Archiv für Anträge

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2022

Linke Kreistagsfraktion: Maggie Paal, Gisela Kehrer-Bleicher, Dr. Emanuel Peter, Bernhard Strasdeit, Andreas Linder

Haushaltsanträge der Linke-Fraktion zum Kreishaushalt 2022

1. Kostenloses Schulessen in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Kirnbachschule Tübingen und Lindenschule Rottenburg (jeweils ca. 80 Personen)
2. Zuschüsse für das Schulessen an der Gewerblichen Schule in Tübingen in Höhe von 1.- Euro pro Mahlzeit
3. Schülerbeförderung: Senkung der Preise für Schülertickets auf 20 Euro
4. Flüchtlingsunterkunft in Weilheim durch eine menschenwürdige Unterkunft ersetzen
5. Die Linke beantragt eine weitere Stelle für eine IT-Fachkraft an den Beruflichen Schulen im Landkreis.

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Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2021

Margrit Paal, Fraktionsvorsitzende im Kreistag

1. Kommunales Wohnraumförderprogramm des Landkreises

Zur Linderung des großen Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen wird der Landkreis Tübingen in den kommenden Jahren die Schaffung von sozialem Mietwohnraum in den Städten und Gemeinden im Landkreis finanziell unterstützen.

Zur Vorbereitung eines Programms zur kommunalen Wohnraumförderung und der Erarbeitung entsprechender Richtlinien, sowie zur Unterstützung erster Projekte werden im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mill.€ eingesetzt.

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Landkreis Tübingen ist „sicherer Hafen“

Wir dokumentieren einen Beitrag von move on – menschen.rechte tübingen e.V.

160 Städte, Gemeinden und Landkreise haben sich in Deutschland bereits zum „sicheren Hafen“ erklärt (Stand Juni 2020, siehe Seebrücke). Nach den Kreisstädten Rottenburg und Tübingen ist jetzt seit 27.Mai 2020 auch der Landkreis Tübingen ein „sicherer Hafen“. Diese Entscheidung war umstritten. Zwar verabschiedete der Kreistag nahezu einstimmig einen von den Fraktionen der Linken, SPD, Grünen und FDP eingebrachten Kompromiss-Antrag, in dem sich der Kreis zum „sicheren Hafen“ erklärt – allerdings mit der von der Verwaltung und den konservativen Parteien gewollten Einschränkung, dass der Landkreis selbst nicht zur Flüchtlingsaufnahme bereit ist, sondern dabei lediglich andere unterstützen will. Grundsätzlich befürwortet der Kreistag jedoch darüber hinaus die Aufnahme von Flüchtlingen, die sich an den EU-Außengrenzen in Not befinden wie auf dem Mittelmeer oder aktuell in Griechenland. Mit knapper Mehrheit von 29 zu 26 Stimmen entschied der Kreistag zusätzlich, dass der Landkreis dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ beitritt. Gegen diesen Zusatzantrag stimmten CDU, FWV, FDP und AfD.

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Schutzschirm – Erklärung des Kreistages Tübingen

In der Kreistagssitzung am 27. Mai wurde der Resolutionsantrag der Tübinger Linken mit der Forderung nach einem Schutzschirm für Kommunen mit großer Mehrheit angenommen (mit den Stimmen aus Grüne, FWV, CDU, SPD, Linke, Partei)

Der Kreistag Tübingen unterstützt die gemeinsame Forderung von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg, die Landesregierung möge einen Schutzschirm für Kommunen und Landkreise aufstellen. Die zugesagte Soforthilfe des Landes kann nur ein erster Schritt sein, damit die Kommunen und Landkreise ihre gesetzlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur wahrnehmen können. Da die Krise arme Bevölkerungsschichten wesentlich stärker trifft als Reiche, ist es wichtig, Kommunen und Landkreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Jugend-, Alten- und Eingliederungshilfe zu stärken und in diesen Bereichen Material und Personal aufzustocken. Beschäftigte in Risikobereichen müssen für ihre Mehrbelastung finanziell aufgewertet werden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Hartz-IV-Beziehende und Obdachlose müssen spezielle Hilfsprogramme entwickelt werden. Darüber hinaus kommt Kommunen und Landkreisen als größten öffentlichen Auftraggebern nach der Corona-Krise eine entscheidende Rolle beim Neustart von Wirtschaft und Gesellschaft mit öffentlichen Konjunkturprogrammen zu. Dabei sollen regionale Wirtschaft und Handwerk zum wichtigen Träger des Wiederaufbaus werden und so die Binnenkonjunktur stärken. Insgesamt setzt sich der Kreistag Tübingen für eine dauerhafte finanzielle und rechtliche Stärkung der Landkreise und Kommunen ein. Sie sind das Fundament für unsere Demokratie.

