Archiv für Anträge

Amazon: Verschieben, Zivilklausel, Erbpacht

Vorlage 409/2018 Verlängerung der Optionsvergabe für das Baufeld 13 in der Friedrich-Miescher-Straße/ an die Firma Amazon oder an einen von dieser benannten Dritten. Diese Vorlage schließt die Erstellung eines Dritten, die Ravensburger Reisch Projektentwicklung GmbH&Co. KG / die Projektgesellschaft LP31 GmbH&Co.KG, für die Anmietung durch Firma Amazon mit ein.

  1. Antrag: Verschieben der Abstimmung bis Klarheit a) wenn Amazon nicht kommt – wer sind die Dritten, die von Amazon benannt werden können? b) Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt? c) Transparenz über wissenschaftliche Vorhaben? d) wieviel Geld von wem fließt wohin?
  2. Antrag: Anwendung der Zivilklausel entsprechend der Universität Tübingen. Eine Zivilklausel für die Firmen auf der oberen Viehweide gibt es nicht . Entsprechend der Präambel der Grundordnung der Universität Tübingen verlangt die Stadt Tübingen bei den Firmen, die sich ansiedeln eine: „ Forschung und Produktion, die friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusst sein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen“.
  3. Antrag: Anwendung von Erbpacht, kein Verkauf des Baugrundstücks
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„Fairer Wohnen“: Erbpacht und langfristige Sozialbindung

Vorlage 202/2018 Fairer Wohnen; Baulandbeschluss

1. Ergänzungsantrag: Bei der Vergabe der Grundstücke darf keine Veräußerung von Flächen / Baugrund / bebauten Grundstücken stattfinden. Es soll nur das Instrument des Erbbaurechts bei der Vergabe genutzt werden.

2. Ergänzungsantrag: Die Bindungszeit für den sozial gebundenen Wohnraum soll auf die Laufzeiten der Erbpacht angehoben werden

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Resolution an die Bundesregierung zum qualifizierten Mietspiegel

Resolution an die Bundesregierung zum qualifizierten Mietspiegel (PDF)

Die Linke-Fraktion hat den interfraktionellen Antrag am 17. Mai 2018 im Tübinger Gemeinderat eingereicht, am 1. Oktober 2018 wurde die Resolution beschlossen mit 19 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung des OB und 9 Gegenstimmen (CDU, Tübinger Liste, FDP)

Resolution an die Bundesregierung zum qualifizierten Mietspiegel

Interfraktioneller Antrag:

Resolution an die Bundesregierung zum qualifizierten Mietspiegel:
Der Tübinger Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf den § 558 d BGB so zu verändern, dass für einen Mietspiegel und dessen Fortschreibung alle Mietverhältnisse und nicht nur die Neuverträge und Mieterhöhungsfälle der letzten vier Jahre einbezogen werden. Der Erfassungszeitraum aller Mieten muss auf mindestens zehn Jahre erweitert werden. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben geben ein verzerrtes Bild. Wir erinnern daran, dass bis 1982 („Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen“ vom 20.12.1982) alle freifinanzierten Wohnungen bei der Erstellung eines Mietspiegels berücksichtigt wurden und nicht nur diejenigen, bei denen die Mieten in den letzten Jahren verändert oder neu vereinbart wurden. Deshalb bildete bis 1982 die ortsübliche Vergleichsmiete das, was in einer Kommune tatsächlich bezahlt wurde, umfassender ab.
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Resolutionsantrag zu OB Palmers Äußerungen

Interfraktioneller Resolutionsantrag von SPD, Linke und Markus Vogt

Der Tübinger Gemeinderat stellt fest:

1. Oberbürgermeister Boris Palmer spricht in keiner Weise für die Stadt Tübingen, wenn er Menschen anderer Hautfarbe unter Generalverdacht stellt oder wenn er aus äußerlichen Merkmalen, dem Sozialverhalten oder dem Kleidungsstil Rückschlüsse auf Herkunft und Status von Menschen zieht. Solche Pauschalierungen zeugen von Vorurteilen und sind mit dem weltoffenen Charakter unserer Stadt nicht vereinbar. Sie spalten unsere Stadtgesellschaft und sind in keiner Weise lösungsorientiert.
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Ergänzung der Zweckentfremdungsverordnung um Ferienwohnungen

Der Gemeinderat möge folgenden Ergänzungsantrag beschließen:
1. In der Zweckentfremdungsverbotssatzung unter §3 Zweckentfremdung von Wohnraum bei Punkt (1) „Zweckentfremdung von Wohnraum im Sinne dieser Satzung ist“ folgende Unterpunkte ergänzen:
Punkt 3 Wohnraum der zum Zwecke der wiederholten Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen verwendet wird und Punkt 4 Wohnraum der für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird“
2. eine Bilanz zur bisherigen Anwendung der Zweckentfremdungsverbotssatzung wird dem Gemeinderat vorgelegt, möglichst zeitnah (1.Halbjahr 2018).
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Zivilklausel für die Firmen auf der oberen Viehweide

Gemeinderat 22.3.2018
Vorlage 107/2018
Optionsvergabe für ein Baufeld in der Friedrich-Miescher-Straße an die Firma Amazon oder an einen von diesen benannten Dritten.

