Radbrücke West auch für Fußverkehr

Antrag auf Erweiterung der Fahrradbrücke für Fußverkehr

Mündliche Begründung:

Eine Brücke ist ein Jahrhundertwerk und muss für alle begehbar sein. Auch für Menschen mit Rollstuhl, keiner darf ausgeschlossen sein.

Familien mit Kindern mit Fahrrädern können die Brücke ohne zusätzlichen Gehbereich nicht nutzen, da die schnellfahrenden Radler*innen eine Gefahr darstellen, auch durch die zunehmenden E-Bikes. Die wiederholte Begründung, auch in dieser Vorlage, das kein großer Querungsbedarf von Fußgängern besteht weisen wir zurück. Der Fußverkehr wird sich, bei einer Brücke mit einem Bereich für den Fußverkehr, deutlich steigern. Es ist eine Investition in die Zukunft.

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