Antrag: Keine Veräußerung des Erbbaugrundstücks Flst. 6440/8, Philosophenweg 73-77 an die GWG.

Begründung: 25 Jahre Sozialbindung sind nicht wirklich nachhaltig und mit der Erbpacht gibt es eine sehr gute Alternative zur Veräußerung an die GWG. Die Stadt bekommt über den Zins Einnahmen und hat eine Vertragslaufzeit von 99 Jahren. Da das Erbbaurecht ein eigentumsähnliches Recht ist, bekommt die GWG ebenfalls günstige Kredite und spart sich den Eigenkapitalanteil. Wir hatten dem Verkauf von ehemaligen Erbbaugrundstücken im Wennfelder Garten an GWG ebenfalls nicht zugestimmt. Öffentliche Grundstücke sollten nur in Erbpacht und Wohnungsunternehmen vergeben werden, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Seit den 90 er Jahren wurde die Gemeinnützigkeit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften politisch gekappt. Deshalb erleben wir einen zunehmenden Bau von Eigentumswohnungen.

Für die Fraktion: Gerlinde Strasdeit

Abstimmung: 5 JA (Linke Fraktion und Markus Vogt), keine Enthaltungen.

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