Amazon: namentliche Abstimmung

Vorlage 329b/2019

Gemeinderat 14.11.2019

Zur Vorlage 329/2019 Wissenschafts- und Technologiepark „Obere Viehweide“ in Tübingen; Verkauf einer Teilfläche des Flst. Nr. 6923/20 (Baufeld 13) an die Projektgesellschaft LP 31 GmbH & Co.KG

beantragen wir eine namentliche Abstimmung entsprechend Paragraph 20 (2), gemäß der Geschäftsordnung vom 3. Dezember 2007 in der Fassung vom 24.10.2016 

Begründung:

Im §20 Abstimmung (2) unserer Geschäftsordnung steht: „Die formelle Abstimmung geschieht in der Regel durch Handaufheben. Der Gemeinderat kann namentliche oder geheime Abstimmung beschließen“.
Wir sind für kontroverse Diskussionen.
Für die Stadt Tübingen hat die heutige Entscheidung, so unsere Überzeugung, weitreichende Folgen was bezahlbare Wohnungen, den Kitabereich, Schulen, Klimaschutz-Nachhaltigkeit, Verkehre und die Verquickung mit militärischer Forschung anbelangt. Ebenso haben wir Sorge, dass die Ansiedlung von Amazon sowie der weitere Verkauf einer Baufläche an die Projektgesellschaft LP 31 GmbH & Co.KG auch stadtsoziologische Folgen haben kann. Was kommt nach den 10 Jahren Anmietung von Amazon? Reicht der Einfluss eines Benennungsrechts, wie in der Vorlage ausgeführt, aus um Einfluss zu nehmen bei einem verkauften Grundstück? Auch durch die zu erwartenden Einkommensunterschiede sind weitere Verwerfungen in der Stadtgesellschaft zu erwarten. Keine Auflagen durch Tarifverträge – wer reinigt das Gebäude? Läuft das dann unter Mindestlohn?
Auch die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der Altstadt sehen ihre Existenz bedroht.
Alle Gemeinderätinnen und alle Gemeinderäte haben einen Eid abgelegt zum Wohle der Stadt zu handeln.

Für die Fraktion
Gerlinde Strasdeit

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