Polizeieinsatz in den Räumlichkeiten der städtischen Ausländerbehörde

Ein Polizeieinsatz in den Räumlichkeiten der städtischen Ausländerbehörde im Bürgeramt, wie am 4.2.2020 geschehen, darf sich nicht wiederholen. Die Ausreisepflicht darf nicht in einer städtischen Behörde mit Polizeieinsatz durchgesetzt werden. Dieser Vorgang soll baldmöglichst im Gemeinderat besprochen werden.

Begründung: Die Beschäftigten des Bürgeramts und die Beschäftigten der städtischen Ausländerbehörde, damit meinen wir auch die Leitungsebene, dürfen nicht so etwas wie der verlängerte Arm der Polizeibehörde sein. Das Ausländeramt muss sich auf seine originären Aufgaben beschränken. Dies ist sonst eine Instrumentalisierung der städtischen Beschäftigten und führt dazu, dass eine starke Verunsicherung eintritt. Da geht jemand zur Behörde und wird dort direkt abgeführt von der Polizei und ins Gefängnis gebracht. Keine Verabschiedung, Medikamente mitnehmen, nichts ist mehr möglich. Gleichzeitig wollen wir, dass die betroffenen Menschen verlässlich zum Amt kommen.

Die städtische Leitungsebene ist keineswegs gezwungen, die Anordnung des Regierungspräsidiums durchzuführen, Sie könnte sich dem entgegenstellen.
Manchmal ist auch Zivilcourage gefordert. Es ist doch die Frage, ob ein solches Vorgehen überhaupt zumutbar ist in der städtische Ausländerbehörde im Bürgeramt, wenn die Folge ist, dass die Arbeit vor Ort nicht mehr korrekt zu machen ist, beispielsweise wenn Geflüchtete aus Angst nicht mehr kommen.

P.S. Unser Anliegen war den Vorgang vom Dienstag 4.2. auf die Tagesordnung heute am 13.2. zu setzen. Wir haben Dienstag den Antrag eingereicht. Das war nicht fristgerecht und Herr Oberbürgermeister Palmer hat keine Dringlichkeit gesehen dies auf die heutige TO am 13.2. zu setzen. Das bedauern wir.

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