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Beitritt zum Bündnis „Sichere Häfen“

In der Sitzung am 27. Mai stimmte der Kreistag mehrheitlich (mit den Stimmen von Grüne, SPD, Linke und Partei) einem interfraktionellen Antrag zum Beitritt des Landkreises zum Bündnis Sichere Häfen zu.

Überarbeiteter, interfraktioneller Antrag zur Kreistagsdrucksache 014_20 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, Tübinger Linke und FDP

Dieser Antrag ersetzt den Antrag der Fraktion Tübinger Linke vom 9.11.2019 (KTDS_014_20) und den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 11.3.2020 eingebrachten Erweiterungsantrag.

1. Erklärung zum „Sicheren Hafen“

Der Landkreis Tübingen erklärt sich mit seinen Städten und Gemeinden solidarisch, die dem Bündnis „Sicherer Hafen“ beigetreten sind1 oder in anderer Weise die Aufnahme von geflüchteten Personen unterstützen, die von privaten Organisationen aus Seenot gerettet worden sind. Für die Aufnahme dieser Personen bedarf es dringend einer europäischen Lösung, an der sich die Bundesrepublik großzügig beteiligen sollte. Eine eigenständige Aufnahme von Geflüchteten durch den Landkreis ist auf diese Weise nicht zu realisieren, aber die Unterstützung der Kreisgemeinden ist von ihm zu gewährleisten. Der Landkreis stellt daher ihm zu Verfügung stehende Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung von über das Bündnis Sichere Häfen aufgenommenen Flüchtlingen insbesondere im medizinischen Bereich sowie bezüglich Bildung und Arbeit bereit.

Auf Antrag von Tübinger Linken, Bündnis 90/Die Grünen und SPD soll dieser Satz ergänzt werden: Unter diesen Rahmenbedingungen tritt der Landkreis dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“2 bei.

2. Aufnahme von geflüchteten Menschen in Not

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Sichere Häfen

Sichere Häfen

Die Fraktion Die Linke im Kreistag beantragt:

Der Landkreis Tübingen erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, z.B. von zivilen Seenotrettungsbooten, direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Baden-Württemberg hergestellt. Der Landkreis stellt hierfür geeignete Aufnahmeplätze bereit.

Der Landkreis Tübingen tritt dem Bündnis „Sichere Häfen“ bei und unterstützt weitere von der Organisation Seebrücke1 vorgeschlagene Maßnahmen.2

Der Landkreis Tübingen setzt sich darüber hinaus gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein.

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Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2020

1. Schaffung einer 1,0 VZÄ (Vollzeitäquivalente) für Planung und Aufbau neuer

Projekte für pflegebedürftige Menschen

Begründung:

Die Zahl der Pflegebedürftigen im Landkreis hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt und wird wegen zunehmend höheren Alters und den geburtenstarken Jahrgängen, die nun ins Rentenalter kommen, weiter deutlich zunehmen. Mit der Entwicklung niederschwelliger Angebote kann auf den wachsenden Bedarf frühzeitig reagiert und die passende Unterstützung eingeleitet werden. In folgenden Bereichen u.a. können Modellprojekte geplant werden:

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Haushaltsanträge 2019

Anträge der Tübinger Linken zum Haushaltsplan 2019

Antrag 1: Erhöhung des Zuschusses für ein Jobticket für Beschäftigte des Landkreises

Wir beantragen die Erhöhung des Zuschusses um 5 Euro für ein Job-Ticket für alle Beschäftigten des Landratsamts ab 1.1.2019 entsprechend den Konditionen des Job-Tickets für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.

