Stellungnahme unseres Stadtrats Tom Besenfelder zum „Bauturbo“, im Gemeinderat am 18.12.2025
Tom Besenfelder, Stadrat
Es handelt sich beim Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus um ein grundsätzlich sinnvolles Gesetz der Bundesregierung. Da der Tübinger Gemeinderat regelmäßig Resolutionen an den Bund richtet und auch der Oberbürgermeister sich mit Forderungen nicht zurückhält, sind wir verpflichtet, wenn mal sinnvolle Gesetze kommen, diese schnell umzusetzen. Die Verwaltung hat heute gute Vorschläge vorgelegt, wie die Umsetzung, v. a. im Innenbereich zur Nachverdichtung und zur Befreiung von überholten Vorschriften genutzt werden kann.
Unserer Ansicht nach muss die Befreiung von Regelungen aber mit sozialem Wohnungsbau verbunden sein. Das macht das Gesetz auch bundesweit problematisch, weil CDU und SPD aus dem ursprünglichen Entwurf des neuen Paragraphen 246e BauGB die Mindestzahl an Wohneinheiten pro Gebäude gestrichen haben, und weil das Gesetz in seiner Wirksamkeit auf alle Kommunen, nicht nur auf die mit angespanntem Wohnungsmarkt, erweitert wurde, womit es zum Flächenfraßparagraphen wurde – es kann jetzt auch für die Errichtung lockerer Einfamilienhausgebiete an ökologisch kritischen Orten verwendet werden. Aber bei uns in Tübingen werden wir das gut anwenden und damit keine Außenentwicklung betreiben.
Wir sind gespannt, was kommen wird, und merken an, dass, damit das Gesetz allen Schichten der Gesellschaft zugute kommt, die Mieten, die in den dann entstehenden Gebäuden kommen, begrenzt werden müssen.
„Das bisschen Haushalt macht sich von allein“, sang 1977 Johanna von Koczian. Ähnliches scheinen sich die großen Fraktionen im Tübinger Gemeinderat aktuell zu denken. Nachdem sich die Haushaltsberatungen letztes Jahr um eine 300 Zeilen lange Kürzungsliste drehten und über Tage hinzogen, wollen Oberbürgermeister Boris Palmer und seine Mehrheit nun einen Haushalt beschließen, in dem nach dem Rasenmäherprinzip über alle Bereiche hinweg gekürzt wird.
Ohne zu beachten, wo überhaupt gekürzt werden kann oder wo vertragliche Verpflichtungen bestehen. Zwar seien – immerhin – betriebsbedingte Kündigungen weiter ausgeschlossen, doch trotzdem sollen beim Personal 16 Mio. Euro (13 Prozent) gespart werden – wie soll das gehen? Allein bei Zuschüssen für Kinderbetreuung sollen 2,7 Millionen Euro an einer Stelle gespart werden, an der überhaupt nicht gespart werden kann – so eine Summe ist so schnell nicht auf andere Bereiche verteilt. Eine detaillierte Liste sei dem Gemeinderat nicht zuzumuten gewesen, so die Verwaltung. Einige freuen sich daher schon auf entspannte Beratungen. Fürchten sollten sie sich aber vor den Monaten danach: Denn da will sich die Verwaltung nach und nach überlegen, wie die Kürzungen erreicht werden können. Schon die im vergangenen Jahr beschlossenen Kürzungen führten zu einschneidenden Veränderungen für die Tübingerinnen: Höhere (Kita-)Gebühren, neue Gebühren (Schulkindbetreuung), gestrichene Buslinien, steigende Ticketpreise …
Die Linke-Fraktion im Tübinger Gemeinderat lehnt die massiven Kürzungen, die die Stadtverwaltung im Haushalt vorsieht, ab. Weniger Kürzungen werden durch mehr Einnahmen und höhere Gewerbesteuer möglich. Die Linke-Fraktion kritisiert die Landesregierung als Verantwortliche der Haushaltslage.
Tom Besenfelder, Stadrat
„Schuld an der Haushaltslage ist in erster Linie die Landesregierung, die die Kommunen nicht auskömmlich finanziert, während sie gleichzeitig immer neue Aufgaben auf sie abwälzt: diese Landesregierung spart die Kommunen kaputt. Dass die Landesregierung dann – über das Regierungspräsidium als Kommunalaufsicht – den Kommunen auch noch eine brutale Kürzungspolitik verordnet und sie damit ihrer im Grundgesetz garantierten Selbstverwaltung beraubt, ist der Gipfel der Zechprellerei!“ kritisiert der stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Tom Besenfelder
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat
„Die erzwungenen Einsparungen will die Stadtverwaltung auf dem Rücken der Beschäftigten erreichen. Dass 16 Millionen Euro beim Personal gekürzt werden sollen, werden wir nicht akzeptieren“, meint Linken-Fraktionsvorsitzende Gerlinde Strasdeit dazu.
Durch die Herbststeuerschätzung und die dadurch erhöhten Gemeinschaftssteuern und Finanzausgleichsmittel sowie die „Extra-Hilfe“ der Landesregierung wird sich das Ergebnis des Tübinger Haushaltsplans gegenüber dem Entwurf voraussichtlich um circa 5 Millionen Euro verbessern.
Die Verwaltung wird gebeten, einen alternativen Vorentwurf vorzulegen, in dem die Dichte der Bebauung auf 120 EW/ha gesteigert wird. Wenn dafür einzelne Gebäude höher sein müssten als II+D, soll in vertretbarem Maß höher geplant werden.
