Freie Zufahrt

Leserbrief von Gerlinde Strasdeit (Fraktionsvorsitzende der Gemeinderats-Fraktion) im Schwäbischen Tagblatt

Gerlinde Strasdeit, Fraktionsvorsitzende im GemeinderatAmbulante Pflegedienste sind für viele Menschen in der Stadt lebensnotwendig. Deshalb fordern SPD, CDU, TL, FDP und Linke im Gemeinderat, dass die Mühlstraße für diese Dienste geöffnet wird. In Zeiten des Pflegenotstandes ist das selbstverständlich.

OB Palmer und AL-Grüne stellen sich quer und behaupten, das ginge nach Straßenverkehrsordnung nicht. Selbstverständlich sind Sondergenehmigungen zulässig.

Erneut betätigt sich der OB als Hobby-Jurist und erzählt dem Gemeinderat Blödsinn. Ich möchte nur an seine letzte Belehrung erinnern, in Sachen Ordnungsrecht und Nachtbeleuchtung sei er weisungsbefugt und nicht auf Gemeinderatsbeschlüsse angewiesen. Da hat ihn die Kommunalaufsicht klar korrigiert; Zitat: „Die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung sei auch deshalb rechtswidrig, weil sie durch Entscheidung des kommunalrechtlich unzuständigen Organs, nämlich des Oberbürgermeisters bzw. der Stadtverwaltung erfolgt ist, wohingegen richtigerweise der Gemeinderat zur Entscheidung derartiger Fragen berufen wäre.“

Mein Fazit: Kommunale Selbstverwaltung ist mehr als das Weisungs- oder Verweigerungsrecht eines OB. Mobile Pflegedienste müssen freie Zufahrt bekommen.

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