Wir sprechen heute über die geplanten Kürzungen beim TüBus – und ich werde hier ganz klar sagen: Ich stimme für die Linke dagegen!
Diese Kürzungen sind nicht nur sozial ungerecht, sondern sie sind auch klimapolitisch ein Rückschritt. Wenn wir den öffentlichen Nahverkehr einschränken, treiben wir Menschen zurück ins Auto – genau das Gegenteil dessen, was notwendig wäre, um Emissionen zu senken und die Verkehrswende voranzubringen. Ein funktionierender und gut ausgebauter ÖPNV ist das Rückgrat einer nachhaltigen Stadt.
Doch was hören wir stattdessen? Dass der TüBus „zu teuer“ sei. Dass er ein „Defizit“ erwirtschafte. Aber hier müssen wir eines klarstellen: Ein öffentlicher Nahverkehr muss Minus machen! Wenn ein Verkehrsbetrieb Profit macht, dann heißt das nur eines: Die Ticketpreise sind viel zu hoch! Dann wird Mobilität zu einem Luxusgut.
Diese Stadt hat versprochen, dass Einnahmen aus Parkgebühren und anderen Abgaben dafür genutzt werden, den ÖPNV zu verbessern. Doch statt einer Verbesserung erleben wir nun Verschlechterungen: Angebotskürzungen, längere Taktzeiten, weniger Busse – und all das trifft diejenigen am härtesten, die am meisten auf den TüBus angewiesen sind: Schüler:innen, Studierende, Senior:innen, Menschen mit Behinderungen.
Stellungnahme unseres Gemeinderats Tom Besenfelder in der Sitzung am Montag, 24.02.2025 zur Milieuschutz-Satzung für die Südstadt
Tom Besenfelder, Gemeinderat
Die Linke-Fraktion begrüßt es sehr, dass der Gemeinderat heute eine soziale Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch beschließen wird.
Ich bin selbst in der Südstadt aufgewachsen und wünsche mir, dass das Viertel dort erhalten bleibt – und zwar nicht nur die Gebäude, sondern vor allem die Menschen.
Die Bevölkerungsstruktur, also welche Menschen da wohnen, ist leider bedroht, weil mit Gebäuden in der Südstadt zunehmend spekuliert wird und versucht wird, möglichst viel Gewinn aus Immobilien rauszuholen. (Natürlich nicht von allen Hauseigentümern.)
Die Milieuschutzsatzung gibt nun dem Baurechtsamt die Möglichkeit, Veränderungen an Gebäuden und an der Eigentumsstruktur dann zu verhindern, wenn sie dazu führen würden, dass die jetzt dort wohnenden Menschen aus Ihrem Viertel verdrängt werden – weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können, oder weil sie gekündigt werden. Viele Menschen im Viertel geben schon heute 30-40% ihres Nettohaushaltseinkommens für die Miete aus – das kann diese Satzung hoffentlich bremsen.
Das allein ist für uns Grund genug, diese Satzung heute zu beschließen.
Für Eigentümer, die Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden planen, bedeutet der Beschluss heute genauer:
Dass Maßnahmen, die teilweise hauptsächlich durchgeführt werden, um später mehr Miete erzielen zu können, in Einzelfällen unterbunden werden.
Eigentümer müssen sich also vor dieser Satzung nicht fürchten.
Wenn sich die Bevölkerung der Südstadt durch Gentrifizierung verändern würde bzw. sie sich weiter verändern würde, würde die veränderte Sozialstruktur auch dazu führen, dass städtische Investitionen, die auf Sozialdaten beruhen, wie Kindergärten, Schulbezirke, Stadtteiltreffs etc. fehlgeleitet würden. Das ist ein positiver Effekt der Satzung auf den städtischen Haushalt, den wir hervorheben wollen.
