Anträge

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2026

1. Kooperationsvereinbarung mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen

Wir beantragen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Landkreises Tübingen mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen für Leistungsbeziehende des Jobcenters und des Kreissozialamtes. Inhalt dieser Vereinbarung soll die Übernahme der Kosten einer Mitgliedschaft beim Mieterbund für Leistungsbeziehende mit Mietrechtsproblemen sein. Daraus entsteht zusätzlicher, auch fachlicher Beratungsbedarf. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft können sie dann die vollen Beratungsleistungen des Mieterbundes in Anspruch nehmen.

Begründung:
Leistungsbezieher geraten durch Mietrechtsprobleme wie Mieterhöhungen und Kündigungen oft in zusätzliche Schwierigkeiten und sind dann auf eine rechtliche Beratung und eventuell auch Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen angewiesen.
Ohne die Unterstützung im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Mieterbund drohen ihnen oft höhere, eventuell vermeidbare Mietzahlungen und auch Verlust der Wohnung bis hin zur Obdachlosigkeit.

2. „Fachtag Bezahlbarer Wohnraum“

Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Fachtag für bezahlbaren Wohnraum“ zu planen und durchzuführen. Dort sollen Vertreter der Kommunen, der kommunalen sowie genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, erfolgreicher Wohnungsinitiativen im Landkreis, des Mieterbundes, des Kreistags und des Landkreises in einen Dialog gehen über wirksame Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu aktivieren. In der Folge können dann konkrete Vorschläge erarbeitet werden, mit welchen Handlungsoptionen Kommunen und Landkreis bezahlbaren Wohnraum schaffen oder zu seiner Entstehung beitragen können.
Für den Fachtag sollen 5000.- im Haushalt bereitgestellt werden.

Begründung:
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist längst nicht mehr nur ein Thema, welches in Großstädten und Ballungszentren Bedeutung hat.Hohe Mieten führen auch zu einer Erhöhung der Sozialkosten im Landkreis und in den Kommunen.
Der Landkreis ist als Sozialleistungsträger nach SGB ll, SGB Xll und dem Wohngeldgesetz unmittelbar betroffen. Einen erheblichen Teil des kommunal finanzierten Sozialbudgets binden Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege.
Kreisweit betroffen sind alle Haushalte, die Transferleistungen beziehen. Nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben Schwierigkeiten, sich angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Langfristig sorgt ein verstärktes Engagement im Bereich bezahlbarer Wohnraum für eine Entlastung des Haushalts des Landkreises.

3. Kreisweites Sozialticket

Für Berechtigte der Kreisbonuscard wird das Deutschlandticket ab Januar 2026 als Kreissozialticket zum Preis von 30 Euro und als Kreissozialticket Jugend für 19 Euro angeboten.

Begründung:
Mit diesen Sätzen folgt der Kreis der in der Stadt Tübingen beabsichtigten Regelung. Ein kreisweites Sozialticket ist ein Angebot, das auch Menschen in den Kreisgemeinden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in die Politik der Verkehrswende einbezieht und ihre Teilhabe sichert – sozial und ökologisch. Das Ziel einer sozial gerechten Mobilitätspolitik darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht aufgegeben werden. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende.

Menschen mit geringem Einkommen sollten die Möglichkeit erhalten, das Deutschlandticket in Form eines Sozialtickets preisgünstig zu erwerben. Die Mobilitätskosten, konkret die Kosten des Deutschlandtickets von derzeit 58 Euro und 63 Euro ab Januar 2026, sind durch die Regelbedarfe nicht abgedeckt. Deshalb gibt es bereits seit Jahren in vielen Städten und Landkreisen ein vergünstigtes Sozialticket im ÖPNV, so etwa in Tübingen und Rottenburg. In der Stadt Tübingen wird ein Sozialticket auf Grundlage der Kreisbonuscard aktuell für 29 Euro für Erwachsene und für 15 Euro als D-Ticket Jugend BW angeboten. Ab Januar 2026 sollen die Sätze auf 30 Euro beziehungsweise 19 Euro steigen.

Die Berechtigten in Stadt und Landkreis sollten auch finanziell gleichgestellt und deren Ausgaben für Mobilität deshalb angeglichen werden.

