?“ legen mehrere Experten dar: Lüftungsanlagen sind für Mietshäuser problematisch. Sie sind störanfällig. Sie müssen laufend gewartet werden. Sie machen Geräusche. Sie gehen kaputt. Dies führt erfahrungsgemäß dazu dass sie sogar einfach abgeschaltet werden. Dann hat ja auch niemand etwas davon!

Die Zuschüsse, die ebök von städtischer Seite für den Einbau von Lüftungsanlagen vorschlägt nützen nur kurzfristig etwas, aber nichts bei den langfristigen Wartungskosten. Diese Kosten werden dann auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Hiermit können wir nicht einverstanden sein. Daher plädieren wir für die Beibehaltung des KfW55 Standard-Verpflichtung. Mit dem Bestreben die größtmögliche Energieeffizienz herauszuholen.

Lieber ein guter KfW55 als ein KfW40, der nur für Einfamilienhäuser funktioniert und Mieterinnen benachteiligt.

Daher beantragen wir Abstimmung der Lösungsvariante 4.1: „Der Niedrigenergiebeschluss wird nicht fortgeschrieben sodass es bei Kaufverträgen bei einem Mindeststandard von KfW-EH55 bleibt.“

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