Diese zwei Überlegungen haben auch 2021 dazu geführt, dass die Linke-Fraktion eine soziale Erhaltungssatzung für WHO beantragt hat. Die Gesetzesgrundlage ist schon Jahrzehnte alt. Die Stadtverwaltung hat daraufhin berichtet, dass eine Milieuschutzsatzung in Tübingen grundsätzlich möglich wäre, aber nicht auf WHO – wegen der Eigentumsstruktur – sondern eher in der Südstadt. Die SPD hat dann beantragt, eine solche Satzung für die Südstadt vorzubereiten und das Ergebnis sehen wir heute. Eine gute Zusammenarbeit also – wobei für die Haupt-Arbeit natürlich Frau Hartmann und Herrn Burkhardt von der Stadtverwaltung zu danken ist.
Wir Linke würden uns natürlich mehr wünschen. Die Mieten bundesweit zu deckeln wäre die richtige Antwort auf die steigenden Mietpreise. Aber diese kleinen Werkzeuge aus dem BauGB helfen auch schonmal etwas. Wir finden es auch schade, dass nicht alle Punkte, die die Gutachter vorgeschlagen haben, von der Verwaltung übernommen werden. Andere Städte in Baden-Württemberg mit solchen Satzungen, z. B. Freiburg und Stuttgart, haben für diese Baumaßnahmen auch den Genehmigungsvorbehalt mit aufgenommen.
Die chronische finanzielle Unterversorgung der Kommunen und Landkreise wird nicht nur bei Haushaltsberatungen laut beklagt. Doch Jammern ändert nichts, wir fordern von der zukünftigen Bundesregierung, hier Abhilfe zu schaffen. Die Kommunen tragen die Hauptlast zur Sicherung der Daseinsvorsorge und müssen immer mehr Aufgaben bewältigen. Die Folgen von Krisen und der wachsenden Spaltung zwischen Arm und Reich werden ihnen in Form von steigenden Ausgaben für Jugendhilfe und Soziales aufgebürdet. Kürzungen führen zum Abbau von sozialer und kultureller Infrastruktur, vergrößert die Spaltung der Gesellschaft, fördert die Angst vor Existenzverlust und Ausgrenzung und treibt so den Rechtsruck voran.
Redebeitrag zu den Windpark-Vorlagen 176/2024 und 177/2024
Der Beschluss über diese zwei Vorlagen heute ist mehr als nur ein bürokratischer Pachtvertrag. Es geht hier um eine zentrale Frage unserer Zeit: Wie gestalten wir die Energieversorgung der Zukunft? Wir stehen vor multiplen Krisen: der Klimakatastrophe und einer immer noch viel zu großen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Gleichzeitig eine armutskrise: viele Menschen kämpfen mit steigenden Kosten für Strom und Heizung. Die Klimakrise trifft zuerst die Menschen mit den geringsten Ressourcen. Dürren, Extremwetter und steigende Energiepreise verschärfen soziale Ungleichheiten. Wer Klimaschutz verlangsamt oder blockiert, nimmt bewusst in Kauf, dass sich diese Ungerechtigkeit verschärft.
Die Stadt Tübingen hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt, aber Ziele allein reichen nicht – wir müssen handeln! Es gibt bisher keine einzige Windkraftanlage in Tübingen, obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass die Klimakrise auf uns zukommt, und obwohl wir hier im Gemeinderat seit mindestens fünf Jahren mit der Verwaltung Planungen dazu vorantreiben.
Erstmals: wir haben nichts dagegen, die neue Fahrradbrücke nach Ann Arbor City zu benennen. Ann Arbor ist eine großartige Stadt, mit der uns eine langjährige Städtepartnerschaft verbindet. Solche Verbindungen stärken den internationalen Solidarität und die Diplomatie – Werte, die wir Linke hochhalten.