Der angestrebte Anteil an gefördertem Wohnungsbau wird auf 50% erhöht. Bestehende Rückkaufansprüche werden zunächst im “Freien Segment“ untergebracht (andere Hälfte). Sollte dieses Segment nicht ausreichen, wird die Quotierung von 50% entsprechend reduziert. (Regelung wie im bisherigen Baulandbeschluss)
Zukünftige Bebauungspläne für Baugebiete in Ortsteilen sollen so weitergeplant werden, dass die Dichte in der Regel über 120 EW/ha liegt und der Anteil an gefördertem Wohnungsbau bei 50% liegt. Der Baulandbeschluss wird neu diskutiert.
Begründung: Wir fordern eine dichtere Bebauung als vorgesehen, die aber immer noch sehr locker wäre im Vergleich zu Bauprojekten in der Kernstadt. So könnte man den gesamtstädtischen Flächenverbrauch reduzieren. Außerdem halten wir es für dringend geboten, einen höheren Anteil an (geförderten) Mietwohnungen vorzusehen. Die Mietpreise in Tübingen steigen weiter in schwindelerregende Höhen und wenngleich wir dem Problem mit Bauen allein nicht beikommen
werden, müssen wir, wenn wir schon bauen, zumindest möglichst viele geförderte Mietwohnungen bauen. Es wäre auch denkbar, einzelne Reihenhäuser als Mietimmobilien zu planen.
Die Rechte der Rückkäufer müssten natürlich zuerst bedient werden.
Zwar wird, was die Dichte und den Anteil an gefördertem Wohnraum angeht, schon lange mit den hier in Hagelloch vorgesehenen Zahlen gearbeitet. Zu Recht geht man in Hagelloch daher davon aus, dass das Bebauungsplanverfahren jetzt zügig voranschreitet. Die letzten Beschlüsse im Gemeinderat zu diesen Kennzahlen sind aber eben auch schon sehr lange her und die Klima- und die Wohnungskrise haben sich weiter massiv verschärft. Deshalb tun wir uns mit der vorgelegten Planung sehr schwer.
Der Baulandbeschluss muss unserer Ansicht nach generell aktualisiert werden. Unter anderem sollten zukünftige Wohnbauvorhaben in der Stadt Tübingen immer mit 50% geförderten Mietwohnungen geplant werden. Nicht nur für Hagelloch, sondern auch in Bezug auf die anderen Teilorte (Hirschau, Kilchberg, Weilheim) müssen die bisherigen Planungen für die Baugebiete hinterfragt werden.
Eine Erhöhung der Dichte auf 120 EW/ha würde ca. 11 zusätzlichen Wohneinheiten entsprechen.
Abseits theoretisch möglicher Bewohnerzahlen pro Hektar müssen städtebauliche und Aspekte der Siedlungsentwicklung mitbedacht werden. Auch wenn der Prozess zu diesem Bebauungsplan Jahre gedauert hat, muss bedacht werden, dass diese Häuser für viele Generationen, für viele Jahrzehnte errichtet werden. Dieses Neubaugebiet bedient im vorliegenden Entwurf in erster Linie konventionelle und eher unflexible Wohnformen. Rechnerisch kann die Zahl von 100 EW/ha zwar erreicht werden. Praktisch aber mit dieser Einzelhausstruktur nicht unbedingt dauerhaft, wie man beim Blick auf viele ähnliche Wohngebiete erkennen kann. Im benachbarten WHO z.B. wohnen derzeit viel weniger Menschen als das Potenzial. Vor 50 Jahren, in der Aufsiedlung, waren es junge Familien. Heute leben in vielen zu groß gewordenen Wohnungen und Häusern Ein- und Zwei-Personen-Haushalte.
Hagelloch ist kein einsames abgelegenes Dorf auf der Schwäbischen Alb, es ist nicht mehr geprägt von Landwirtschaft und Bauernhöfen, sondern von vielfältigen direkten Beziehungen zu Tübingen, mit den Vorzügen des Schönbuchs, dem Wohnen im Grünen und der unmittelbaren Nähe zur Stadt.
Im Ortskern ist der dörfliche Charakter optisch erhalten. Die Nahversorgung hat sich zur Einzelhandelsagglomeration der Weststadt verlagert, die im Regionalplan festgehalten ist und in der Fortschreibung des Regionalplans 2023 vergrößert wurde. Von den Wohnpreisen und der Einwohnerstruktur ist es faktisch ein abgesetzter Stadtteil Tübingens, der deshalb wie Lustnau oder
Derendingen betrachtet und daher etwas dichter entwickelt werden kann. Wir plädieren dafür, an einzelnen Stellen mehr als II+D Geschosse vorzusehen, zum Beispiel im tiefer liegenden Bereich in der Kurve der Kreisstraße. Unterschiedlich Gebäudehöhen wirken auch gegen die vielerorts triste Monotonie von Neubaugebieten. Im Ortskern selbst gibt es viele Gebäude, die eine größere Geschossigkeit aufweisen.
Für Die Fraktion: Jürgen Eichenbrenner
Für die Linke-Fraktion: Tom Besenfelder
Für die Klimaliste: Jana Krämer
Sehr geehrter Herr Landrat Bednarz, geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Klingelingeling, nicht nur Weihnachten, auch der Haushalt 2026 steht vor der Tür. In finanziell schwierigen Zeiten sind Haushalte schwere Geburten. Genau so können wir uns den Haushalt 2026 vorstellen. Wie ein schwere Geburt-.In allen vorherigen Haushaltsreden wurden die großen Schmerzen hinsichtlich des neuen Haushalts betont, wie sehr es weh tut manche Anträge ablehnen zu müssen.
