Deine Spende für linke Politik
Bundestagswahl 2025
Das Spendenkonto des Kreisverbandes Die Linke lautet:
IBAN: DE34 6039 1310 0557 7660 01
Volksbank in der Region
Bitte gib bei allen Spenden jeweils Deinen Namen, Vornamen und die Anschrift an. Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.
Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde im Wahlkreis Tübingen,
der allgemeine Rechtsruck nimmt immer gefährlichere Ausmaße an und wird von der Spar- und Ausgrenzungspolitik der Ampelparteien und der CDU noch befördert. Die Klimakrise, die militärische Aufrüstung und die soziale Demontage sind bedrohlich. Der gesellschaftliche Reichtum landet in den Taschen einer kleinen superreichen Minderheit. Wenn Die Linke am 23. Februar aus dem Bundestag fliegen würde, dann wäre das für alle progressiven Kräfte im Land ein schmerzhafter und nicht zu ersetzender Verlust.
Nun sind wir schon mitten im Wahlkampf. Im Wahlkreis Tübingen/Hechingen kandidiert unser Genosse Ralf Jaster für uns, der als engagierter Gewerkschaftssekretär bekannt ist. Die Termine häufen sich und wir sind als Linke im Wahlkreis sehr aktiv. Die öffentliche Wahrnehmung spiegelt es erst sehr langsam wider, aber die Stimmung in der Partei ist hervorragend. In den letzten 12 Monaten (seit der Abspaltung des BSW) sind insgesamt 17.000 (!!) Menschen in Die Linke eingetreten, 2/3 davon unter 30 Jahre alt! Auch im Kreisverband Tübingen haben wir mittlerweile über 230 Mitglieder. Viele junge, neue und viele altgediente Genoss*innen sind im Wahlkampf sehr aktiv und kämpfen mit unglaublich viel Energie und Leidenschaft für den Wiedereinzug der Linken in den Bundestag.
Wir bitten um Ihre und Eure aktive Unterstützung im Wahlkampf hier im Wahlkreis Tübingen. Und wir sind dankbar für jede Spende, egal ob 5 Euro oder 100 Euro; jeder Betrag hilft. Übrigens: Als einzige Partei im Deutschen Bundestag nehmen wir keine Konzern- und Unternehmensspenden an.
Mit herzlichen Grüßen
Bernhard Strasdeit (Finanzverantwortlicher des Kreisvorstandes)
Hinweis: Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Bis zu 50 Prozent Deiner Spende bekommst Du vom Finanzamt wieder. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.