Ergänzungsantrag:
1. Eine Zivilklausel für die Firmen auf der oberen Viehweide. Entsprechend der Grundordnung der Universität Tübingen verlangt die Stadt Tübingen bei den Firmen, die sich ansiedeln eine Forschung und Produktion die friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.
2. Finanzielle Beteiligung an der notwendigen Infrastruktur.
3. öffentliche Nutzung der „guten Sicht“ auf die Schwäbische Alb sicherstellen
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Erbpacht statt Verkauf

Gemeinderat 22.3.2018
Vorlage 9/2018
Verkauf eines Baugrundstücks in der Maria-von-Linden-Straße zur Erstellung eines Büro- und Logistikgebäudes mit mindestens 15-jährigem Mietvertrag mit der Fa. CureVac AG.

Antrag:
Anwendung von Erbpacht.

Begründung:
Alternativ zum Verkauf des Grundstücks an die Georg Reisch GmbH & Co KG bzw. an eine noch zu gründende Objektgesellschaft der Fa. Reisch möchten wir die Anwendung der Erbpacht mit Erbpachtzins anwenden. Die Stadt hat dann weiterhin Baugrundstücke zur Verfügung. Öffentliche Grundstücke sollten nur in Erbpacht vergeben werden. Das Erbbaurecht ist ein Instrument zur Bekämpfung von Bodenspekulation.

Haushaltsanträge Gemeinderat 2018

Maßnahmen für Kinder aus Familien in Armut
KinderCard Extra erweitern auf Schülermonatskarte für 10 € und dem Tricky Ticket für 5€. Kostenfreie Früh-und Spätbetreuung bei Grundschulkinder, Schulessen und Nachhilfe.

Begründung: Entsprechend der Kinderarmutsstudie und für „Gute Chancen für alle Kinder – mit Familien aktiv gegen Kinderarmut“ wissen wir, dass Kinder aus Familien mit Schwellenarmut (ca. 20% über Hartz IV) finanzielle Probleme im Bereich Mobilität und Schule haben

Entlastung der Eltern
Einstieg in die Gebührenfreie Kita
Kommunales Übergangsmodell zur gebührenfreien Kita: 25 Stunden pro Kind und Monat frei für Eltern mit geringen und mittlerem Einkommen bis 35 000€.
Begründung: die Kitagebühren sind eine Art Elternsteuer auf die Vorschulerziehung. Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen.

Schülertickets: Eigenanteil mindestens an das Naldo Semesterticket anpassen. Das entspricht ca. 20€ (89,70€ Semesterticket für 6 Monate plus 27,80€ Verwaltungsgebühr)
Begründung:die hohen Schülerfahrpreise sind unsozial.
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Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Hans Gmelin

Antrag:
Hans Gmelin wird die Ehrenbürgerwürde der Stadt Tübingen aberkannt.

Begründung:
In seiner Position als Gesandtschaftsrat war Gmelin an der „Endlösung der Judenfrage“ in der Slowakei beteiligt, durch die etwa 59.000 slowakische Juden zwischen März und November 1942 in die Vernichtungslager deportiert und dort größtenteils umgebracht wurden. Am 13.Juli 2017 wurden die wichtigsten Ergebnisse der Forschungsarbeit über Hans Gmelin von Niklas Krawinkel, Doktorrand und Prof. Eckart Conze, Doktorvater, erläutert. Es wurde festgestellt, dass keine weiteren neuen Erkenntnisse zu erwarten sind und die Dissertation im Herbst als Buch erscheinen werde.
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Initiativen starten für Personalgewinnung und Personalbindung im Erzieherinnenbereich

Gerlinde Strasdeit, Fraktionsvorsitzende

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Handlungsstrategie zu erarbeiten für die Entlastung im Bereich der Kitas und Erzieherinnen.

