Haushaltsanträge zum Kreishaushalt 2020

1. Schaffung einer 1,0 VZÄ (Vollzeitäquivalente) für Planung und Aufbau neuer

Projekte für pflegebedürftige Menschen

Begründung:

Die Zahl der Pflegebedürftigen im Landkreis hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt und wird wegen zunehmend höheren Alters und den geburtenstarken Jahrgängen, die nun ins Rentenalter kommen, weiter deutlich zunehmen. Mit der Entwicklung niederschwelliger Angebote kann auf den wachsenden Bedarf frühzeitig reagiert und die passende Unterstützung eingeleitet werden. In folgenden Bereichen u.a. können Modellprojekte geplant werden:

– Aufbau eines Pilotprojekts Präventive Hausbesuche, welches in Kooperation mit den Trägern der Altenhilfe und Pflege ein kreisweites Angebot Präventive Hausbesuche entwickelt, mit dem Bedarfe von Pflegebedürftigkeit frühzeitig erkannt, entsprechende Maßnahmen eingeleitet, über Entlastungs- und Unterstützungsangebote informiert und häusliche Pflegearrangements stabilisiert werden können.

– Der Landkreis entwickelt zusammen mit den Kliniken und Krankenkassen ein Modell für Kurzzeitpflegeangebote für Menschen, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt auf eine umfassende medizinische Behandlungspflege angewiesen sind.

Insbesondere ältere Menschen werden nach einem Krankenhausaufenthalt oft frühzeitig und ohne die notwendige (medizinische) Anschlussversorgung entlassen. Im Kreissozialplan wird auf diese große Versorgungslücken hingewiesen.

2. Schulsozialarbeit an Gymnasien – Erhöhung der Zuschüsse um 30. 000,- €

Begründung:

Damit an allen Gymnasien im Landkreis ein Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle für 800 Schülerinnen und Schülern bezuschusst werden kann, ist eine Erhöhung um zusätzlich 30.000 € notwendig. Wir folgen dabei der Empfehlung der Schulleitungen.

3. Umsetzung des BTHG – Schaffung einer 1,0 VZÄ Stelle mit einer den Aufgaben entsprechenden tariflichen Vergütung

Begründung:

Die Umsetzung des BTHG stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderungen und bündelt die dementsprechenden Aufgaben in den zuständigen Abteilungen der Verwaltung des Landkreises. Insbesondere beinhaltet die Novellierung eine Umstellung weg vom institutionsbezogenen Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen personenzentrierten Teilhaberecht und kann daher nicht mit dem vorhandenen Personal angemessen erledigt werden. Auch aus Fürsorgegründen im Sinne des Gesundheitsschutzes gegenüber den vorhandenen Beschäftigten sollten die neuen Aufgaben durch eine angemessene Personalausstattung berücksichtigt werden.

4. 1,0 VZÄ S 14 TVöD SuE, Fachdienst Eingliederungshilfe § 35a

Begründung:

Die Begründung für eine 0,5 Stelle im Personalhaushalt enthält die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt um mindestens 0,5 VZÄ erhöht wird um eine rechtlich und fachlich vertretbare Arbeitsfähigkeit zu erhalten“. Daraus schließt die Fraktion Tübinger Linke, dass die veranschlagte halbe Stelle für die regulären Aufgaben nicht ausreichen wird und beantragt daher eine volle Stelle. Thematisch ist in diesem Arbeitsbereich eine Überschneidung mit dem Bereich BTHG gegeben, ggf. könnte die einzustellende Person auf Grund der gestiegenen Aufgaben auch in beiden Arbeitsbereichen eingesetzt werden.

5. Unbefristete Besetzung der Stelle Abteilung Ordnung und Baurecht, 0,5 VZÄ EG 9b TVöD, Baukontrolleur*in

Begründung:

Die seit Jahren angespannte Arbeitssituation im Bereich Baurecht durch die Baukonjunktur und die Änderung der LBO zum 1.08.2019 erfordert zusätzliches Personal. Diese einzustellende Person macht gleichzeitig auch noch Urlaubs- und Krankheitsvertretung.

Insgesamt handelt es sich bei den zu übertragenden Aufgaben um dauerhafte und nicht zeitlich befristete Tätigkeiten. Um die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu steigern und qualifiziertes Personal zu einer Bewerbung zu motivieren ist die Stelle unbefristet auszuschreiben.

