Erwerb und Verkauf von Grundstücksflächen an der Brückenstraße zur Realisierung einer Anschlussunterbringung für geflüchtete Menschen

Änderungsantrag zur Vorlage 181/2017

Beschlussantrag b) und c)
Erwerb und Verkauf von Grundstücksflächen an der Brückenstraße zur Realisierung einer Anschlussunterbringung für geflüchtete Menschen
Antrag: keinen Verkauf der Grundstücke, sondern die Vergabe nach Erbbaurecht.
Begründung: Das Grundstück „Brückenstraße/Werkstraße“ war bisher in der Vorlage 224/2016 von der Vergabe nach Erbbauzins ausgenommen, da das Grundstück bisher im Besitz der Stadtwerke war. Inzwischen hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke dem Verkauf zugestimmt und dem Erwerb wird im Gemeinderat – siehe heutige Beschlussvorlage 181/2017 a) – zugestimmt. Wir wollen einen Stopp beim Ausverkauf kommunaler Grundstücke. Die bisherige Ausnahmeregelung bei der Vergabe nach Erbbaurecht fällt durch den Erwerb der Stadt jetzt weg.
Der Zugang zum Neckar, die Querung zur Bismarckstraße sollte weiterhin über einen Erbbaurechtsvertrag rechtssicher verankert werden. Die Grundstücke bleiben in der Verfügung der Stadt. Schon jetzt hört man vom Grundstück „Brückenstraße/Werkstraße“ dass das ein Tübinger „Filerstück“ ist und nach 10 Jahren Bindungsfrist für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten keine Verfügung von städtischer Seite aus besteht. Den Optionsnehmern soll eine attraktive Alternative zum Kauf und für langfristige soziale Bindung ermöglicht werden (siehe Erbbauvereinbarung Neue Nachbarn). Beim Verkauf an die Baugemeinschaft unter: b) Wolle + ist die Mietbindung nach den 10 Jahren von 50% der Fläche für die Dauer von 5-40 Jahren mit -10% bis -33% unter der OüV zugesagt worden. Beim Verkauf an die Postbaugenossenschaft wird die Mietbindung nach 10 Jahren bei 100 % der Fläche für die Dauer von 40 Jahren für -10% unter OüV zugesagt. Ein Haus wird in der Regel mit einer Verfügung von 80 Jahren gerechnet.
Für die Fraktion Gerlinde Strasdeit

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