
1. Es soll innovativ auf neuen Wegen die Schaffung eines städtischen Eigenbetriebs Küche geprüft werden. Mit dem Auftrag der Versorgung der Tübinger Schulen evtl. auch für die Kitas.
In dem Eigenbetrieb wird die Integration von Menschen mit Behinderung rechtssicher kommunal geregelt um eine gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. (Umsetzung Bundesteilhabegesetz in Ba-Wü)
2. Die (Eltern-) Beiträge für das Schulessen dürfen den Betrag von maximal 3,50€ nicht übersteigen.
3. Ziel ist schrittweise ein kostenloses Schulessen für alle Schüler*innen.