6. 1,0 VZÄ EG 6 TVöD, Fahrerlaubnisbehörde

Begründung:

Die Begründung für eine 0,5 Stelle im Personalhaushalt im Back-Office beruft sich auf einen Mehrbedarf durch Veränderung rechtlicher Anforderungen, Anhäufung von Rückständen und einer durchgeführten Personalbemessung. Auf Grund langer Wartezeiten im Front-Office (Quelle: Google-Bewertungen und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft) und gestiegenen Bearbeitungszahlen durch steigende Einwohnerzahlen hält die Fraktion eine ganze Stelle für angemessen, um die Aufgaben zu bewältigen. Auch ist eine Vollzeitstelle auf Grund des Fachkräftemangels wesentlich attraktiver für Bewerber*innen.

7. Absenkung der Eigenanteile für Schüler- und Azubifahrkarten auf das Niveau des Semestertickets. Der Kartenpreis wird abgesenkt auf 25,50 Euro.

Begründung:

Ein vollständiger Verzicht auf die Eigenanteile ist anzustreben. Das ist unser Ziel und das war bei den letzten Haushaltsberatungen im Kreistag auch weitgehend Konsens im Gremium (siehe Resolution). Seit Jahren besteht eine Diskussion im Kreistag über eine Begrenzung der Eigenanteile bei den Schülerbeförderungskosten. Zuletzt wurde eine Absenkung auch mit Verweis auf das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vertagt. Auch nach der richterlichen Entscheidung bleibt das Argument, dass die Eigenanteile auf ein nicht verträgliches Niveau angestiegen sind, das die Familien mit Kindern erheblich belastet. Auch wenn für eine generell kostenlose Schülerbeförderung zweifelsohne das Land zuständig ist, sollen im Landkreis die Eigenanteile im Zuge einer Freiwilligkeitsleistung abgesenkt werden. Zielniveau für diesen Zwischenschritt ist das Preisniveau des Semestertickets für Studierende. Schüler*innen sollen nicht mehr zahlen. Das Semesterticket kostet für die Studierenden pro Jahr 257,40 Euro (zwei Semester mit jeweils 29 Euro Studierendenwerksumlage und 99,70 Euro Kaufpreis).

Daraus ergibt sich ein Absenkung des Eigenanteils von derzeit monatlich 39,30 auf 25,50 Euro (Basis: 10 Monate zu zahlen). Daraus ergibt sich eine zu finanzierende Einnahmereduzierung aus Eigenanteilen von 855.000 Euro, hinzu kommen neue Erstattungsansprüche bisheriger Selbstzahler von 80.000 Euro (Schätzung Verwaltung), in der Summe 935.000 Euro p.a. Bei einem Start zum September 2020 ergibt sich für das Jahr 2020 eine Haushaltsbelastung von anteilig 342.000 Euro. Der Landkreis ist bei diesem Thema in der Pflicht, weil die hohen Schülerfahrpreise unsozial sind und die NALDO-Preisstruktur nach wie vor familienfeindlich ist.

8. Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes im Landkreis Tübingen.

Mobilitätsgarantie für Kinder mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Zur ausführlichen Begründung siehe FDP-Antrag zur Schülerbeförderungskostenerstattung.

Die Schülerbeförderungskostensatzung wird dahingehend geändert, dass – nach dem Vorbild von Mannheim – die Satzung nicht gilt für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Einschränkende Bestimmungen wie die Mindestentfernungsregelung 3-km entfallen.

9. Installation und Inbetriebnahme einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Kreisstraße K 6903 in der Ortsmitte Wankheim

Begründung:

Die Kreisstraße wird täglich von über 6000 Fahrzeugen frequentiert, die die Ortsmitte Wankheim durchqueren. Die Gehwege sind beidseitig sehr schmal und mit niedrigen Bordsteinen angelegt. Die Hauptstraße ist der Schulweg für die Grundschüler, die alle in die Schule nach Mährungen müssen. Gleichzeitig ist diese Straße der einzige Radweg, der von Kusterdingen aus kommend Richtung Mähringen und Immenhausen durchgeht.