Doch im Vorfeld wurde der Haushalt gehegt und gepflegt. Zum ersten Mal wurde eine Haushaltsbegleitkommission eingesetzt, um die Geburt des Haushalts zu begleiten. Und die meisten Fraktionen gratulieren dem Neugeborenen mit „Selbstgestricktem“: Die FWV Fraktion und die CDU verschenken eine abgeschnittene Krawatte als Zeichen für eine gekürzte Kreisumlage. Bündnis 90/ Die Grünen haben einen Fanschal mit Aufschrift „Schöner Sparen mit den Grünen“ gestrickt. Die Sehr Gute Fraktion verschenkt einen selbstbestrickten Plastikbaum.
Die SPD hat gar kein Geschenk für den neugeborenen Haushalt dabei. Man könnte fast sagen da gibt es keine Nachwuchsförderung, sondern nur eine Gabe für den frischgebackenes Vater, den neuen Landrat Hendrik Bednarz. Und vermutlich wird das Regierungspräsidium uns dann wohl nachträglich zur schweren, aber ausgeglichenen Geburt beglückwünschen.
Es sind Zeiten, in denen wir uns auch mit diesem Haushalt, abwenden von gesellschaftlichen Zielen wie Chancengleichheit und Nachteilsausgleich für arme Menschen. Der Staat investiert in Rüstung und Aufrüstung. Es gibt Kanonen statt Butter und Stollen. Für einzelne Unternehmen wie Rheinmetall stiegen die Zahlen 2024 stark: Umsatz 9,75 Mrd. € (+36 %), operatives Ergebnis 1,48 Mrd. € (+61 %).
Die Gewinne der Rüstungsbranche profitieren stark von erhöhten Militärausgaben, auch durch Sondervermögen des Bundes. Wo bleibt das schnelle Sondervermögen für die Kommunen und die Menschen? Für Rüstung wird das Geld direkt aus dem Fenster geballert, für die Kommunen dauert es Monate, bis ein einziger Euro fließt.
Landrat Bednarz hat in seiner Haushaltsrede die Linie des Förderns, aber auch des Forderns betont. Fördern und Fordern kennen wir schon aus der Agenda 2010, damals Hartz 4 genannt. Es hat sich also in 20 Jahren nichts am Mindsetting geändert, nur dass es heute Bürgergeld heisst.
Doch die eigentliche Frage ist ja, was wird gefördert und von wem wird gefordert?
Wir als Staat fördern immer noch eine nie dagewesene Konzentration von großen Vermögen in der Hand ganz weniger. Und wir fördern durch lasche Gesetze Steuerflucht von denen, die sich das Steuerzahlen eigentlich leisten können. Es gilt das Matthäus-Prinzip: „Denn wer da hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat“.
Die kommunalen Spitzenverbände beschweren sich seit Jahren, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise Aufgaben und Ausgaben haben, die vom Bund oder der Landesregierung beschlossen werden und nicht vollständig gegenfinanziert sind. Doch auch in dem neuen Brandbrief der Oberbürgermeister der Landeshauptstädte steht wieder nichts von der Verbesserung der Einnahmen durch Beteiligung finanzstarker Akteure unserer Gesellschaft. Schade, schon wieder die Chance verpasst die Segel in die richtige Richtung zu setzen.
Warum fordern der Landkreistag und der Städtetag nicht endlich die gerechte Besteuerung von großen Vermögen und das Schließen unseren Steuerschlupflöcher.
Wir fördern damit die Konzentration von Reichtum und fordern von den Armen, den Gürtel enger zu schnallen.
Obwohl auch die Armut von politischen Entscheidungen oder auch Nicht- Entscheidungen gefördert wird.
Strukturelle Probleme wie zu hohe Mieten werden nicht gelöst, und dann jammern wir das jeder zweite Haushalt Anspruch auf Wohngeld oder Aufstockung des Lohns hat.
Die Sozialausgaben können aus unserer Sicht als Tübinger Linke genau an dieser Stelle eingedämmt werden, nicht nur durch Kürzung der Sozialleistungen. Nehmen wir mal das Thema Mieten.
Gerade auch weil die Kosten der Unterkunft steigen sind wir der Auffassung, dass das Thema Mietpreise und Schutz von Mieterinnen und Mietern in den Blick genommen werden muss. Wenn sich Schwierigkeiten im Mietverhältnis abzeichnen, sei es eine zu hohe Nebenkostenabrechnung, Mietwucher oder auch eine falsche Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird brauchen Mieterinnen und Mieter eine Rechtsberatung. Sind diese auf Sozialleistungen angewiesen, haben sie kein Geld dafür und sitzen dadurch am kürzeren Hebel. Wir sind der Meinung, dass niemand aus finanziellen Gründen auf eine angemessene Rechtsberatung verzichten soll und beantragen für diesen Fall die Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft im Mieterbund.
Wegen der Auswirkungen auf die Sozialausgaben beantragen wir die Durchführung eines Fachtags, um die Ursachen der Mietenexplosion anzuschauen und mit den betroffenen Sozialverbänden, Gewerkschaften Maßnahmen entwickeln, um gegen hohe Mieten gegenzusteuern. Die Mieten sind ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung unserer Sozialausgaben. Deswegen sagen wir Linke: Löhne hoch und Mieten senken statt Bürgergeld kürzen und Geflüchtete raus!
