Wie weiter mit dem ehemaligen Tübinger Güterbahnhof

Gerlinde Strasdeit, Stadträtin der Linken

Gerlinde Strasdeit, Stadträtin der Linken

Stellungnahme und Antrag auf Vertagung im Planungsausschuss am 29.9 von Gerlinde Strasdeit, Gemeinderätin der LINKEN

Planungsausschuss 29.9.2014 Beschlussvorlage 262/ 2014 Bebauungsplan

Güterbahnhof; Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Antrag: Vertagung

Die Zeit zwischen Rahmenplan Vorlage Oktober 2012 und Bebauungsplan 29.9.2014 ist ziemlich lang. Seit Weihnachten war die Vorlage zugesagt. Vor 14 Tagen erst wurden wir, die Ausschussmitglieder, vor vollendete Tatsachen gestellt.

Aurelis hat vom 100% Staatsunternehmen DB bundesweit faktisch über 20 Mio Quadratmeter ehemaliges Bahngelände bekommen und wirbt seit Jahren damit, Gewinne zu machen „durch zügige Baurechtsschaffung für große Projekte in den Kommunen“. Viele Kommunen sicherten sich gegen Aurelis ihr Vorkaufsrecht zugunsten der eigenen kommunalen Selbstverwaltung.

Wir beantragen Vertagung und die vollständige Klärung von folgenden Fragen:

1. Die Güterhalle verliert nach Teilabbruch den Denkmalschutz , was heißt das für die Umsetzung eines Lern-u. Dokumentationszentrums ? Es wird ausgeführt, dass der vollständige Erhalt des Kulturdenkmals städtebaulich nicht vertretbar durchführbar ist ( Punkt d, Seite 5 unten Seite 6 erster und zweiter Abschnitt) . Zitat: Bei einem vollständigen Erhalt hätte auf die Entwicklung verzichtet werden müssen, eine Aktivierung dieser innenstadtnahen Entwicklungspotenziale wäre nicht möglich gewesen.

Frage: Weshalb wurde der Teilabbruchantrag beim RP Tü von seiten der Projektträger aurelis/DB bereits gestellt und ist schon in Bearbeitung? Wir fordern sofortigen Stopp des Vorgangs! Gilt die Androhung von Aurelis noch, bei Nichtabriss der alten Bauten aus dem Projekt auszusteigen?

2. Gibt es nun ein Vorkaufsrecht der Stadt bezüglich des Areals oder nicht?

Bislang wurde dies stets verneint. Jetzt plötzlich steht in der Vorlage unter Punkt 2.4: Zitat „DBS Imm will ihren Grundstücksanteil am Projekt Güterbahnhof an die Aurelis vorab verkaufen. Vor diesem Hintergrund besteht für die Stadtverwaltung im laufenden Bebauungsplanverfahren theoretisch nun die Möglichkeit, über den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB sich ein Vorkaufsrecht zu dem Grundstückanteil der DBSImm zu sichern.“

Das ist mir neu. In einem Gespräch kürzlich mit OB Palmer haben wir ihn danach gefragt und er antwortete: „ die Verkäufe waren vor 10 Jahren. Auf die Frage: Kann man die Verträge einsehen, sagte er ja.

In der email vom 25.7. 2014 schreibt auch BauBM Herr Soehlke aus Anlass eines „nicht veröffentlichten Leserbrief von Prof. King, Architekt und Stadtplaner, an alle Fraktionen, Zitat Soehlke: „Die Grundstücksverkäufe von der Bahn an die Aurelis haben sowohl für den Güterbahnhof, als auch für das Grundstück entlang der Europastraße bereits 2003 stattgefunden, also zu einem Zeitpunkt, als weder Herr Palmer noch ich involviert waren. Auch zu diesem Zeitpunkt hätte es jedoch keine rechtliche Möglichkeit gegeben ein Vorkaufsrecht durchzusetzen.“

Auch den Vorgängerinnen Frau Russ-Scherer und Frau Schreiber, sei kein Vorwurf zu machen, versicherte Herr Soehlke ebenfalls am 25. Juli. Das im „BauGB gesicherte Vorkaufsrecht“ sei wie bereits dargestellt in diesem Fall nicht anwendbar.

Üblicherweise wird bei einem derartigen Verkauf die Stadt notariell informiert. Ich hätte das gerne aufgeklärt.

3. Thema Sozialwohnungen, Städtebaulicher Vertrag Punk t 2.3 Seite 8 der Vorlage:

20 %. Das klingt erstmal auch für uns nach Fortschritt. Eine Quote fordern wir seit langem. 20 % ist besser als nichts. Aber wir verstehen nicht, warum nicht 30 % oder 50 % wie auf öffentlichen Flächen in Hamburg und München üblich? Die klare Antwort bekamen wir bereits 2012 vom OB, dass 30 % dem Investor nicht zuzumuten sei. Es hieß, weil der Investor 8 % Rendite verlange. Wir akzeptieren so eine Vorgabe nicht. Wir wollen preisgünstigen Wohnraum schaffen und keine überhöhten Renditeerwartungen bedienen. Meine Frage ist, wie hoch ist die Renditezusage denn unter den neuen Bedingungen?

Insgesamt bin ich sehr unzufrieden mit dieser Vorlage, jedesmal eine andere Information. Das Angebot von Ihnen Herr Soehlke dies alles fraktionsintern zu besprechen hilft uns da nicht. Wir möchten öffentlich wissen, weshalb wir das Vorkaufsrecht nicht nutzen sollen für mehr günstige Wohnungen und warum der TüGemeinderat 8% Rentabilität – Gewinn, garantieren muss?

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