4. Eigenanteil Schülertickets

Der Eigenanteil für die NALDO-Schülertickets in den Städten und Gemeinden des Landkreises – sei es als Schülermonatskarte oder als D- Ticket Jugend BW – soll auf monatlich höchstens 25 Euro begrenzt werden. Das entspricht einem bereits 2019 vom Kreistag beschlossenen Ziel.

Begründung:
Der hohe Eigenanteil für Schülermonatskarten ist familien- und bildungsfeindlich. Ab Januar 2026 kostet das Deutschland-Ticket Jugend BW 540 Euro (bisher 473 Euro) pro Jahr, was monatlich 45 Euro entspricht. In Tübingen kostet es ab 2026 voraussichtlich 37 Euro pro Monat (bisher 31 Euro) und für Inhaber der Kreis-Bonus-Card 19 Euro.
Das D-Ticket Jugend BW löst das Problem der Schülerbeförderungskosten nicht oder nur teilweise. Es ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende. Viele Beschäftigte in Betrieben des Landkreises und im Landratsamt erhalten das Deutschland-Ticket stark subventioniert und für einen deutlich geringeren Eigenanteil. Dem müssen nun endlich auch die entsprechenden Schritte für die Schüler- und Ausbildungstickets folgen.
Azubis und Schüler:innen im Landkreis müssen derzeit monatlich 43 Euro für ihre Fahrten zur Schule und Ausbildung als Eigenanteil bezahlen. Gemildert wird diese Härte nur durch die Möglichkeit, bei Teilnahme am Listenverfahren diesen Betrag nur 11 mal im Jahr abgebucht zu bekommen, und durch die mögliche Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind. Die Familien- und Bildungsfeindlichkeit bei den Schülerfahrten muss beendet werden, zumindest schrittweise.
Wir Linken sehen die Schülerbeförderung im Landkreis nicht als Sozialgeschenk, sondern als wichtigen Bestandteil des Bildungsauftrages und der Lernmittelfreiheit. Die Preisstruktur und die Kalkulation des Naldo bei den Schülertickets berücksichtigt diesen Aspekt nicht. Wir Linke streben den vollständigen Verzicht auf die Eigenanteile bei Schülertickets an.
Auch wenn der Kreistag die Übernahme der Schülerbeförderungskosten seit Jahren als Aufgabe des Landes sieht, entspricht es dem schon früher formulierten politischen Wunsch der Fraktionen, zur Abfederung der hohen Belastungen für Familien einen eigenen Beitrag zu leisten und die Eigenanteile für die Schülertickets auf monatlich 25 Euro zu reduzieren.

5. Landesprogramm Sprach-Kitas

Die im Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen im Landesprogramm Sprach-Kitas (drei Stellen mit jeweils 50% VzÄ) werden bis zu einer adäquaten Neustrukturierung im Rahmen des Programms „SprachFit“, jedenfalls im Haushaltsjahr 2026, fortgeführt.

Begründung:
Die beim Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen haben die Fachkräfte vernetzt, gebildet und fortgebildet. Die Verwaltung begründet die geplante Streichung der Stellen mit dem Argument, dass das Programm Sprach-Kitas als Modellprojekt nach 9 Jahren Laufzeit abgelaufen sei, dass nur 6 Gemeinden im Landkreis am Programm beteiligt seien, und dass für die beteiligten Kommunen eine Fortführung der Maßnahmen aus eigenen Ressourcen leistbar sei. Dies vermag nicht zu überzeugen.
Eine Fortführung aus eigenen Ressourcen kann als unwahrscheinlich angesehen werden, denn eine Einrichtung von vergleichbaren Fachberatungsstellen wären bei den Trägern der Einrichtungen im Rahmen des 2026 beginnenden Programms „SprachFit“ wenn überhaupt nur in der Stadt Tübingen umsetzbar. Andernorts müssten sich jeweils mindestens 15 Träger gemeindeübergreifend zusammenschließen. Dies ist sowohl praktisch als auch haushaltstechnisch ab Januar 2026 nicht realisierbar und würde daher faktisch zum Wegfall der Stellen und der Expertise der bisherigen Stellen führen.
Kurzfristige Einsparungen dieser Art führen jedoch mittel – und langfristig zu einem deutlichen Qualitäts- und Kompetenzverlust. In diesem Bildungsbereich sollten jedoch keine strukturellen Entwicklungslücken entstehen. Es gilt als gesellschaftlicher Konsens, dass die sprachliche Entwicklung eine Schlüsselqualifikation für alle weiteren Bildungsprozesse sowie die gesellschaftliche Teilhabe ist. Wie die beteiligten Träger sehen wir die Investition in sprachliche Bildung dieser Art nicht als „Freiwilligkeitsleistung“, sondern als unabdingbare zukunftsweisende Notwendigkeit.