Wir halten auch dieses Jahr die internationale Solidarität hoch und stellen einen Antrag, der die Situation von Geflüchteten und die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Blick nimmt. Durch eine gesetzliche verpflichtende Krankenversicherung dürfen doch keine Schuldenberge entstehen! Dem wollen wir durch unseren Antrag abhelfen.
Wir sagen auch dieses Jahr: Der Landkreis muss weiter in der Lage sein, als unterste Verwaltungsbehörde seine Aufgaben des sozialen Ausgleichs wahrzunehmen und insbesondere das Leben von Familien mit Kindern und armen Menschen entlasten. Zur Stärkung von Familien befürworten wir die Weiterführung und Finanzierung der Stellen im Bereich der Sprachkitas.
Wir beantragen erneut die Einführung eines Kreissozialtickets für berechtigte der Kreisbonuscard und die Senkung der Eigenanteile bei Schülerfahrten. Bei diesen beiden Themen bleiben wir uns treu, trotz knapper Kassen und weil Schüler:innen und arme Menschen beim Thema Mobilität benachteiligt sind.
Die Anzahl der Anspruchsberechtigten für eine Kreisbonuscard liegt bei 5963 Erwachsenen, hinzukommen noch 4049 Juniorkarten. Das sind insgesamt 10012 Kreisbonuskarten im Landkreis und eine sehr hohe Zahl. Deswegen vertreten wir als Linke den Grundsatz: ran an die echten Ursachen von Armut und nicht Bekämpfung der Symptome und damit der Menschen.
Uns liegt für nächstes Jahr ein unter Spannung stehender, aber machbarer Haushalt vor. Das ist für uns auch ein Ergebnis solider Verwaltungsarbeit. Deswegen geht unser Dank und unsere Anerkennung als Tübinger Linke auch dieses Jahr wieder an alle Beschäftigten des Landkreises, die täglich hervorragende Arbeit leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und den fairen, freundlichen und konstruktiven Umgang im letzten Jahr! Ich wünsche uns allen kollegiale Beratungen und natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich unseren sehr guten Anträgen anschließen!
Die Linke-Fraktion beantragt die umseitig aufgeführten Änderungen.
Begründung:
Der größte CO2-Emittent in der Stadt Tübingen ist das Land mit seinen Einrichtungen. Da auch das Land Teil der öffentlichen Verwaltung ist, sollte es in allen Kapiteln, wo es einen Beitrag leisten muss, als separater Beteiligter genannt und in die Pflicht genommen werden, wie es in manchen Kapiteln des KSP auch schon der Fall ist.
Den Satz über den ticketlosen ÖPNV sollte man aus der Einleitung von M2 streichen, weil in Maßnahme II. des Kapitels M2 geschrieben wird, dass genau die Frage der Klimaschutzwirkung des ticketlosen ÖPNV noch evaluiert werden soll.
Darüber hinaus hat letztes Jahr ein Gutachten zum Klimaschutzprogramm deutlich gemacht, dass wir das Ziel nur mit deutlich erhöhten Anstrengungen erreichen werden bzw. ihm möglichst nahe kommen werden. Die Entscheidung, dass das Ziel jetzt nur noch symbolisch erhalten werden soll, darf nicht dazu führen, dass wir nicht versuchen, möglichst nahe dran zu kommen. Daher sollten die Empfehlungen aus dem Ergänzungs-Szenario des Gutachtens möglichst ins KSP übernommen werden. Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die Teilorte und die Anhebung der Bewohnerparkausweisgebühren ist ein Beispiel für die Empfehlung, möglichst bald möglichst viele kostengünstige Maßnahmen (sogenannte Low-Hanging-Fruits) umzusetzen.
Wir halten den von uns zur Änderung vorgeschlagenen Satz der Präambel für einen der wichtigsten in der Neuauflage des KSP. Die vorgeschlagene Formulierung „Zielerreichung/verneinte“ ist ein bisschen kompliziert. Hier sollte eine eindeutigere Formulierung stehen.
Zu den Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer in der ARD-Talkshow „Sandra Maischberger“ am Mittwoch erklärt die Linke-Fraktion im Tübinger Gemeinderat:
„Wir weisen OB Palmers Aufforderung an die CDU, in Ostdeutschland Koalitionen mit der AfD einzugehen, schärfstens zurück. OB Palmer spricht nicht in unserem Namen. Sein Vorschlag ist naiv und gefährlich. Wir haben vor gut 90 Jahren gesehen, wohin es führt, wenn man eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei „begrenzt in Verantwortung“ nimmt, um sie angeblich zu entzaubern. Nie wieder darf die Macht an die Feinde der Demokratie übergeben werden! Das ist die Lehre aus der deutschen Geschichte,“ erklärt Gerlinde Strasdeit, Fraktionsvorsitzende der Linken.
Gitta Rosenkranz, Stadträtin
„Palmers Forderung, die AfD in die Regierungsverantwortung auf bestimmten Ministerposten zu nehmen ist brandgefährlich. Die rassistische, menschenfeindliche demokratiefeindliche Politik der AfD darf niemals in Regierungsverantwortung kommen. OB Palmer macht nach der Podiumsveranstaltung in der Hepperhalle schon wieder Wahlwerbung für die AfD, indem er ihr Regierungsfähigkeit attestiert bzw. diese mal prüfen will. Alle Demokrat*innen sollten Palmer laut und klar widersprechen. Als Linke setzen wir uns für ein AfD-Verbot ein. Wir fordern alle Demokrat*innen auf, sich im Bundestag und Bundesrat für ein Prüfverfahren eines AfD-Verbots einzusetzen. OB Palmer behauptet, ein Verbotsantrag hätte keinen Erfolg. Um die Demokratie zu schützen, müssen aber alle rechtlichen Schritte genutzt werden, um die AfD zu bekämpfen. Nie wieder ist jetzt!“ erklärt Gitta Rosenkranz, Stadträtin der Linken.
