Haushaltsanträge 2019

Anträge der Tübinger Linken zum Haushaltsplan 2019

Antrag 1: Erhöhung des Zuschusses für ein Jobticket für Beschäftigte des Landkreises

Wir beantragen die Erhöhung des Zuschusses um 5 Euro für ein Job-Ticket für alle Beschäftigten des Landratsamts ab 1.1.2019 entsprechend den Konditionen des Job-Tickets für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.

Begründung:

Über das angebotene Job-Ticket können die Beschäftigten ermäßigte Zeitkarten im Naldo-Bereich bekommen.  Den Beschäftigten beim Landratsamt soll ermöglicht werden, zu gleichen Konditionen wie andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst den ÖPNV zu nutzen. Die Akzeptanz des ÖPNV wird auf diese Weise erhöht und gleichzeitig tragen kalkulierbare kontinuierliche Einnahmen zu einer Verbesserung der Einnahmesituation und dem weiteren Ausbau des Tarifverbunds bei.

Antrag 2   Einrichtung einer (zusätzlichen) Stelle Ansprechpartner/in für Leistungen nach § 67 SGB XII, „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ für den Landkreis (außer Tübingen)

Begründung: 
Im Achten Kapitel der Sozialhilfe (SGB XII) sind in den §§ 67 ff  Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten aufgeführt. Meist geht es dabei um Probleme rund um die Wohnung, also schon verloren oder Wohnungsverlust droht. In Zeiten der Wohnungsnot kommt der Präventionsarbeit zum Erhalt von Wohnungen eine bedeutende Rolle zu. Solche Hilfen sind u.a. in den §§67 ff gemeint. Dazu braucht es spezielle Ansprechpartner. Die Zuständigkeit des Landkreises betrifft dazu den gesamten Flächenkreis, außer dem Stadtgebiet Tübingen.
Inhaltlich geht es z.B. um die Prüfung, ob eine Wohnung gerettet werden kann, wenn z.B. Mietschulden per Darlehen übernommen werden, es kann aber auch eine sozialpädagogische Betreuung sein.  Die Rechtsprechung legt hier Wert auf niedrigschwelligen Zugang und auf Flexibilität. Für uns ist unklar, ob und wie es einen gesonderten Zuschnitt im Landratsamt zu diesem Aufgabengebiet gibt.  

Antrag 3 – Schülerbeförderung – Entlastung einkommensschwacher Familien

Wir unterstützen den von der SPD initiierten interfraktionellen Antrag (a,b und c) für eine neue Sozialstufe bei den Naldo-Schülertickets ab dem Schuljahr 2019/2020 für Familien, die bis zu 15 % über der bestehenden Bezugsgrenze von Sozialleistungen liegen. Eine 5 Euro Monatskarte auch für diesen Personenkreis sehen wir als vernünftige Sofortmaßnahme gegen Schwellenarmut bei Familien mit Kindern.      

Antrag 4 – Schülerbeförderung – Strukturelle Senkung der Fahrpreise

Für Schülerinnen und Schüler im Landkreis, die von der Entlastung für einkommensschwache Familien (siehe Antrag 3) nichts haben und die keinen Anspruch auf BuT-Leistungen und die Fünf- Euro-Regelung haben, werden die Eigenanteile bei den Fahrpreisen an das Naldo-Semesterticket für Studierende angeglichen.  Ein entsprechender Betrag wird in den Haushalt eingestellt.  Wir erneuern unsere Forderung nach einer Finanzierung durch den Kreishaushalt, weil die hohen Schülerfahrpreise unsozial sind und die NALDO-Preisstruktur nach wie vor familienfeindlich ist.

Antrag 5   – Schulsozialarbeit an Gymnasien

Die Linke beantragt die Erhöhung der Mittel für die Schulsozialarbeit an Gymnasien auf insgesamt 94.000 Euro.
Begründung:

1. Die Schulsozialarbeit ist seit dem Ganztagsunterricht ein wesentlicher Beitrag, um ein friedvolles Zusammenleben aller Lernenden und Lehrenden an den Schulen zu gewährleisten und damit den schulischen Erfolg der Lernenden zu ermöglichen. Dies betrifft die Zusammenarbeit der Schulsozialarbeit sowohl mit den Eltern wie mit den Lehrkräften.  
2. Sie Schulsozialarbeit hat eine Scharnierfunktion für Lernende, wenn Probleme auftreten, die nicht in der Schule selbst gelöst werden können, sondern einer vertiefenden Beratung und Begleitung in den kommunalen Einrichtungen der Jugendhilfe bedürfen. Dies entlastet den Schulalltag für alle Beteiligten wesentlich und darf nicht unterschätzt werden. Hieran sollte die finanzielle Unterstützung des Landkreises ansetzen.