6. Übernahme der Krankenversicherungskosten

Der Landkreis übernimmt die Kosten für die sog. Obligatorische Anschlussversicherung bei Geflüchteten, solange es keine sozialverträgliche Lösung durch Land oder Bund gibt. Es werden auch rückwirkend die Kosten von 2025 übernommen. Kosten ca. 100.000 Euro.

Begründung:
Zielgerichtete und nachhaltige Integration in Bildung, Arbeitsleben und Gesellschaft sollten beim Umgang mit neuzugewanderten Geflüchteten im Vordergrund stehen. Viele Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung bemühen sich mit Hilfe von Beratungsstellen und Integrationsmanagern frühzeitig um die Integration ins Arbeitsleben, verlieren jedoch häufig ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job aus verschiedenen Gründen. Zum Teil erfolgt dieser sinnvolle Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zunächst über befristete Arbeitsverträge bei Zeitarbeitsfirmen, die dann nicht verlängert werden Zum großen Teil müssen die Jobs aufgegeben werden, weil die Betroffenen nach langer Wartezeit endlich mit einem Integrationskurses beginnen können und diese Chance nicht liegengelassen werden darf. Wer sich durch erste Jobs oder Teilnahme am Integrationskurs um seine eigene Integration kümmert, ist dann wieder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen und wird seit Anfang 2025 in die Verschuldung gedrängt.‘
Warum? Gemäß § 188 Abs. 4 SGB V tritt bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses und Eintritt in die Arbeitslosigkeit die obligatorische Anschlussversicherung ein. Dies gilt auch für Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich Personen, die eine Beschäftigung verlieren oder beenden müssen, bei der GKV „obligatorisch“ freiwillig weiterversichern müssen und dabei Kosten von monatlich ca. 250 € entstehen. Da kein Einkommen mehr vorhanden ist, können diese Kosten allein aus den regulären Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (aktuell z.B. 441 €/Monat für eine alleinstehende Person) unmöglich von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Seit Januar 2025 übernimmt der Landkreis diese im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung anfallenden Kosten in Folge eines „Hinweisschreibens zur Obligatorischen Anschlussversicherung“ des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 26.8.24 (vgl. https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/erlasse-und- anwendungshinweise) im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr. Begründung: Kostensparen im angeblich öffentlichen Interesse.
Dieses Vorgehen hat in der Praxis dazu geführt, dass zahlreiche Betroffene bereits jetzt mit Beträgen von 1.000 bis 2.000 Euro, in Einzelfällen bis 5.000 Euro bei der Krankenversicherung verschuldet sind und dieser Schuldenberg mit jedem Monat größer zu werden droht. Die Betroffenen waren gezwungen, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide des Landratsamts einzulegen und danach am Sozialgericht zu klagen, bisher ohne Ergebnis. Abgesehen davon, dass dies alles zu unnötiger Verschuldung von mittellosen Personen führt und die soziale Integration massiv behindert, beschäftigt diese Praxis in unnötiger Weise das Personal der Verwaltung, von Beratungsstellen und Gerichten. Die dabei anfallenden Belastungen und Kosten dürften nicht im öffentlichen Interesse liegen und sollten auch beachtet und vermieden werden.
Dass der betroffene Personenkreis ein Recht auf Übernahme der Kosten für die obligatorische Anschlussversicherung hat und die seitherige Weigerung der Leistungsbehörden, diese Kosten zu übernehmen, grundsätzlich rechtswidrig ist, wurde inzwischen in einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen eindeutig festgestellt, so zuletzt sogar vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.08.2025, L 7 AY 1344/25 ER-B), siehe hier: https://anwaltskanzlei-adam.de/obligatorische-anschlussversicherung-bei- grundleistungen-nach-den-%C2%A7%C2%A7-3-3a-asylblg/
Das vom Landkreis praktizierte Vorgehen, geltendes Recht wissentlich zu ignorieren und die Betroffenen in jedem Einzelfall zum Beschreiten des Rechtswegs zu nötigen, sollte daher umgehend beendet werden.

