Geflüchtete

Bezahlkarte ist Rechtspopulismus

Andreas Linder, Kreisrat
Andreas Linder, Kreisrat

Die „Bezahlkarte“ ist das lokalpolitische Sinnbild einer Flüchtlingspolitik, die in die völlig falsche Richtung läuft. Statt eine Politik zu betreiben, die die Ursachen von Flucht (Kriege, Ausbeutung, Umweltzerstörung…) und damit auch die Zahl der Flüchtlinge tatsächlich reduzieren kann, überbietet sich die Politik in Anti-Flüchtlings-Rhetorik, Grenzabschottung, verschärften Asylgesetzen und „Abschieben im großen Stil“. Was früher mal Rechtspopulismus war, ist jetzt Mainstream. Je mehr den Schwächsten dieser Welt die Solidarität entzogen wird und je mehr die eigene Verantwortung weggeschoben wird, desto mehr klatscht das eigene Wahlvolk. Soll das eine „Brandmauer“ sein?

Jetzt soll vor Ort die „Bezahlkarte“ eingeführt werden. Diese braucht es angeblich zur „Bekämpfung der illegalen Migration“ und des „Schlepperwesens“. Die Betroffenen sollen gegängelt werden, damit andere von der Flucht abgeschreckt werden. Wer glaubt das wirklich? Sicher ist aber, dass die Menschen aus der Verwaltung und der Flüchtlingshilfe, die mit den Geflüchteten im Alltag zu tun haben, einen umfangreichen, lästigen und komplett unnötigen Aufwand haben werden.

Wird die Umsetzung halbwegs vernünftig und „diskriminierungsarm“ erfolgen? Wird der Kreistag etwas zu entscheiden haben? Wenn es nach der Landesregierung geht, soll das nicht passieren. Aus der Antwort (17/7132) auf eine Anfrage von Dorothea Kliche-Behnke (MdL, SPD) geht hervor, dass die Landesregierung beabsichtigt, die „Bezahlkarte“ „flächendeckend“ und „für alle“ einzuführen. Es soll ein monatlicher Barbetrag von 50 Euro gewährt werden. Die Einführung soll durch die unteren Verwaltungsbehörden erfolgen. Schon beim Antrag von CDU und FWV (die Bezahlkarte soll möglichst schnell eingeführt werden) und zuletzt bei der ersten Sitzung des neuen Kreistags Ende Juli vertrat auch Landrat Walter die Position, dass der Kreistag nichts zu entscheiden habe. Dies gefällt uns als Kreistagsfraktion nicht. Wenn „von oben“ etwas kommt, was der Verwaltung nicht gefällt, gibt es auch Spielräume. Beispiel: Bundesteilhabegesetz. Das BuGrenzabschottungndesgesetz zwingt nicht zur Einführung der „Bezahlkarte“ und lässt zu, dass die Kommunen entscheiden. Das zivilgesellschaftliche Bündnis aus 25 Organisationen hat detaillierte Vorschläge für eine möglichst diskriminierungsarme Umsetzung der „Bezahlkarte“ eingereicht. Sollen diese nicht mal ignoriert werden?

Andreas Linder, Kreisrat

Antrag: Leistungen weiterhin aufs Konto

Tübingen, 23.04.2024

An den Kreistag des Landkreises Tübingen

Antrag der Fraktion Die Linke:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Grundleistungen an Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz auch nach der Einführung der Möglichkeit einer „Bezahlkarte“ weiterhin als Geldleistungen ausgezahlt werden.

Begründung:
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Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge

Wir dokumentieren den Redebeitrag unseres Kreisrats Andreas Linder für move on / PlanB bei der STOP GEAS Demonstration in Tübingen am 03.02.2024.

Andreas-Linder
Andreas Linder, Linke-Kreisrat

Zunächst mal großen Respekt und vielen Dank an alle, die diese Veranstaltung heute organisiert haben und an alle, die gekommen sind. Nur mit Bewegung und Druck von unten werden wir Veränderungen erreichen, die wir wollen!

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
So steht es im Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO. Dieser Satz gilt seit 75 Jahren und er gilt für alle Staaten, die sich an das internationale Rechtssystem halten. Und so ähnlich steht das Menschenrecht auf Asyl in der Genfer Flüchtlingskonvention und in unserem deutschen Grundgesetz. Aber vielleicht nicht mehr lange. Denn die Europäische Union und mit ihr die herrschenden politischen Parteien in diesem Land wollen dieses Menschenrecht über Bord werfen. Und deswegen haben auch wir uns heute versammelt, um gegen diese Entwicklung zu demonstrieren.

Wenn die aktuelle Reform des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in die Praxis umgesetzt wird, wird all das legalisiert sein, was an Hässlichkeiten und Menschenrechtsverletzungen schon seit Jahren an der EU-Grenze geschieht. Und nicht nur das. Mit den dann legalisierten Pushbacks an der Außengrenze, mit den standardmäßigen Haftlagern für diejenigen, die doch ankommen und mit der Rückschiebung in sogenannte sichere Drittstaaten wie die Türkei oder Ägypten oder Tunesien wird das Menschenrecht auf Asyl faktisch in die Tonne getreten werden. Mehr erfahren