Der Gemeinderat missbilligt die Aussagen des Oberbürgermeisters

Beschlossen im Gemeinderat am 14.5.2020 bei 23 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen (AL/Grüne) und 6 Enthaltungen (AL/Grüne, Tübinger Liste, CDU, OB)

Interfraktioneller Antrag

Resolution

Der Gemeinderat missbilligt die Aussagen des Oberbürgermeisters im Interview mit SAT1 vom 28.04.2020 mit allem Nachdruck.

Das Grundgesetz gilt auch in Tübingen. Seine Werteordnung findet Anwendung auf Menschen jeden Alters unabhängig von bestehenden Erkrankungen oder der Lebenserwartung. Ihre Würde „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Palmers Aussage hingegen legt nahe, das Leben älterer oder kränkerer Menschen sei weniger wert und weniger schützenswert als das junger Menschen. Sie lässt jegliche Empathie und den allen Menschen gegenüber notwendigen Respekt vermissen. Seine Aussage ist inhaltlich falsch und politisch verantwortungslos.

Gesellschaftliche Debatten über den Umgang mit der Corona-Pandemie sind ohne Zweifel notwendig und sinnvoll. Aber auch in der Auseinandersetzung über die am besten geeigneten Wege aus den Restriktionen der Pandemiebekämpfung darf man nicht den Fehler machen, gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

In der Formel zur Verpflichtung auf sein Amt, die den Diensteid ergänzt, gelobt der Oberbürgermeister lt. § 42 Gemeindeordnung u.a. „die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ – Dieser Verpflichtung ist der Oberbürgermeister zum wiederholten Male nicht gerecht geworden.

Für die SPD-Fraktion Dr. Martin Sökler

Für die Tübinger Liste Ernst Gumrich

Für die CDU-Fraktion Prof. Dr. Ulrike Ernemannn

Für die Linke Gelinde Strasdeit

Für Die Partei/Die Fraktion Markus Vogt

Für die FDP-Fraktion Dietmar Schöning

Kommentare sind geschlossen.