Für die Fraktion Tübinger Linke

Maggie Paal

Antrag: Leistungen weiterhin aufs Konto

Tübingen, 23.04.2024

An den Kreistag des Landkreises Tübingen

Antrag der Fraktion Die Linke:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Grundleistungen an Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz auch nach der Einführung der Möglichkeit einer „Bezahlkarte“ weiterhin als Geldleistungen ausgezahlt werden.

Begründung:
Mehr erfahren

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2022

Linke Kreistagsfraktion: Maggie Paal, Gisela Kehrer-Bleicher, Dr. Emanuel Peter, Bernhard Strasdeit, Andreas Linder

Haushaltsanträge der Linke-Fraktion zum Kreishaushalt 2022

1. Kostenloses Schulessen in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Kirnbachschule Tübingen und Lindenschule Rottenburg (jeweils ca. 80 Personen)
2. Zuschüsse für das Schulessen an der Gewerblichen Schule in Tübingen in Höhe von 1.- Euro pro Mahlzeit
3. Schülerbeförderung: Senkung der Preise für Schülertickets auf 20 Euro
4. Flüchtlingsunterkunft in Weilheim durch eine menschenwürdige Unterkunft ersetzen
5. Die Linke beantragt eine weitere Stelle für eine IT-Fachkraft an den Beruflichen Schulen im Landkreis.

Mehr erfahren

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2021

Margrit Paal, Fraktionsvorsitzende im Kreistag

1. Kommunales Wohnraumförderprogramm des Landkreises

Zur Linderung des großen Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen wird der Landkreis Tübingen in den kommenden Jahren die Schaffung von sozialem Mietwohnraum in den Städten und Gemeinden im Landkreis finanziell unterstützen.

Zur Vorbereitung eines Programms zur kommunalen Wohnraumförderung und der Erarbeitung entsprechender Richtlinien, sowie zur Unterstützung erster Projekte werden im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mill.€ eingesetzt.

Mehr erfahren

Landkreis Tübingen ist „sicherer Hafen“

Wir dokumentieren einen Beitrag von move on – menschen.rechte tübingen e.V.

160 Städte, Gemeinden und Landkreise haben sich in Deutschland bereits zum „sicheren Hafen“ erklärt (Stand Juni 2020, siehe Seebrücke). Nach den Kreisstädten Rottenburg und Tübingen ist jetzt seit 27.Mai 2020 auch der Landkreis Tübingen ein „sicherer Hafen“. Diese Entscheidung war umstritten. Zwar verabschiedete der Kreistag nahezu einstimmig einen von den Fraktionen der Linken, SPD, Grünen und FDP eingebrachten Kompromiss-Antrag, in dem sich der Kreis zum „sicheren Hafen“ erklärt – allerdings mit der von der Verwaltung und den konservativen Parteien gewollten Einschränkung, dass der Landkreis selbst nicht zur Flüchtlingsaufnahme bereit ist, sondern dabei lediglich andere unterstützen will. Grundsätzlich befürwortet der Kreistag jedoch darüber hinaus die Aufnahme von Flüchtlingen, die sich an den EU-Außengrenzen in Not befinden wie auf dem Mittelmeer oder aktuell in Griechenland. Mit knapper Mehrheit von 29 zu 26 Stimmen entschied der Kreistag zusätzlich, dass der Landkreis dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ beitritt. Gegen diesen Zusatzantrag stimmten CDU, FWV, FDP und AfD.

Mehr erfahren

Schutzschirm – Erklärung des Kreistages Tübingen

In der Kreistagssitzung am 27. Mai wurde der Resolutionsantrag der Tübinger Linken mit der Forderung nach einem Schutzschirm für Kommunen mit großer Mehrheit angenommen (mit den Stimmen aus Grüne, FWV, CDU, SPD, Linke, Partei)