Gleichzeitig müssen wir jedoch an eine andere, seit Jahren bestehende Initiative erinnern: die Benennung der Radbrücke Mitte nach Kiomars Javadi. Kiomars Javadi war ein 20-jähriger iranischer geflüchteter junger Mann, der 1986 nach Tübingen kam, um Asyl zu suchen. Am 19. August 1987 wurde er im Tübinger Supermarkt der „Pfannkuch“-Kette des versuchten Ladendiebstahls beschuldigt. Infolge eines Streits wurde er von mehreren Angestellten gewaltsam festgehalten und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Diese tragische Tat ereignete sich unter den Augen 15 bis 30 (!) Zeugen, die nicht eingriffen. Kiomars Javadi wurde er insgesamt 18 Minuten lang im Würgegriff gehalten. Nach seinem Tod wurde offenbar ein Alibi für die Täter konstruiert: Kiomars sei ein Ladendieb gewesen. Ein Einkaufswagen mit angeblich gestohlener Ware wurde präsentiert, doch seine Fingerabdrücke fanden sich darauf nicht. Dieser Vorfall ist ein erschütterndes Beispiel für rassistische Gewalt und mangelnde Zivilcourage in unserer Stadt.
Wir lehnen die Vorlage zur Neustrukturierung des Tourismus in Tübingen ab und bringen stattdessen
einen eigenen Antrag ein.
Auch wenn wir diese neue GmbH ablehnen, bedeutet das nicht, dass wir mit der aktuellen Tourismuspolitik zufrieden sind. Denn auch das bestehende System hat probleme– ihre Probleme werden durch dieses Vorhaben allerdings leider nicht ausschlaggebend verbessert.
Wir brauchen eine neue Tourismusstrategie, das ist klar. Der aktuelle Tourismus setzt vor allem auf Konsum und Events, aber nicht darauf, wie ganz Tübingen nachhaltig profitieren kann. Aktuell gibt es keine klare Strategie, wie Tourismus z.B. mit bezahlbarem Wohnraum, klimafreundlicher Mobilität oder barrierefreier Stadtgestaltung verbunden werden kann. Mehrmals würde von uns Gemeinderät*innen bemängelt, dass zu wenig über Tourismus im Gemeinderat geredet wird. Wir Gemeinderät*innen und Stadtgesellschaft wollen mitreden, wir wollen mitentscheiden:
Mittwochspalte im Schwäbischen Tagblatt vom 12. Februar 2025
Tom Besenfelder, Gemeinderat
Am 30.01. hat der Gemeinderat mit knappster Mehrheit einen Haushalt beschlossen, von dem alle im Saal wussten, dass er nicht genehmigungsfähig ist.
Zu groß ist nach wie vor das Defizit, obwohl dieser Haushalt Sparmaßnahmen enthält, die wichtige soziale Errungenschaften in Tübingen zunichte machen werden: Die Beratung von Menschen in Not, die Lehrmittel an den Schulen, die Mittel für die Straßensanierung werden zusammengestrichen, das Busangebot wird eingeschränkt; und das sind nur Beispiele. Da noch weiter zu sparen wäre Wahnsinn, waren sich außer CDU und FDP alle einig.
Vermutlich werden zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit deshalb neben den Gebührenerhöhungen, die schon beschlossen sind, auch Steuererhöhungen folgen – müssen.
Warum „müssen“? Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den Haushalt auszugleichen. Da führt zumindest in der konkreten Situation für den Gemeinderat kein Weg vorbei.
Auf Bundesebene hingegen gäbe es Optionen:
Bund und Länder beschließen nämlich Gesetze, die die Kommunen umsetzen müssen, aber die Landkreise und Städte kriegen für diese Mehrkosten nicht mehr Geld – so werden sie ins Defizit gezwungen, sind aber durch andere Gesetze gezwungen, dieses auszugleichen (Überspitzt gesagt setzten die Regierungen der letzten Jahrzehnte so ihre Koalitionsprogramme um: Auf diese Weise hielten Grüne/SPD ihre Versprechen und CDU/FDP bewahrten dem Bund die Schuldenbremse und den Reichen ihre Vermögen).