3.  In der aktuellen Situation ist eine halbe Stelle Schulsozialarbeit für etwa 700 Lernende eine Unterbesetzung, weil von seiner intensiven, präventiven Arbeit nicht gesprochen werden kann, sondern bestenfalls von der Registrierung von „Notfällen“. Nach Aussagen von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Kreistag ist der Bedarf an pädagogischen Stützmaßnahmen, die nicht unter dem Zeichen von Notengebung stehen, wesentlich höher und erfordert mehr Personaleinsatz.

Antrag 6 – Schaffung von 3 weiteren FSJ-Stellen an der Kirnbachschule

Wir beantragen die Schaffung von drei zusätzlichen FSJ-Stellen an der Kirnbachschule zur Unterstützung der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte in den 13 Gruppen der Kirnbachschule.

Begründung:

An der Kirnbachschule sind bisher 7 Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr beschäftigt. Die Schule hat mit ihnen und der zusätzlichen Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Für eine kontinuierliche Unterstützung ist es allerdings erforderlich, dass in jeder Gruppe jeweils ein/e FSJler*in fest eingesetzt werden kann. Durch 3 weitere Stellen würde dann zunächst für 10 Gruppen eine feste FSJ-Stelle zur Verfügung stehen. Aus pädagogischen Gründen ist der Einsatz von FSJler*innen als feste Bezugsperson in jeweils einer Gruppe sinnvoll. Mit ihrer unterstützenden Arbeit kann sehr flexibel auf den jeweiligen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler reagiert und eine positive Entwicklung von Gruppenprozessen und die soziale Integration aller Schülerinnen und Schüler gefördert werden kann.

Antrag 7 – Mittel für die Kreisbau zur Schaffung und zum Erhalt von preisgünstigen Mietwohnungen. Die Linke Fraktion unterstützt die Wohnbauinitiative der SPD-Fraktion und den Antrag (Drucksache 107/18) auf Erhebung von einem Punkt Kreisumlage, zugunsten der Schaffung und Erhaltung preisgünstigen Mietwohnraums.

Wir stellen dazu den Zusatzantrag:

Die Verwendung der Mittel bei der Kreisbau soll zweckgebunden festgelegt werden: 
– für den Neubau sozial geförderter Mietwohnungen
– für einen Mietpreisstopp bei den sozialgeförderten Wohnungen im Bestand, Wohnungen mit Belegungsbindung und Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
– für die Schaffung einer weiteren Stelle zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben.

Begründung:

Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln kann die Kreisbau sich auf ihre grundsätzliche Aufgabe, den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen, konzentrieren und kann auf die Querfinanzierung durch den Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen verzichten.
Ein Teil der zusätzlichen Mittel soll für einen Mietpreisstopp bei den sozialgeförderten Wohnungen mit Belegungsbindung und für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein verwendet werden. Die Kreisbau kann damit einen Beitrag zur Dämpfung der Mietpreisentwicklung im Kreis Tübingen leisten. Dadurch werden nicht nur die Mieterinnen und Mieter der Kreisbau entlastet, mittelfristig hat dies auch dämpfende Auswirkungen auf die Entwicklung des Mietpreisniveaus im Kreis Tübingen. Da die zusätzlichen Aufgaben nicht mit der vorhandenen Personaldecke der Kreisbau erledigt werden können, ist die Schaffung von vorerst einer weiteren Stelle erforderlich.

Antrag 8 – Freiwilligkeitsleistungen – Zusatzanträge  1-10

Zum derzeitigen Zwischenstand der Diskussion unterstützen wir alle Neu- bzw. Änderungsanträge, aber vorbehaltlich der Beratung und Klärung in den zuständigen Ausschüssen. Insbesondere zu Antrag 8 (Kurse für Zugang zu Ausbildungsgängen) ist uns die Ablehnungsempfehlung der Verwaltung nicht nachvollziehbar.   

Kommentare sind geschlossen.