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Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit – Resolution der Linken im Kreistag Tübingen

Dr. Emanuel Peter, Kreisrat der Linken, Rottenburg

Der Kreistag Tübingen unterstützt die Forderung von über 80 Unternehmern aus Baden-Württemberg an Landesinnenminister Thomas Strobl, allen Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit – unabhängig von ihren jeweiligen Herkunftsländern – ein Bleiberecht zu erteilen und damit die andauernde Rechtsunsicherheit sowohl der Geflüchteten wie auch der Unternehmen zu beenden. Dazu gehört, dass die Drei-plus-Zwei-Regel auf die einjährigen Ausbildungsgänge ausgedehnt wird. Ein sicherer Ausbildungsstatus für die Flüchtlinge kann nicht solange warten, bis der jahrelange Streit um ein Einwanderungsgesetz geklärt ist.

In seiner Rede begründete Dr. Emanuel Peter den Resolutionsvorschlag der Linken:

Herr Landrat, werte Kolleginnen und Kollegen!

Bereits vor einem Jahr haben 60 Betriebe aus allen Branchen în Baden-Württemberg von Innenminister Strobl ein Bleiberecht für die bei ihnen beschäftigten Flüchtlinge gefordert. Jetzt haben erneut über 80 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 45 Milliarden Euro und rund 2.000 Flüchtlingen in fester Anstellung oder Ausbildung eine Initiative gebildet. Darunter Schraubenkönig Würth, Vaude-Geschäftsführerin Antje von Drewitz und Trigema-Chef Wolfgang Grupp. Für ihren Geschäftsbereich spricht die IHK Reutlingen von 66 Flüchtlingen in einem Praktikum und 14 in einer Berufsausbildung als Koch, Verkäufer, Maschinen- und Anlagenbauer, oft in Berufen, in denen händeringend Nachwuchs gesucht wird. Sie stammen aus Ländern wie Afghanistan, Eritrea, Somalia, Gambia, Syrien, Iran und Irak. Betriebe und IHKs fordern von Innenminister Thomas Strobl ein Bleiberecht für ihre gut integrierten Flüchtlinge, die sie nach dem Appell der Bundeskanzlerin 2015 in ihren Betrieben aufgenommen haben und die mittlerweile unbefristete Verträge haben, Sozialabgaben und Rentenbeiträge zahlen, jetzt jedoch abgeschoben werden sollen.
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Anträge zum Kreishaushalt 2018

Antrag 1 – Tageselternverein – Kinderbetreuung
Wir unterstützen den Antrag des Tageselternvereins und beantragen

  • eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen um 0.50€ je Kind und Betreuungsstunde
  • eine zusätzliche Erhöhung für ungewöhnliche Betreuungszeiten um 2,00€ je Kind und Betreuungsstunde
  • und eine zusätzliche Erhöhung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Anforderungen z.B. Kinder mit Behinderungen um 2.00€ pro Kind und Betreuungsstunde

Antrag 2 – Schülerbeförderung – Senkung der Fahrpreise Weiterlesen

Haushaltsanträge 2018

Anträge der Tübinger Linken zum Haushaltsplan 2018                  

Antrag 1 – Tageselternverein – Kinderbetreuung

Wir unterstützen den Antrag des Tageselternvereins und beantragen

–  eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen um 0.50€ je Kind und Betreuungsstunde

– eine zusätzliche Erhöhung für ungewöhnliche Betreuungszeiten um 2,00€ je Kind und   Betreuungsstunde

– und eine zusätzliche Erhöhung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Anforderungen z.B. Kinder mit Behinderungen um 2.00€ pro Kind und Betreuungsstunde

Antrag 2 – Schülerbeförderung – Senkung der Fahrpreise

Für Schülerinnen und Schüler im Landkreis, die keinen Anspruch auf BuT-Leistungen und die Fünf- Euro-Regelung haben, werden die Eigenanteile bei den Fahrpreisen an das Naldo-Semesterticket für Studierende angeglichen.  Ein entsprechender  Betrag wird in den Haushalt eingestellt.  Wir erneuern unsere Forderung, weil die hohen Schülerfahrpreise unsozial sind und die NALDO-Preisstruktur familienfeindlich ist.