Gesetze zur Erhöhung der kommunalen Einnahmen sind keine in Sicht. Im Gegenteil: Ein Gesetz aus den 60ern zwingt die Städte nach wie vor, von den eigenen Einnahmen einen Teil an Bund und Land abzugeben. Nur folgerichtig, dass der Gemeinderat letzten Donnerstag mehrheitlich den Bundestag aufgefordert hat, diese Gewerbesteuerabgabe abzuschaffen.
Dieses Vorgehen ist – spätestens – jetzt aber an eine Grenze gekommen: Die Zahl der betroffenen Kommunen steigt rasant und das Problem ist nicht mehr auf einzelne Bundesländer beschränkt. Die nächste Bundesregierung wird hier handeln müssen. Die Vorschläge der Linken liegen schon lange bereit: Entschuldung der Kommunen, statt der Gewerbe- eine Gemeindewirtschaftssteuer für alle Unternehmen, Befreiung der Mieter von der Grundsteuer, Übernahme der Kosten für Sozialleistungen durch den Bund – gegenfinanziert durch höhere Steuern für Superreiche, Spitzenverdiener und Millionenerben
Die diskriminierende „Bezahlkarte“ für Geflüchtete wird im Kreis Tübingen bereits seit Anfang Februar eingeführt. Darüber informierte Landrat Joachim Walter mit Schreiben vom 7. Februar in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Kreistag. Das Landratsamt wolle die „Bezahlkarte“ zunächst bei Personen einführen, die dem Landkreis neu zugewiesen werden und danach bei allen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies seien derzeit im Landkreis 435 erwachsene Personen und deren Angehörigen. Bei der Frage nach den Kosten und dem Verwaltungsaufwand wurde lediglich ausgeführt, dass „kein zusätzliches Personal eingestellt“ werden müsse und dass ansonsten das Land alle Kosten trage.
„Diese Darstellung erscheint uns sehr rosig“ sagt Andreas Linder von der Fraktion Die Linke im Kreistag. „Die nach Einführung zu erwartenden Detail-Abläufe lassen vermuten, dass sich der Staat zum Zweck der Diskriminierung einen sehr hohen Personal-, Zeit- und Kostenaufwand leisten wird.“ So dürften nach einführenden Terminen mit jedem einzelnen Leistungsberechtigten unzählige Detailfragen aufkommen, die von den Beschäftigten der zuständigen Abteilung zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben zu bewältigen seien.
„Wir Linke kritisieren, dass die Bezahlkarte ohne konkrete vorherige Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen quasi heimlich eingeführt werden soll, obwohl in Baden-Württemberg noch nicht mal ein Erlass existiert und obwohl gemäß Bundesgesetz keine Verpflichtung zur Einführung der „Bezahlkarte“ besteht“, so Linder weiter. Die Linke kritisiert auch, dass sich der Landrat weiterhin auf die Position zurückziehe, dass der Kreistag laut Landkreisordnung keine Entscheidungsbefugnis zu diesem Thema habe. „Das bedeutet aber doch nicht, dass sich der Kreistag überhaupt nicht mit so einem Thema befassen darf.“
Bereits seit Jahresbeginn gibt es im Landkreis Verschärfungen bei den Sozialleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn ein Geflüchteter, der ein Beschäftigungsverhältnis verlor, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung („obligatorische Anschlussversicherung“). Das Landratsamt übernimmt jedoch die Krankenversicherungskosten ab 1.1.2025 nicht mehr. In der Antwort auf die Anfrage teilte Landrat Walter zwar mit, dass er am 3. Januar ein Schreiben an das Landes-Justizministerium gerichtet habe mit der Bitte, dass das Land die Krankenversicherungskosten in solchen Fällen weiter übernimmt. Eine Abhilfe gab es bisher jedoch nicht. Die Betroffenen verschulden sich aus diesem Grund innerhalb kurzer Zeit. Dies scheint von der Verwaltung billigend in Kauf genommen zu werden. Einige der Betroffenen haben deswegen Widerspruch gegen die Nichtübernahme der Krankenversicherungskosten eingereicht.
