Vorlage 329b/2019
Gemeinderat 14.11.2019
Zur Vorlage 329/2019 Wissenschafts- und Technologiepark „Obere Viehweide“ in Tübingen; Verkauf einer Teilfläche des Flst. Nr. 6923/20 (Baufeld 13) an die Projektgesellschaft LP 31 GmbH & Co.KG
beantragen wir eine namentliche Abstimmung entsprechend Paragraph 20 (2), gemäß der Geschäftsordnung vom 3. Dezember 2007 in der Fassung vom 24.10.2016
Begründung:
Im §20
Abstimmung (2) unserer Geschäftsordnung steht: „Die formelle Abstimmung
geschieht in der Regel durch Handaufheben. Der Gemeinderat kann namentliche
oder geheime Abstimmung beschließen“.
Wir sind für kontroverse Diskussionen.
Für die Stadt Tübingen hat die heutige Entscheidung, so unsere Überzeugung, weitreichende
Folgen was bezahlbare Wohnungen, den Kitabereich, Schulen, Klimaschutz-Nachhaltigkeit,
Verkehre und die Verquickung mit militärischer Forschung anbelangt. Ebenso
haben wir Sorge, dass die Ansiedlung von Amazon sowie der weitere Verkauf einer
Baufläche an die Projektgesellschaft LP 31 GmbH & Co.KG auch
stadtsoziologische Folgen haben kann. Was kommt nach den 10 Jahren Anmietung
von Amazon? Reicht der Einfluss eines Benennungsrechts, wie in der Vorlage
ausgeführt, aus um Einfluss zu nehmen bei einem verkauften Grundstück? Auch
durch die zu erwartenden Einkommensunterschiede sind weitere Verwerfungen in
der Stadtgesellschaft zu erwarten. Keine Auflagen durch Tarifverträge – wer
reinigt das Gebäude? Läuft das dann unter Mindestlohn?
Auch die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der Altstadt sehen ihre
Existenz bedroht.
Alle Gemeinderätinnen und alle Gemeinderäte haben einen Eid abgelegt zum Wohle
der Stadt zu handeln.
Für die Fraktion
Gerlinde Strasdeit