Bosch: Erbpacht, Zivilklausel, Tarifbindung, Sozialwohnungen

Antrag zur Beschlussvorlage 270/2019 Optionsvergabe der Baufelder 19, 20 und 24 an die Robert Bosch GmbH bzw. die Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH

1. Kein Baugeländeverkauf, sondern Optionsvergabe ausschließlich in Erbpacht (siehe auch unser Antrag 270a/2019 (so wie es für Bosch-Projekt z.B. in der VR China selbstverständlich ist – wie wir im Ausschuss von einem Vertreter des Bosch-Managements gehört haben).

2. Zivilklausel entsprechend den Regeln der Universität Tübingen Präambel der Grundordnung der Universität Tübingen: „Forschung und Produktion, die friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen“

3. Tarifbindung und Arbeitnehmer*innenvertretungen in allen beteiligten Betrieben. Beides ist in den neuen Bosch-Forschungs-Betriebsformen offensichtlich nicht vorgesehen, so die Aussage von einem Vertreter des Bosch Managements.

4. Auflage an die Vergabe für Bosch-Wohnbauprojekte nur bei 50% preisgünstigem geförderten Wohnraum für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.

Kommentare sind geschlossen.