Hinweis:
Das Landratsamt Tübingen möchte die Betroffenen mit diesem Infoblatt über die Einführung der Bezahlkarte informieren.
Dokumentation des spannenden Vortrags von Dr. Martyna Linartas am 10. Februar 2025 in Tübingen
Am 10. Februar 2025 war Dr. Martyna B. Linartas auf Einladung der Linken in Tübingen in der Westspitze um über die ungleiche Verteilung von Vermögen weltweit zu sprechen und aus ihrem noch unveröffentlichten neuen Buch „Unverdiente Ungleichheit. Wie der Weg aus der Erbengesellschaft gelingen kann“ zu lesen. Die Politikwissenschaftlerin arbeitet seit Jahren zu diesem Thema und betreibt dazu auch das Portal ungleichheit.info.
Moderiert wurde der Abend vom Tübinger Bundestagskandidaten der Linken Ralf Jaster.
Wir dokumentieren hier den ersten Teil der Veranstaltung, in dem Martyna Linartas entlang einer spannenden Präsentatiion über die Überreichen und Wege aus der globalen Vermögensungleichheit sprach.
Die Lesung aus dem noch unveröffentlichten Buch sowie die anschließende Diskussion mit dem Publikum folgten im Anschluss an den hier zum freien Download verfügbaren Mitschnitt und lassen sich leider nicht nachhören.
Aus der Veranstaltungs-Ankündigung: Die Kluft zwischen arm und reich in Deutschland wächst alarmierend. Während der Anteil der armen Bevölkerung kontinuierlich ansteigt, verzeichnen die Vermögen der wohlhabenden Schichten selbst in Krisenzeiten ein unfassbares Wachstum. Diese besorgniserregende Entwicklung rückt nicht nur in den gesellschaftlichen Diskurs, sondern auch zunehmend in den Fokus des aktuellen Wahlkampfs.
Wir freuen uns, Dr. Martyna Linartas begrüßen zu dürfen, eine Expertin auf dem Gebiet der Ungleichheit und Vermögen. Sie ist Co-Gründerin und Projektleiterin von ungleichheit.info und hat sich intensiv mit den verschiedenen Narrativen des „deserving rich“ sowie der (Re-)Produktion von Reichtum in Deutschland beschäftigt.
In ihrem Vortrag wird Dr. Linartas einen umfassenden Überblick über die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland bieten. Zudem wird sie Perspektiven aufzeigen, wie eine effektive Besteuerung von Vermögen und Erbschaften sowie das Konzept eines Grunderbes zur Verringerung dieser Ungleichheiten beitragen können.
Die Kluft zwischen arm und reich in Deutschland wächst alarmierend. Während der Anteil der armen Bevölkerung kontinuierlich ansteigt, verzeichnen die Vermögen der wohlhabenden Schichten selbst in Krisenzeiten ein unfassbares Wachstum. Diese besorgniserregende Entwicklung rückt nicht nur in den gesellschaftlichen Diskurs, sondern auch zunehmend in den Fokus des aktuellen Wahlkampfs.
Wir freuen uns, Dr. Martyna Linartas begrüßen zu dürfen, eine Expertin auf dem Gebiet der Ungleichheit und Vermögen. Sie ist Co-Gründerin und Projektleiterin von ungleichheit.info und hat sich intensiv mit den verschiedenen Narrativen des „deserving rich“ sowie der (Re-)Produktion von Reichtum in Deutschland beschäftigt.
In ihrem Vortrag wird Dr. Linartas einen umfassenden Überblick über die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland bieten. Zudem wird sie Perspektiven aufzeigen, wie eine effektive Besteuerung von Vermögen und Erbschaften sowie das Konzept eines Grunderbes zur Verringerung dieser Ungleichheiten beitragen können.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palmer,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Soehlke
sehr geehrte Sozialbürgermeisterin Frau Dr. Schäfer-Vogel,
Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher der heutigen Ratssitzung.
