Gläsernes Rathaus?

Beschlussvorlage 43c/ 2015

Vorbemerkung: Bei der Einbringung des Antrags im Gemeinderat am 29.6. 2015 wies Gerlinde Strasdeit auf den Widerspruch hin, dass eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung nichtöffentlich im Verwaltungsausschuss vorbesprochen wurde. Sie stellt fest: Dies ist ein Widerspruch in sich!
Gemeinderat 29.6.2015
Beschlussvorlage 43/2015, Tübinger Grundsätze der Bürgerbeteiligung

Antrag

Lösungsvariante 4.1. der Vorlage 43/2015
4.1. Tübinger Grundsätze der Bürgerbeteiligung werden in veränderter Form, z.B. ohne Vorhabenliste und Beirat umgesetzt.

Begründung: Wir sind für eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung, können aber der Vorlage 43/2015 in der jetzigen Form nicht zustimmen. BürgerInnen, die sich beteiligen wollen, müssen sich nach dieser Vorlage einem Ungetüm von Regularien und externen Beraterstrukturen unterwerfen. Das macht jede Spontanität in Beteiligungsprozessen kaputt. Das schränkt auch die „Ergebnisoffenheit“ ein. Unsere Befürchtung ist, dass die Verwaltungsspitze diese Art „Maschinerie“ nur in Gang setzt, wenn sie bei bestimmten Vorhaben Druck auf oder gegen den Gemeinderat ausüben will und solche Beteiligungsprozesse dort abblockt, wo die Bürgerschaft die Vorschriften in Listen und Handbüchern nicht ausreichend beachtet. (Siehe Missachtung der Bürgervorschläge Ludwig-Krapf-Schule).

Wir wollen Prozesse der Bürgerbeteiligung von unten erleichtern statt der Verwaltungsspitze ein zusätzliches „Machtinstrument“ in die Hand geben. (siehe Autor Bernd Sahler, „strategische Einbindung als sanftes Herrschaftsinstrument“).

Vorhabenliste unter Punkt 1 Grundsätze: Was selbstverständlich richtig ist – das ist die frühzeitige Information an die BürgerInnen (z.B. alternative und ergebnisoffene Strecke der Innenstadt Regiobahn – jetzt werden 1,3 Mio. für keine ergebnisoffene Streckenführung ausgegeben). Uns passen die Vorgaben der Stadt nicht z.B. dass die Stadt in der Vorhabenskizze die vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung bestimmt und dass der Gemeinderat nur „einmal im Jahr“ !!? über die Vorhabenliste informiert werden soll. Wir meinen: mindestens bei Veränderungen und bei neuen Entwicklungen muss der Gemeinderat informiert werden. Die benötigten Mittel für die Vorhabenliste (Software) und den Beirat können nicht beziffert werden.

Beteiligungskonzept: Das Handbuch „Tübingen gemeinsam gestalten“ gibt es bisher nicht, deshalb können wir heute nicht zustimmen. Die Stadtspitze versteckt sich hinter angeblich „neutralen (allparteilichen) ModeratorInnen und Beratern. ( altes Sprichwort: wes Brot ich ess, des Lied ich sing). Doch Neutralität gibt es nicht. Die Verträge werden mit der Stadtspitze abgeschlossen. Wir meinen: Die BürgerInnen müssen selbst bestimmen, wer den Prozess moderiert. Dokumentation u. Evaluation: warum gehören keine BürgerInnen in den Beirat und in die Evaluation? Eigene Verwaltung bzw. Expertinnen aus anderen Verwaltungen sind nicht wertfrei und ohne Interessen. Die Ombudsstelle ist nur außerhalb der Verwaltung sinnvoll.

Für Fraktion – Gerlinde Strasdeit

Abstimmung unseres Antrags: 3 dafür, ein Fraktionskollege war abwesend, 1 Enthaltung
Abstimmung des Verwaltungsantrags 43 / 2015: bei 9 Enthaltungen wurde zugestimmt

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