1. Kooperationsvereinbarung mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen▲
Wir beantragen den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Landkreises Tübingen mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen für Leistungsbeziehende des Jobcenters und des Kreissozialamtes. Inhalt dieser Vereinbarung soll die Übernahme der Kosten einer Mitgliedschaft beim Mieterbund für Leistungsbeziehende mit Mietrechtsproblemen sein. Daraus entsteht zusätzlicher, auch fachlicher Beratungsbedarf. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft können sie dann die vollen Beratungsleistungen des Mieterbundes in Anspruch nehmen.
Begründung:
Leistungsbezieher geraten durch Mietrechtsprobleme wie Mieterhöhungen und Kündigungen oft in zusätzliche Schwierigkeiten und sind dann auf eine rechtliche Beratung und eventuell auch Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen angewiesen.
Ohne die Unterstützung im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Mieterbund drohen ihnen oft höhere, eventuell vermeidbare Mietzahlungen und auch Verlust der Wohnung bis hin zur Obdachlosigkeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Fachtag für bezahlbaren Wohnraum“ zu planen und durchzuführen. Dort sollen Vertreter der Kommunen, der kommunalen sowie genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, erfolgreicher Wohnungsinitiativen im Landkreis, des Mieterbundes, des Kreistags und des Landkreises in einen Dialog gehen über wirksame Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu aktivieren. In der Folge können dann konkrete Vorschläge erarbeitet werden, mit welchen Handlungsoptionen Kommunen und Landkreis bezahlbaren Wohnraum schaffen oder zu seiner Entstehung beitragen können.
Für den Fachtag sollen 5000.- im Haushalt bereitgestellt werden.
Begründung:
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist längst nicht mehr nur ein Thema, welches in Großstädten und Ballungszentren Bedeutung hat.Hohe Mieten führen auch zu einer Erhöhung der Sozialkosten im Landkreis und in den Kommunen.
Der Landkreis ist als Sozialleistungsträger nach SGB ll, SGB Xll und dem Wohngeldgesetz unmittelbar betroffen. Einen erheblichen Teil des kommunal finanzierten Sozialbudgets binden Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege.
Kreisweit betroffen sind alle Haushalte, die Transferleistungen beziehen. Nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, auch Haushalte mit mittlerem Einkommen haben Schwierigkeiten, sich angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Langfristig sorgt ein verstärktes Engagement im Bereich bezahlbarer Wohnraum für eine Entlastung des Haushalts des Landkreises.
Für Berechtigte der Kreisbonuscard wird das Deutschlandticket ab Januar 2026 als Kreissozialticket zum Preis von 30 Euro und als Kreissozialticket Jugend für 19 Euro angeboten.
Begründung:
Mit diesen Sätzen folgt der Kreis der in der Stadt Tübingen beabsichtigten Regelung. Ein kreisweites Sozialticket ist ein Angebot, das auch Menschen in den Kreisgemeinden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in die Politik der Verkehrswende einbezieht und ihre Teilhabe sichert – sozial und ökologisch. Das Ziel einer sozial gerechten Mobilitätspolitik darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht aufgegeben werden. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrswende.
Menschen mit geringem Einkommen sollten die Möglichkeit erhalten, das Deutschlandticket in Form eines Sozialtickets preisgünstig zu erwerben. Die Mobilitätskosten, konkret die Kosten des Deutschlandtickets von derzeit 58 Euro und 63 Euro ab Januar 2026, sind durch die Regelbedarfe nicht abgedeckt. Deshalb gibt es bereits seit Jahren in vielen Städten und Landkreisen ein vergünstigtes Sozialticket im ÖPNV, so etwa in Tübingen und Rottenburg. In der Stadt Tübingen wird ein Sozialticket auf Grundlage der Kreisbonuscard aktuell für 29 Euro für Erwachsene und für 15 Euro als D-Ticket Jugend BW angeboten. Ab Januar 2026 sollen die Sätze auf 30 Euro beziehungsweise 19 Euro steigen.
Die Berechtigten in Stadt und Landkreis sollten auch finanziell gleichgestellt und deren Ausgaben für Mobilität deshalb angeglichen werden.
Der Eigenanteil für die NALDO-Schülertickets in den Städten und Gemeinden des Landkreises – sei es als Schülermonatskarte oder als D- Ticket Jugend BW – soll auf monatlich höchstens 25 Euro begrenzt werden. Das entspricht einem bereits 2019 vom Kreistag beschlossenen Ziel.
Begründung:
Der hohe Eigenanteil für Schülermonatskarten ist familien- und bildungsfeindlich. Ab Januar 2026 kostet das Deutschland-Ticket Jugend BW 540 Euro (bisher 473 Euro) pro Jahr, was monatlich 45 Euro entspricht. In Tübingen kostet es ab 2026 voraussichtlich 37 Euro pro Monat (bisher 31 Euro) und für Inhaber der Kreis-Bonus-Card 19 Euro.
Das D-Ticket Jugend BW löst das Problem der Schülerbeförderungskosten nicht oder nur teilweise. Es ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende. Viele Beschäftigte in Betrieben des Landkreises und im Landratsamt erhalten das Deutschland-Ticket stark subventioniert und für einen deutlich geringeren Eigenanteil. Dem müssen nun endlich auch die entsprechenden Schritte für die Schüler- und Ausbildungstickets folgen.