Erstmal von unserer Seite ein Dankeschön an die Kämmerei – Frau Günthner und Frau Geiss – und Danke an Kollegin Asli Kücük u. der AL/Grünen Geschäftsführerin Frau Vogler für die Organisation der interfraktionellen Haushaltsverhandlungen.
Bedanken möchte ich mich für die Stellungnahme des Personalrats. Die Sicht der Beschäftigten in der Verwaltung, bei der Feuerwehr und im pädagogischen Bereich ist uns wichtig. Danke auch an die Jugend – und Ausbildungs-Vertretung, die sich für die Beibehaltung von Azubi-Stellen eingesetzt hat.
Den Konsolidierungsgesprächen der letzten Wochen haben wir uns als Linke-Fraktion nicht verweigert. Aber: wir können – unter dem Strich – dem Haushalt mit seinen massiven Kürzungen und sozialen Streichungen nicht zustimmen. Wir stimmen also aus ganz anderen Gründen nicht zu – als die KollegInnen der anderen Fraktionen.
Das Spendenkonto des Kreisverbandes Die Linke lautet:
IBAN: DE34 6039 1310 0557 7660 01
Volksbank in der Region
Bitte gib bei allen Spenden jeweils Deinen Namen, Vornamen und die Anschrift an. Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.
Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde im Wahlkreis Tübingen,
der allgemeine Rechtsruck nimmt immer gefährlichere Ausmaße an und wird von der Spar- und Ausgrenzungspolitik der Ampelparteien und der CDU noch befördert. Die Klimakrise, die militärische Aufrüstung und die soziale Demontage sind bedrohlich. Der gesellschaftliche Reichtum landet in den Taschen einer kleinen superreichen Minderheit. Wenn Die Linke am 23. Februar aus dem Bundestag fliegen würde, dann wäre das für alle progressiven Kräfte im Land ein schmerzhafter und nicht zu ersetzender Verlust.
Nun sind wir schon mitten im Wahlkampf. Im Wahlkreis Tübingen/Hechingen kandidiert unser Genosse Ralf Jaster für uns, der als engagierter Gewerkschaftssekretär bekannt ist. Die Termine häufen sich und wir sind als Linke im Wahlkreis sehr aktiv. Die öffentliche Wahrnehmung spiegelt es erst sehr langsam wider, aber die Stimmung in der Partei ist hervorragend. In den letzten 12 Monaten (seit der Abspaltung des BSW) sind insgesamt 17.000 (!!) Menschen in Die Linke eingetreten, 2/3 davon unter 30 Jahre alt! Auch im Kreisverband Tübingen haben wir mittlerweile über 230 Mitglieder. Viele junge, neue und viele altgediente Genoss*innen sind im Wahlkampf sehr aktiv und kämpfen mit unglaublich viel Energie und Leidenschaft für den Wiedereinzug der Linken in den Bundestag.
Wir bitten um Ihre und Eure aktive Unterstützung im Wahlkampf hier im Wahlkreis Tübingen. Und wir sind dankbar für jede Spende, egal ob 5 Euro oder 100 Euro; jeder Betrag hilft. Übrigens: Als einzige Partei im Deutschen Bundestag nehmen wir keine Konzern- und Unternehmensspenden an.
Mit herzlichen Grüßen
Bernhard Strasdeit (Finanzverantwortlicher des Kreisvorstandes)
Hinweis: Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Bis zu 50 Prozent Deiner Spende bekommst Du vom Finanzamt wieder. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.
Die Linke Kreisverband Tübingen und die Tübinger Linke e.V. laden ein zum
Neujahrsempfang
mit Ates Gürpinar
stellvertretender Parteivorsitzender der Linken
Caren Lay, die Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Linken im Bundestag, spricht in Tübingen über den Mietenwahnsinn, Immobilienspekulation und dringend benötigte Auswege aus der Wohnraumkrise.
Am Dienstag, den 21. Januar 2025, um 19 Uhr
im Gemeindehaus Lamm, Am Markt 7, Tübingen.