Der Kreistag Tübingen unterstützt die gemeinsame Forderung von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg, die Landesregierung möge einen Schutzschirm für Kommunen und Landkreise aufstellen. Die zugesagte Soforthilfe des Landes kann nur ein erster Schritt sein, damit die Kommunen und Landkreise ihre gesetzlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur wahrnehmen können. Da die Krise arme Bevölkerungsschichten wesentlich stärker trifft als Reiche, ist es wichtig, Kommunen und Landkreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Jugend-, Alten- und Eingliederungshilfe zu stärken und in diesen Bereichen Material und Personal aufzustocken. Beschäftigte in Risikobereichen müssen für ihre Mehrbelastung finanziell aufgewertet werden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Hartz-IV-Beziehende und Obdachlose müssen spezielle Hilfsprogramme entwickelt werden. Darüber hinaus kommt Kommunen und Landkreisen als größten öffentlichen Auftraggebern nach der Corona-Krise eine entscheidende Rolle beim Neustart von Wirtschaft und Gesellschaft mit öffentlichen Konjunkturprogrammen zu. Dabei sollen regionale Wirtschaft und Handwerk zum wichtigen Träger des Wiederaufbaus werden und so die Binnenkonjunktur stärken. Insgesamt setzt sich der Kreistag Tübingen für eine dauerhafte finanzielle und rechtliche Stärkung der Landkreise und Kommunen ein. Sie sind das Fundament für unsere Demokratie.

Mehr erfahren

Beitritt zum Bündnis „Sichere Häfen“

In der Sitzung am 27. Mai stimmte der Kreistag mehrheitlich (mit den Stimmen von Grüne, SPD, Linke und Partei) einem interfraktionellen Antrag zum Beitritt des Landkreises zum Bündnis Sichere Häfen zu.

Überarbeiteter, interfraktioneller Antrag zur Kreistagsdrucksache 014_20 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, Tübinger Linke und FDP

Dieser Antrag ersetzt den Antrag der Fraktion Tübinger Linke vom 9.11.2019 (KTDS_014_20) und den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 11.3.2020 eingebrachten Erweiterungsantrag.

1. Erklärung zum „Sicheren Hafen“

Der Landkreis Tübingen erklärt sich mit seinen Städten und Gemeinden solidarisch, die dem Bündnis „Sicherer Hafen“ beigetreten sind1 oder in anderer Weise die Aufnahme von geflüchteten Personen unterstützen, die von privaten Organisationen aus Seenot gerettet worden sind. Für die Aufnahme dieser Personen bedarf es dringend einer europäischen Lösung, an der sich die Bundesrepublik großzügig beteiligen sollte. Eine eigenständige Aufnahme von Geflüchteten durch den Landkreis ist auf diese Weise nicht zu realisieren, aber die Unterstützung der Kreisgemeinden ist von ihm zu gewährleisten. Der Landkreis stellt daher ihm zu Verfügung stehende Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung von über das Bündnis Sichere Häfen aufgenommenen Flüchtlingen insbesondere im medizinischen Bereich sowie bezüglich Bildung und Arbeit bereit.

Auf Antrag von Tübinger Linken, Bündnis 90/Die Grünen und SPD soll dieser Satz ergänzt werden: Unter diesen Rahmenbedingungen tritt der Landkreis dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“2 bei.

2. Aufnahme von geflüchteten Menschen in Not

Mehr erfahren

Sichere Häfen

Sichere Häfen

Die Fraktion Die Linke im Kreistag beantragt:

Der Landkreis Tübingen erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, z.B. von zivilen Seenotrettungsbooten, direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Baden-Württemberg hergestellt. Der Landkreis stellt hierfür geeignete Aufnahmeplätze bereit.

Der Landkreis Tübingen tritt dem Bündnis „Sichere Häfen“ bei und unterstützt weitere von der Organisation Seebrücke1 vorgeschlagene Maßnahmen.2

Der Landkreis Tübingen setzt sich darüber hinaus gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein.

Mehr erfahren

Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2020

1. Schaffung einer 1,0 VZÄ (Vollzeitäquivalente) für Planung und Aufbau neuer

Projekte für pflegebedürftige Menschen

Begründung:

Die Zahl der Pflegebedürftigen im Landkreis hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt und wird wegen zunehmend höheren Alters und den geburtenstarken Jahrgängen, die nun ins Rentenalter kommen, weiter deutlich zunehmen. Mit der Entwicklung niederschwelliger Angebote kann auf den wachsenden Bedarf frühzeitig reagiert und die passende Unterstützung eingeleitet werden. In folgenden Bereichen u.a. können Modellprojekte geplant werden:

Mehr erfahren

Haushaltsanträge 2019

Anträge der Tübinger Linken zum Haushaltsplan 2019

Antrag 1: Erhöhung des Zuschusses für ein Jobticket für Beschäftigte des Landkreises

Wir beantragen die Erhöhung des Zuschusses um 5 Euro für ein Job-Ticket für alle Beschäftigten des Landratsamts ab 1.1.2019 entsprechend den Konditionen des Job-Tickets für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.

