Kunstrasenplätze; finanzielle städtische Unterstützung der Sportvereine

Unser Antrag zur Beschlussvorlage 285c/2021:

Unter Berücksichtigung der Sondersituation der drei Vereine (SSC, Unterjesingen, Derendingen) ist die Sanierung dieser Vereinsplätze auch ohne Eigenbeteiligung zu ermöglichen.
Bei Erhöhung der Kinder -und Jugendförderung gem. Sportförderrichtlinie Punkt 4.1 und kein Entgelt für Pflege und Unterhalt der vereinseigenen Sportfreianlagen.

Begründung: Auf jeden Fall muss es in dieser Situation eine möglichst gleiche Behandlung und keine Spaltung der Vereine geben. Wo bleibt die Verlässlichkeit der Stadt gegenüber den Sportvereinen? Warum wurde ein Workshop 2016 anberaumt, wenn danach das Gegenteil von der Stadt gemacht wird? Die zahlreichen Stunden, die die Verantwortlichen in den Vereinen in dieses Thema schon gesteckt haben ist unbezahlbar. Zumal die Situation schon mehrmals als geklärt galt. Die Gutachten liegen schon einige Jahre vor, die die Kunstrasenplätze als dringend sanierungsbedürftig eingestuft haben. Bis 2024 sollen jetzt die Plätze gerichtet sein. Die Kinder- und Jugendarbeit bei den Sportvereinen ist so dermaßen wichtig, dass es sich Tübingen nicht leisten kann, dass ein Sportverein insolvent wird. Da hilft auch nicht das Angebot einer 80% Ausfallbürgschaft bei den Investitionen des Vereins von 75 000€. Wer will schon, dass sein Verein insolvent geht?

Für die Fraktion Gerlinde Strasdeit

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