Azubis und Schüler:innen im Landkreis müssen derzeit monatlich 43 Euro für ihre Fahrten zur Schule und Ausbildung als Eigenanteil bezahlen. Gemildert wird diese Härte nur durch die Möglichkeit, bei Teilnahme am Listenverfahren diesen Betrag nur 11 mal im Jahr abgebucht zu bekommen, und durch die mögliche Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind. Die Familien- und Bildungsfeindlichkeit bei den Schülerfahrten muss beendet werden, zumindest schrittweise.
Wir Linken sehen die Schülerbeförderung im Landkreis nicht als Sozialgeschenk, sondern als wichtigen Bestandteil des Bildungsauftrages und der Lernmittelfreiheit. Die Preisstruktur und die Kalkulation des Naldo bei den Schülertickets berücksichtigt diesen Aspekt nicht. Wir Linke streben den vollständigen Verzicht auf die Eigenanteile bei Schülertickets an.
Auch wenn der Kreistag die Übernahme der Schülerbeförderungskosten seit Jahren als Aufgabe des Landes sieht, entspricht es dem schon früher formulierten politischen Wunsch der Fraktionen, zur Abfederung der hohen Belastungen für Familien einen eigenen Beitrag zu leisten und die Eigenanteile für die Schülertickets auf monatlich 25 Euro zu reduzieren.
Die im Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen im Landesprogramm Sprach-Kitas (drei Stellen mit jeweils 50% VzÄ) werden bis zu einer adäquaten Neustrukturierung im Rahmen des Programms „SprachFit“, jedenfalls im Haushaltsjahr 2026, fortgeführt.
Begründung:
Die beim Landratsamt angesiedelten Fachberatungsstellen haben die Fachkräfte vernetzt, gebildet und fortgebildet. Die Verwaltung begründet die geplante Streichung der Stellen mit dem Argument, dass das Programm Sprach-Kitas als Modellprojekt nach 9 Jahren Laufzeit abgelaufen sei, dass nur 6 Gemeinden im Landkreis am Programm beteiligt seien, und dass für die beteiligten Kommunen eine Fortführung der Maßnahmen aus eigenen Ressourcen leistbar sei. Dies vermag nicht zu überzeugen.
Eine Fortführung aus eigenen Ressourcen kann als unwahrscheinlich angesehen werden, denn eine Einrichtung von vergleichbaren Fachberatungsstellen wären bei den Trägern der Einrichtungen im Rahmen des 2026 beginnenden Programms „SprachFit“ wenn überhaupt nur in der Stadt Tübingen umsetzbar. Andernorts müssten sich jeweils mindestens 15 Träger gemeindeübergreifend zusammenschließen. Dies ist sowohl praktisch als auch haushaltstechnisch ab Januar 2026 nicht realisierbar und würde daher faktisch zum Wegfall der Stellen und der Expertise der bisherigen Stellen führen.
Kurzfristige Einsparungen dieser Art führen jedoch mittel – und langfristig zu einem deutlichen Qualitäts- und Kompetenzverlust. In diesem Bildungsbereich sollten jedoch keine strukturellen Entwicklungslücken entstehen. Es gilt als gesellschaftlicher Konsens, dass die sprachliche Entwicklung eine Schlüsselqualifikation für alle weiteren Bildungsprozesse sowie die gesellschaftliche Teilhabe ist. Wie die beteiligten Träger sehen wir die Investition in sprachliche Bildung dieser Art nicht als „Freiwilligkeitsleistung“, sondern als unabdingbare zukunftsweisende Notwendigkeit.
Der Landkreis übernimmt die Kosten für die sog. Obligatorische Anschlussversicherung bei Geflüchteten, solange es keine sozialverträgliche Lösung durch Land oder Bund gibt. Es werden auch rückwirkend die Kosten von 2025 übernommen. Kosten ca. 100.000 Euro.
Begründung:
Zielgerichtete und nachhaltige Integration in Bildung, Arbeitsleben und Gesellschaft sollten beim Umgang mit neuzugewanderten Geflüchteten im Vordergrund stehen. Viele Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung bemühen sich mit Hilfe von Beratungsstellen und Integrationsmanagern frühzeitig um die Integration ins Arbeitsleben, verlieren jedoch häufig ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job aus verschiedenen Gründen. Zum Teil erfolgt dieser sinnvolle Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zunächst über befristete Arbeitsverträge bei Zeitarbeitsfirmen, die dann nicht verlängert werden Zum großen Teil müssen die Jobs aufgegeben werden, weil die Betroffenen nach langer Wartezeit endlich mit einem Integrationskurses beginnen können und diese Chance nicht liegengelassen werden darf. Wer sich durch erste Jobs oder Teilnahme am Integrationskurs um seine eigene Integration kümmert, ist dann wieder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen und wird seit Anfang 2025 in die Verschuldung gedrängt.‘
Warum? Gemäß § 188 Abs. 4 SGB V tritt bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses und Eintritt in die Arbeitslosigkeit die obligatorische Anschlussversicherung ein. Dies gilt auch für Geflüchtete im Status der Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich Personen, die eine Beschäftigung verlieren oder beenden müssen, bei der GKV „obligatorisch“ freiwillig weiterversichern müssen und dabei Kosten von monatlich ca. 250 € entstehen. Da kein Einkommen mehr vorhanden ist, können diese Kosten allein aus den regulären Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (aktuell z.B. 441 €/Monat für eine alleinstehende Person) unmöglich von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Seit Januar 2025 übernimmt der Landkreis diese im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung anfallenden Kosten in Folge eines „Hinweisschreibens zur Obligatorischen Anschlussversicherung“ des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 26.8.24 (vgl. https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/erlasse-und- anwendungshinweise) im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr. Begründung: Kostensparen im angeblich öffentlichen Interesse.