Mehr erfahren

Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit – Resolution der Linken im Kreistag Tübingen

Dr. Emanuel Peter, Kreisrat der Linken, Rottenburg
Der Kreistag Tübingen unterstützt die Forderung von über 80 Unternehmern aus Baden-Württemberg an Landesinnenminister Thomas Strobl, allen Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit – unabhängig von ihren jeweiligen Herkunftsländern – ein Bleiberecht zu erteilen und damit die andauernde Rechtsunsicherheit sowohl der Geflüchteten wie auch der Unternehmen zu beenden. Dazu gehört, dass die Drei-plus-Zwei-Regel auf die einjährigen Ausbildungsgänge ausgedehnt wird. Ein sicherer Ausbildungsstatus für die Flüchtlinge kann nicht solange warten, bis der jahrelange Streit um ein Einwanderungsgesetz geklärt ist.

In seiner Rede begründete Dr. Emanuel Peter den Resolutionsvorschlag der Linken:

Herr Landrat, werte Kolleginnen und Kollegen!

Bereits vor einem Jahr haben 60 Betriebe aus allen Branchen în Baden-Württemberg von Innenminister Strobl ein Bleiberecht für die bei ihnen beschäftigten Flüchtlinge gefordert. Jetzt haben erneut über 80 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 45 Milliarden Euro und rund 2.000 Flüchtlingen in fester Anstellung oder Ausbildung eine Initiative gebildet. Darunter Schraubenkönig Würth, Vaude-Geschäftsführerin Antje von Drewitz und Trigema-Chef Wolfgang Grupp. Für ihren Geschäftsbereich spricht die IHK Reutlingen von 66 Flüchtlingen in einem Praktikum und 14 in einer Berufsausbildung als Koch, Verkäufer, Maschinen- und Anlagenbauer, oft in Berufen, in denen händeringend Nachwuchs gesucht wird. Sie stammen aus Ländern wie Afghanistan, Eritrea, Somalia, Gambia, Syrien, Iran und Irak. Betriebe und IHKs fordern von Innenminister Thomas Strobl ein Bleiberecht für ihre gut integrierten Flüchtlinge, die sie nach dem Appell der Bundeskanzlerin 2015 in ihren Betrieben aufgenommen haben und die mittlerweile unbefristete Verträge haben, Sozialabgaben und Rentenbeiträge zahlen, jetzt jedoch abgeschoben werden sollen.
Mehr erfahren

Anträge zum Kreishaushalt 2018

Antrag 1 – Tageselternverein – Kinderbetreuung
Wir unterstützen den Antrag des Tageselternvereins und beantragen

  • eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen um 0.50€ je Kind und Betreuungsstunde
  • eine zusätzliche Erhöhung für ungewöhnliche Betreuungszeiten um 2,00€ je Kind und Betreuungsstunde
  • und eine zusätzliche Erhöhung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Anforderungen z.B. Kinder mit Behinderungen um 2.00€ pro Kind und Betreuungsstunde

Antrag 2 – Schülerbeförderung – Senkung der Fahrpreise Mehr erfahren

Haushaltsanträge 2018

Anträge der Tübinger Linken zum Haushaltsplan 2018                  

Antrag 1 – Tageselternverein – Kinderbetreuung

Wir unterstützen den Antrag des Tageselternvereins und beantragen

–  eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen um 0.50€ je Kind und Betreuungsstunde

– eine zusätzliche Erhöhung für ungewöhnliche Betreuungszeiten um 2,00€ je Kind und   Betreuungsstunde

– und eine zusätzliche Erhöhung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Anforderungen z.B. Kinder mit Behinderungen um 2.00€ pro Kind und Betreuungsstunde

Antrag 2 – Schülerbeförderung – Senkung der Fahrpreise

Für Schülerinnen und Schüler im Landkreis, die keinen Anspruch auf BuT-Leistungen und die Fünf- Euro-Regelung haben, werden die Eigenanteile bei den Fahrpreisen an das Naldo-Semesterticket für Studierende angeglichen.  Ein entsprechender  Betrag wird in den Haushalt eingestellt.  Wir erneuern unsere Forderung, weil die hohen Schülerfahrpreise unsozial sind und die NALDO-Preisstruktur familienfeindlich ist.