– Dringend: Für 2017 noch zusätzliche Ausbildungsplätze für PIA Azubis schaffen. Die Mathilde Weber Schule hat noch freie Plätze (10) für das Schuljahr 2017 frei. Uns ist bewusst, dass es zeitlich knapp ist. Wir sind der Meinung der Versuch ist es wert.
– Entlastung der Erzieherinnen durch hauswirtschaftliches Personal in allen Kitas.
– Entlastung der Erzieherinnen vor Ort, wenn z.B. Umzüge innerhalb der Kita notwendig werden. Die Erzieherinnen stemmen ( hoffentlich bleiben das Ausnahmen) auch Möbeltransporte innerhalb der Kita.
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Erwerb und Verkauf von Grundstücksflächen an der Brückenstraße zur Realisierung einer Anschlussunterbringung für geflüchtete Menschen

Änderungsantrag zur Vorlage 181/2017

Beschlussantrag b) und c)
Erwerb und Verkauf von Grundstücksflächen an der Brückenstraße zur Realisierung einer Anschlussunterbringung für geflüchtete Menschen
Antrag: keinen Verkauf der Grundstücke, sondern die Vergabe nach Erbbaurecht.
Begründung: Das Grundstück „Brückenstraße/Werkstraße“ war bisher in der Vorlage 224/2016 von der Vergabe nach Erbbauzins ausgenommen, da das Grundstück bisher im Besitz der Stadtwerke war. Inzwischen hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke dem Verkauf zugestimmt und dem Erwerb wird im Gemeinderat – siehe heutige Beschlussvorlage 181/2017 a) – zugestimmt. Wir wollen einen Stopp beim Ausverkauf kommunaler Grundstücke. Die bisherige Ausnahmeregelung bei der Vergabe nach Erbbaurecht fällt durch den Erwerb der Stadt jetzt weg.
Der Zugang zum Neckar, die Querung zur Bismarckstraße sollte weiterhin über einen Erbbaurechtsvertrag rechtssicher verankert werden. Die Grundstücke bleiben in der Verfügung der Stadt. Schon jetzt hört man vom Grundstück „Brückenstraße/Werkstraße“ dass das ein Tübinger „Filerstück“ ist und nach 10 Jahren Bindungsfrist für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten keine Verfügung von städtischer Seite aus besteht. Den Optionsnehmern soll eine attraktive Alternative zum Kauf und für langfristige soziale Bindung ermöglicht werden (siehe Erbbauvereinbarung Neue Nachbarn). Beim Verkauf an die Baugemeinschaft unter: b) Wolle + ist die Mietbindung nach den 10 Jahren von 50% der Fläche für die Dauer von 5-40 Jahren mit -10% bis -33% unter der OüV zugesagt worden. Beim Verkauf an die Postbaugenossenschaft wird die Mietbindung nach 10 Jahren bei 100 % der Fläche für die Dauer von 40 Jahren für -10% unter OüV zugesagt. Ein Haus wird in der Regel mit einer Verfügung von 80 Jahren gerechnet.
Für die Fraktion Gerlinde Strasdeit

Antrag zur VBR-Vorlage 06/17 der Stadtwerke Tübingen GmbH

Die Linke beantragt, die Linie 22 während der Umleitung durch Garten- und Welzenwiler Straße zu führen, so dass auch die Haltestellen Nürtinger Straße und Deichelweg bedient werden können.

Begründung: Ohne die Bedienung der Haltestelle Nürtinger Straße, die sehr stark frequentiert ist enstehen deutlich längere Fußwege (bzw. Mo-Fr bis 20h Wartezeiten auf die Linie 21).

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Zum Schwerpunkt Wohnungspolitik – Non-Profit-Wohnen. Antrag zur Vorlage 111/2017

Zum Schwerpunkt Wohnungspolitik – Non-Profit-Wohnen

Die Vorlage 111/2017 – fairer Wohnen – benennt zwar Probleme aber Lösungen wie z.B. eine Sozialquote werden seit Jahren geschoben.
Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, zu folgenden Punkten Beschlussvorlagen zu erarbeiten:
1. Sozialquote: mindestens 30 % für Bauprojekte ab 20 Einheiten, auch für private Investoren.
2. Festlegung der Sozialbindung auf mindestens 30 Jahre.
3. Erbbaurecht anwenden, Kommunales Bodeneigentum erhalten.
4. Mietpreisstop bei Sozialwohnungen / GWG Ziel: Dämpfung der Mietpreisentwicklung.
5. Genossenschaftliche Projekte fördern.
6. GWG als kommunaler Eigenbetrieb organisieren wie in Rottenburg.
7. Stärkung der Gemeinnützigkeit bei der GWG
8. Mieterbeiräte bei der GWG
9. Einführen von Mietpreisobergrenzen bei Baugemeinschaften für die ersten 10 Jahre nach Fertigstellung.
10. Energetische Sanierung: Modernisierung darf nicht zur Verdrängung der MieterInnen führen.
11. barrierefreier Ausbau

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