Dieses Vorgehen hat in der Praxis dazu geführt, dass zahlreiche Betroffene bereits jetzt mit Beträgen von 1.000 bis 2.000 Euro, in Einzelfällen bis 5.000 Euro bei der Krankenversicherung verschuldet sind und dieser Schuldenberg mit jedem Monat größer zu werden droht. Die Betroffenen waren gezwungen, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide des Landratsamts einzulegen und danach am Sozialgericht zu klagen, bisher ohne Ergebnis. Abgesehen davon, dass dies alles zu unnötiger Verschuldung von mittellosen Personen führt und die soziale Integration massiv behindert, beschäftigt diese Praxis in unnötiger Weise das Personal der Verwaltung, von Beratungsstellen und Gerichten. Die dabei anfallenden Belastungen und Kosten dürften nicht im öffentlichen Interesse liegen und sollten auch beachtet und vermieden werden.
Dass der betroffene Personenkreis ein Recht auf Übernahme der Kosten für die obligatorische Anschlussversicherung hat und die seitherige Weigerung der Leistungsbehörden, diese Kosten zu übernehmen, grundsätzlich rechtswidrig ist, wurde inzwischen in einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen eindeutig festgestellt, so zuletzt sogar vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.08.2025, L 7 AY 1344/25 ER-B), siehe hier: https://anwaltskanzlei-adam.de/obligatorische-anschlussversicherung-bei- grundleistungen-nach-den-%C2%A7%C2%A7-3-3a-asylblg/
Das vom Landkreis praktizierte Vorgehen, geltendes Recht wissentlich zu ignorieren und die Betroffenen in jedem Einzelfall zum Beschreiten des Rechtswegs zu nötigen, sollte daher umgehend beendet werden.
Es ist gut, dass es das Deutschlandticket gibt. Aber: es ist jetzt schon viel zu teuer und Bundesregierung und Landesregierung sorgen dafür, dass es immer teurer und damit unattraktiver wird. Das ist unsozial und schadet dem Klima. Je günstiger der öffentliche Nahverkehr ist, desto leichter fällt es den Menschen, ihn zu nutzen. Wir finden es richtig, dass die Preissteigerungen für Menschen mit Kreisbonuscard ein Stück weit abgefedert werden. Eigentlich wäre ein bezahlbares Sozialticket Aufgabe von Bund und Land.
Wir wissen: jede Preissteigerung beim Deutschland-Ticket führt zu Abokündigungen. Das trifft nicht nur die Menschen, die sich das Ticket nicht mehr leisten können oder wollen, sondern auch das Ziel, mehr Verkehr weg vom klimaschädlichen vom Auto und hin zum klimaschonenden öffentlichen Nahverkehr zu bringen. In Anbetracht der Klimakatastrophe ist das grundfalsch. Im Falle von Tübingen schadet es konkret den Zielen unseres Klimaschutzprogramms.
Dramatische Meldungen zur Finanznot der Kommunen begleiten die Haushaltsberatungen im Kreistag. Wegen wegbrechender Einnahmen hat die Verwaltung eine Erhöhung der Kreisumlage um 20 Millionen Euro eingeplant. Wie überall wird die Finanznot nach unten, auf die Städte und Gemeinden abgewälzt.
Gisela Kehrer-Bleicher, Kreisrätin
Bürgermeister und Landräte im ganzen Land schlagen Alarm wegen des drohenden finanziellen Kollapses. Der soziale Zusammenhalt ist in Gefahr und es droht eine weitere Rechtsentwicklung, wenn durch massive Kürzungspolitik die Daseinsvorsorge nicht mehr gesichert werden kann. Kommunen müssen die Folgen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisen auffangen und immer mehr Aufgaben übernehmen. Sie übernehmen 1/4 aller öffentlichen Aufgaben, erhalten aber nur 1/6 des staatlichen Finanzaufkommens. Deshalb braucht es eine grundlegende Änderung bei der Finanzausstattung der Kommunen. Das gewaltige Defizit bei den Städten und Gemeinden, dieses Jahr voraussichtlich 26 Milliarden Euro, kann nicht durch Stellenstreichungen, Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich und im ÖPNV ausgeglichen werden. Es braucht eine Umverteilung des Steueraufkommens. Nur wenn Kommunen und Landkreise einen deutlich höheren Steueranteil bekommen, können sie auch in Zukunft Lebensqualität und soziale Gerechtigkeit für ihre Bürger*innen sichern. Und weil die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht, müssen auch die (Super-)Reichen über eine Vermögenssteuer endlich ihren Beitrag zur finanziellen Konsolidierung leisten.
Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren 377 Milliarden (377.000.000.000) Euro für die Hochrüstung der Bundeswehr ausgeben, dies wird den Sozialstaat und die Zukunft unserer Gesellschaft ruinieren. Denn je mehr Geld für Kriegstüchtigkeit ausgegeben wird, desto weniger bleibt für Daseinsvorsorge und zivile Infrastruktur, für Bildung, Gesundheit, Soziales und Klimawende. Nur wenn die irrsinnige Aufrüstung und Militarisierung gestoppt wird, kann der finanzielle Kollaps aufgehalten werden.