Die einzige sichere Straßenüberquerung mit einer Ampel befindet sich am Ortsende von Wankheim. Bereits die erlaubten 50 km /Stunde stellen eine Gefahr für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen dar. Hinzu kommt, dass ein Teil der durchfahrenden PKW´s mit überhöhter Geschwindigkeit fährt. Bereits seit mehreren Jahren gibt es eine Initiative für eine Tempo 30 Zone auf der Duchfahrtsstraße, um die Verkehrssituation für alle Beteiligten wesentlich zu entspannen. Diese Forderung ist leider nicht so schnell umsetzbar. Daher wäre es ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen, durch die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zumindest die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 km / h sicherzustellen.

10. ÖPNV-Offensive 2025 für den Landkreis Tübingen – erste Schritte

Die Linke-Fraktion unterstützt die Einbringung folgender Anträge:

Marketingkampagne für den ÖPNV im Landkreis Tübingen: Das verbesserte ÖPNV-Angebot bekannt machen Informationskampagne, Linienmarketing in alle Haushalte, Neubürgermarketing usw. (> 1 Euro je Einwohner) in einem Pilotraum – 100.000 €

Begründung: Das ÖPNV-Angebot im Kreisgebiet wurde in den vergangenen zehn Jahren erheblich verbessert (z.B. durchgängiger 30 Min-Takt nach Kusterdingen, nach Hirrlingen, nach Gomaringen via Härten usw.). Dies ist aber noch zu wenig bekannt, die Nutzung der verbesserten Angebote kann gesteigert werden. Daher ist es sinnvoll, die mit erheblichen Kreismitteln finanzierten Angebote besser bekannt zu machen. Eine erste Informationskampagne mit grundlegenden Informationen und Linienprospekten in alle Haushalte, Neubürgermarketing mit Schnupperkarte usw. soll bereits in 2020 starten. Zusätzliche Kunden führen zu zusätzlichen Erlösen, von denen der Landkreis profitiert.

Fortschreibung Nahverkehrsplan Gutachterkosten – 75.000 €

Begründung: Beantragt wird, dass im Jahr 2020 der Nahverkehrsplan 2012 fortgeschrieben wird. Ziel ist ein weiterer Ausbau des Angebots (Taktung, Qualität, Haltestelleninfrastruktur, Kommunikation usw.) Dazu ist die Unterstützung externe Ingenieurbüros notwendig.

Ausbau der Haltestelleninfrastruktur Erarbeitung einer Ausbaukonzeption im Jahr 2020 – 60.000 €

Begründung: Das Fahrplanangebot wurde seit dem Nahverkehrsplan 2012 bereits deutlich erweitert. Nicht den heutigen Standards entspricht jedoch die Haltestelleninfrastruktur des Busverkehrs im Kreisgebiet. Sie stammt teilweise noch aus den 1980er Jahren und macht keinen guten Eindruck. Die Haltestellen sollen nach einem kreisweiten Konzept mit ansprechenden und wiedererkennbaren Haltestellenschildern, umfassender Fahrgastinformation (Fahrplan, Tarif, Linienplan usw.), sowie an zentralen Haltestellen mit Echtzeitinformation, Fahrradabstellanlagen, Fahrradboxen etc.) ausgerüstet werden. Im Jahr 2020 soll eine Ausbaukonzeption erarbeitet und Förderanträge vorbereitet werden. Dazu wird es externer Unterstützung bedürfen.

1,0 VZÄ Planer ÖPNV, Marketing, Haltestelleninfrastruktur EG 11

Begründung: Die zusätzlichen Maßnahmen zur Umsetzung eines qualitativ weiterentwickelten ÖPNV (Marketing, Qualität, Haltestelleninfrastruktur) erfordern entsprechende Bearbeitungskapazitäten.

Summe (ohne Stelle) 235.000 €

11. Zuschussanträge 2020

Vorbehaltlich der weiteren Beratung in den Ausschüssen über die Stellungnahmen der Verwaltung unterstützt die Linke-Fraktion folgende Neu- und Änderungsanträge:

inTro-Hilfe zur Selbsthilfe 52.000 € (1)

Retour-Gebrauchtwarenbörse; Bruderhaus Diakonie 30.000 € (2)

Außenstelle der Sucht- und Drogenberatung 10.660 € (3)

Naxolon Schulungen / Aidshilfe e.V. 4.500 € (4)

12. Ansatzkorrektur bei den Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer.

(interfraktionell) Der Betrag für die kalkulierten Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer wird auf 13,5 Mio € gesetzt (plus 0,5 Mio)

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