Antrag 3 – Einstieg in ein Kreissozial-/Mobilitätsticket – Aufstockung der Kreisbonuscard

Für Anspruchsberechtigte nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz wird ein Mobilitätsticket eingeführt. Der Eigenanteil soll auf 50% der für Mobilität vorgesehenen Pauschale aus dem jeweiligen Regelsatzbedarf gesetzt werden. Die nicht abgedeckten Kosten sollen vom Landkreis finanziert und in den Haushalt eingestellt werden.

Begründung: Andere Städte und Landkreise bieten Sozialtickets bereits an, um Teilhabe und Mobilität auch für Menschen zu ermöglichen, die von Armut bedroht sind.

Antrag 4 – Freiwilligkeitsleistungen – Dynamisierungspauschale auf 8%

Wir beantragen die Erhöhung der Dynamisierungspauschale auf 8%  zum Ausgleich der in den Folgejahren zu erwartenden Tarif-und Preissteigerungen.

Der zusätzliche Gesamtbetrag beträgt laut Auskunft Verwaltung ca. 100.000,– €

Antrag 5 – Freiwilligkeitsleistungen – Einzelanträge   

Dissensliste: Wir unterstützen die vorliegenden Einzelanträge zu: Lfd-Nr. 05 VHS;  Lfd-Nr. 11 Theater Hammerschmiede; Lfd-Nr. 12 Lindenhof Melchingen;  Lfd-Nr. 13 Zimmertheater;     Lfd-Nr. 54 Wegfall Jagdsteuer.

Zu Lfd-Nr. 34  – Vernetzung Flüchtlingshilfen zu vorberuflichen Kompetenzerfassung bei Arbeitsintegration  stellen wir keinen Antrag – sehen aber noch Beratungsbedarf im SKA.  

Lebenshilfe

Lfd Nr. 63:  Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Erwachsene

Wir unterstützen den beantragten Zuschuss in Höhe von                                        86 500,00€

mit einem Sperrvermerk bis zur Klärung der offenen Fragen

Lfd Nr. 64 Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche

Wir unterstützen den beantragten Zuschuss in Höhe von                                       100 850,00€

mit einem Sperrvermerk bis zur Klärung der offenen Fragen.

Beratungsbedarf im SKA zu offenen Fragen (siehe Stellungnahme von Herr Schöning.  

Wohnungslosenhilfe und Familienunterstützende Dienste

Bei Lfd. 66 (Wohnungslosenhilfe) und Lfd-69 (Familienunterstützende Dienste) folgen wir der der Empfehlung bzw. der aktualisierten Stellungnahme der Verwaltung.

Antrag 6 – Personalentwicklung und Weiterqualifizierungsangebote

Die Tübinger Linke beantragt die gesonderte Ausweisung von Haushaltsmitteln, um Beschäftigten mit einer dualen Ausbildung geeignete Weiterqualifizierungsangebote zum Errei-chen der tariflichen Voraussetzungen der Erfordernis in der Person und um den Aufstieg inner-halb der Verwaltung des Landratsamtes zu ermöglichen. Dieses beinhaltet die Freistellung von der Arbeit und die Übernahme der Qualifizierungskosten für die Verwaltungsprüfungen 1 und 2.

Begründung: Die Besetzung von Stellen, besonders für den gehobenen Verwaltungsdienst, erweist sich erfahrungsgemäß als schwierig, da die Anzahl der AbsolventInnen an den Verwaltungshochschulen nicht ausreicht um den gestiegenen Bedarf in den öffentlichen Diensten zu decken, der z. B. auf Grund des demographischen Wandels besteht. Interne Potenziale können durch den Einsatz von Personalentwicklungsmaßnahmen den zukünftigen Bedarf abdecken.

Antrag 7 – Übertarifliche Arbeitsmarktzulage „für alle“

Die übertarifliche Arbeitsmarktzulage von 20 % zur Personalbindung soll an alle Beschäftigten des Landratsamtes gezahlt werden. Zumindest wollen wir, dass auch für die unteren Entgeltgruppen etwas getan wird.