Klagen allein hilft nichts. Wirksamer ist Druck auf die Regierung und in den jeweiligen Parteien. Gelegenheit dafür ist auch bei der Kundgebung „Kommunen am Limit“ der Gewerkschaft Verdi am 8. November in Stuttgart. Bürgermeister und Kommunalpolitiker*innen gemeinsam mit den Beschäftigten auf der Straße, das wäre ein starkes Signal für Solidarität und Zusammenhalt!
„Der Gedanke gefällt mir“, so kommentierte Boris Palmer den Vorstoß des Gmünder CDU-Oberbürgermeisters Richard Arnold, Schulkinder künftig ihre Klassenräume selbst putzen zu lassen. Bei der Linken stößt das auf scharfe Kritik. Für Gerlinde Strasdeit, Sprecherin der Tübinger Linke Fraktion im Gemeinderat und Katharina Poppei, Landtagsskandidatin im Wahlkreis Tübingen, steht fest: Die Lösung der Finanznot der Kommunen darf nicht auf dem Rücken von Kindern, Lehrkräften und Reinigungskräften ausgetragen werden.
Gerlinde Strasdeit, Linke-Fraktion im Gemeinderat
„Wer Kindern den Wischmopp in die Hand drücken will, hat die kommunale Finanzkrise nicht verstanden“, erklärt Strasdeit. „Damit wird die wichtige Arbeit von Reinigungskräften massiv entwertet – Menschen, die tagtäglich für Hygiene und Gesundheit in Schulen sorgen, aber viel zu schlecht bezahlt und kaum wertgeschätzt werden. Sie einfach durch Schulkinder ersetzen zu wollen, ist respektlos. Stattdessen muss die Stadt Tübingen die Reinigungskräfte wieder direkt zu guten Bedingungen beschäftigen, diese Rekommunalisierung fordern wir seit Jahren.“
Auch Lehrkräfte und Schülerinnen wären direkt betroffen: „Statt Unterrichtsausfälle, marode Gebäude und überfüllte Klassen anzugehen, sollen Kinder nun die Finanzlöcher der Kommunen stopfen – das ist absurd“, so Strasdeit.
Die Linke sieht das Grundproblem in der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen: „Viele Städte und Gemeinden stehen mit dem Rücken zur Wand. Was sie brauchen, sind mehr Steuereinnahmen und eine faire Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen – nicht Symbolpolitik auf Kosten der Schwächsten.“
„Das Land muss handeln, bevor die kommunale Ebene angesichts leerer Kassen noch mehr absurde Ideen entwickelt. Eine solide Finanzierung der Kommunen ist die einzige realistische Antwort auf die Krise“, so Katharina Poppei, Linke Landtagskandidatin für Tübingen.
Für alle Schwimmerinnen und Schwimmer, für große und kleine Rutschbahnfans, für Menschen, die sich keinen Urlaub leisten können oder einfach einen schönen Ort zum Entspannen möchten, ist die Freibadsaison wie eine 5. Jahreszeit in Tübingen. Die Saisonkarte ist trotz gestiegener Preise noch erschwinglich, auch für Menschen mit geringem Einkommen, da diese die Karten über die KBC ermäßigt bekommen. Bislang galt die Saisonkarte immer vom ersten Tag der Öffnung bis zum Schließtag, meist am Stadtlaufwochenende oder Ende September.
Doch dieses Jahr galt die Saisonkarte nur bis Ende der Schulferien. Danach sollten die Besucher den Eintritt per Einzelkarte zahlen. Eine ganz schlechte Idee, liebe Stadtwerke. Warum hat man die Saisonkarten nicht gleich um 2 Euro teurer verkauft? Dies hätten die meisten Nutzer verstanden, zumal 2 oder auch 3 Euro mehr für die ganze Saison verkraftbar sind.
Die SWT hätten so zuverlässig am Anfang der Saison Einnahmen generieren können, um gestiegene Personal- und Energiekosten zu finanzieren. Doch damit nicht genug. „Spontan“ wurde das Freibad, trotz des schönen Wetters in der darauffolgenden Woche ganz geschlossen, obwohl das Hallenbad Nord noch nicht geöffnet hatte.
Gerade bei den aktuellen Sparmaßnahmen, die viele Menschen der Stadtgesellschaft betreffen, ein Hallenbad Süd, das momentan nicht gebaut werden kann, viel zu wenig Schwimmflächen in Tübingen und nicht zu vergessen, die dringende Notwendigkeit von Schwimmunterricht (danke an alle engagierten Menschen, die dies den Sommer über im Freibad umgesetzt haben), sollte abgewogen werden, wo und mit welchem realen Gewinn gespart wird.
Schwimmen im Freibad und in anderen Bädern ist mehr als bloße Bewegung im Wasser: Es ist für viele Menschen ein Ort der Begegnung (gerade im Sommer), der gesundheitlichen Eigenfürsorge und macht einfach Spaß!
Deshalb eine Bitte an alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger: Sorgt dafür, dass es nächstes Jahr wieder eine schöne, lange Freibadsaison gibt, mit einer bezahlbaren Saisonkarte, die ihren Namen verdient, und setzt euch für genügend Schwimmflächen ein. Zum Schluss möchte ich noch einen Dank an das Personal des Freibades richten: Ihr wart wie immer freundlich und kompetent, habt unser Bad sauber gehalten und für unsere Sicherheit gesorgt. Danke dafür.