Antrag 3 – Einstieg in ein Kreissozial-/Mobilitätsticket – Aufstockung der Kreisbonuscard

Für Anspruchsberechtigte nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz wird ein Mobilitätsticket eingeführt. Der Eigenanteil soll auf 50% der für Mobilität vorgesehenen Pauschale aus dem jeweiligen Regelsatzbedarf gesetzt werden. Die nicht abgedeckten Kosten sollen vom Landkreis finanziert und in den Haushalt eingestellt werden.

Begründung: Andere Städte und Landkreise bieten Sozialtickets bereits an, um Teilhabe und Mobilität auch für Menschen zu ermöglichen, die von Armut bedroht sind.

Antrag 4 – Freiwilligkeitsleistungen – Dynamisierungspauschale auf 8%

Wir beantragen die Erhöhung der Dynamisierungspauschale auf 8%  zum Ausgleich der in den Folgejahren zu erwartenden Tarif-und Preissteigerungen.

Der zusätzliche Gesamtbetrag beträgt laut Auskunft Verwaltung ca. 100.000,– €

Antrag 5 – Freiwilligkeitsleistungen – Einzelanträge   

Dissensliste: Wir unterstützen die vorliegenden Einzelanträge zu: Lfd-Nr. 05 VHS;  Lfd-Nr. 11 Theater Hammerschmiede; Lfd-Nr. 12 Lindenhof Melchingen;  Lfd-Nr. 13 Zimmertheater;     Lfd-Nr. 54 Wegfall Jagdsteuer.

Zu Lfd-Nr. 34  – Vernetzung Flüchtlingshilfen zu vorberuflichen Kompetenzerfassung bei Arbeitsintegration  stellen wir keinen Antrag – sehen aber noch Beratungsbedarf im SKA.  

Lebenshilfe

Lfd Nr. 63:  Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Erwachsene

Wir unterstützen den beantragten Zuschuss in Höhe von                                        86 500,00€

mit einem Sperrvermerk bis zur Klärung der offenen Fragen

Lfd Nr. 64 Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche

Wir unterstützen den beantragten Zuschuss in Höhe von                                       100 850,00€

mit einem Sperrvermerk bis zur Klärung der offenen Fragen.

Beratungsbedarf im SKA zu offenen Fragen (siehe Stellungnahme von Herr Schöning.  

Wohnungslosenhilfe und Familienunterstützende Dienste

Bei Lfd. 66 (Wohnungslosenhilfe) und Lfd-69 (Familienunterstützende Dienste) folgen wir der der Empfehlung bzw. der aktualisierten Stellungnahme der Verwaltung.

Antrag 6 – Personalentwicklung und Weiterqualifizierungsangebote

Die Tübinger Linke beantragt die gesonderte Ausweisung von Haushaltsmitteln, um Beschäftigten mit einer dualen Ausbildung geeignete Weiterqualifizierungsangebote zum Errei-chen der tariflichen Voraussetzungen der Erfordernis in der Person und um den Aufstieg inner-halb der Verwaltung des Landratsamtes zu ermöglichen. Dieses beinhaltet die Freistellung von der Arbeit und die Übernahme der Qualifizierungskosten für die Verwaltungsprüfungen 1 und 2.

Begründung: Die Besetzung von Stellen, besonders für den gehobenen Verwaltungsdienst, erweist sich erfahrungsgemäß als schwierig, da die Anzahl der AbsolventInnen an den Verwaltungshochschulen nicht ausreicht um den gestiegenen Bedarf in den öffentlichen Diensten zu decken, der z. B. auf Grund des demographischen Wandels besteht. Interne Potenziale können durch den Einsatz von Personalentwicklungsmaßnahmen den zukünftigen Bedarf abdecken.

Antrag 7 – Übertarifliche Arbeitsmarktzulage „für alle“

Die übertarifliche Arbeitsmarktzulage von 20 % zur Personalbindung soll an alle Beschäftigten des Landratsamtes gezahlt werden. Zumindest wollen wir, dass auch für die unteren Entgeltgruppen etwas getan wird.